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Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
Nach dem Produktsicherheitsgesetz - Dachvorschrift für alle Produkte - ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, dera) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennze ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42632
Nein ! Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) enthält entsprechende Ausnahmeregelungen.In § 18 "Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014" heißt es u. a.:"(1) Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18203
-Richtlinien.In der DGUV-Information wird auf die Definition der BAuA (FAQ Liste) verwiesen. Demnach gilt:Ist die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) auf "Schaltschränke für Maschinen", die gesondert in Verkehr gebracht werden, anzuwenden?„Die MRL nimmt in Artikel 1 Absatz 2 Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte von ihrem Anwendungsbereich aus, sofern diese der Niederspannungsrichtlinie (NSpRL ...
Stand: 15.02.2023
Dialog: 43496
Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:"„andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;"und in Artikel 6"Der Fahrer ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18951
Im beschriebenen Fall kommt keine Ausnahmeregelung in Betracht, der Fahrer ist verpflichtet seine Fahrerkarte ordnungsgemäß zu verwenden. Für diesen Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung keinen Ausnahmetatbestand vor. Unabhängig davon spielt es keine Rolle, ob der LKW mit oder ohne Ladung im Straßenverkehr eingesetzt wird, da die Verordnung (EG) 561/2006 ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26491
Der Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) regelt Informationen in der Lieferkette - insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Wenn ein Stoff oder ein Gemisch u.a. die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt, sind Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen und in der Lieferkette ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
In Anhang VIII der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung ) sind die HARMONISIERTE INFORMATIONEN FÜR DIE GESUNDHEITLICHE NOTVERSORGUNG UND FÜR VORBEUGENDE MAßNAHMEN geregelt. Der Geltungsbereich des Anhang VIII ist in Absatz 2 des Anhangs beschrieben. Laut Absatz 2.2 gilt der Anhang VIII gilt nicht für Gemische für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung und für Gemische für produkt ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43846
müssen die Anforderungen des Anhangs II der PSA -Hersteller-Richtlinie (EG-Richtlinie 89/686/EWG) erfüllen und unterliegen dem EG-Baumusterprüfverfahren. Dieses wird von zugelassenen Prüfstellen auf der Grundlage der vorstehend genannten Richtlinie und der DIN EN 397 "Industrieschutzhelme" bzw. DIN EN 812 "Industrieanstoßkappen" durchgeführt. Erst nach erfolgreich abgeschlossenem EG-Baumusterprüfverfahren ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 16575
Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt. Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung ...
Stand: 03.04.2020
Dialog: 19011
Nein. Für den beschriebenen Fall gibt es nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Artikel 45 Abs. 1 eine Änderung / Ergänzung des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der Ausnahmemöglichkeit für: "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25265
Sofern nicht die Möglichkeit der Regelung des Art. 9 Abs.1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Verordnung (EG) 561/2006 ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 44053
Zu 1.) Für die beschriebenen Fahrten findet die EG VO 561/2006 keine Anwendung; somit ist der Betrieb des Kontrollgerätes nicht vorgeschrieben und das Stecken einer Fahrerkarte durch das Lagerpersonal nicht notwendig. Da aber die Fahrten im Massenspeicher des digitalen Kontrollgerätes aufgezeichnet werden und bei Nichtbenutzung einer Fahrerkarte als „Fahrten ohne Karte“ registriert ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
Als Lenkzeit gelten alle Zeiten, die mit der Fahrtätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. VO EG 561/2006, Art. 4 ff.)Dazu rechnen u.a. Aufenthalte an Ampeln, Bahnübergängen oder bei Staus, auch wenn diese Zeiten im Kontrollgerät als Arbeitszeit dokumentiert werden.Siehe hierzu die Leitlinie 4 der EU zur VO EG Nr.561/2006. ...
Stand: 04.05.2022
Dialog: 13083
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. i) der VO (EG) 561/2006 sind Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden, von den EG-rechtlichen Bestimmungen ausgenommen.Die Fahrerkarte muss in diesem Fall nicht gesteckt werden. In das Kontrollgerät ist die Buchung " OUT " manuelleinzugeben.Für Reisebusse mit mehr als 17 Sitzen gibt es "keine ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 20053
Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen ...
Stand: 08.05.2012
Dialog: 16169
Arbeitszeitgesetz – ArbZG nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet, liegt möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Arbeitszeitgesetz vor.Bei Arbeits- oder Wegeunfällen i.V.m. unzulässigen Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber u.U. mit dem Einleiten eines Strafverfahrens gemäß § 23 ArbZG rechnen. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 2399
und Beseitigen von außen anhaftendem Füllgut genannt.Auszug aus dem Verordnungstext:§ 23 Absatz 1 Nummer 8 Pflichten des BefüllersDer Befüller im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt hat dafür zu sorgen, dass nach Absatz 4.2.1.9.6 Buchstabe b oder Absatz 4.3.2.3.5 ADR/RID an den Tanks außen keine gefährlichen Reste des Füllgutes anhaften;§ 26 Absatz 1 Nummer 1 Sonstige Pflichten ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13170
Ordnungswidrigkeit kann in diesem Fall mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro geahndet werden.Wer diese Handlung vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder diese Handlung beharrlich wiederholt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 23 ArbZG). Wer die Gefährdung der Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers fahrlässig ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11464