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Ionisationsrauchmeldern bedürfen als Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) einer Genehmigung oder können genehmigungsfrei betrieben werden, wenn sie nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchG bauartzugelassen sind.Inhaber von Ionisationsrauchmeldern haben diese gem. § 25 Abs. 5 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) nach Beendi ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 1866
Falls der Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 70 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) als Strahlenschutzbeauftrage bestellt ist, so muss er die Fachkunde gem. § 70 Abs. 3 StrlSchG besitzen.Ist der Gefahrgutbeauftragte nur eine sonstige tätige Person im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), ist nur eine Unterweisung notwendig. ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 18928
Gem. § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Präparaten in Schulen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft unmittelbar mitwirken. Diese Lehrkraft müsste gem. § 82 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (S7.1) besitzen. Eine Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 2715
Gemäß § 206 Abs. 2 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist keine Genehmigung für den Umgang (Verwendung, Lagerung und Beseitigung) von Konsumgütern, die vor dem 1. August 2001 oder auf Grund des § 117 Abs. 6 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung genehmigungsfrei hergestellt wurden, notwendig. Somit ist der Umgang mit Glühstrümpfen in Ca ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18030
Trinitit ist ein Glas, das durch den Kernwaffentest am 16.7.1945 (Trinity-Test) in New Mexico, USA entstand. Das Glas entstand durch das Schmelzen des Sandes auf dem Testgelände aufgrund der hohen Temperaturen bei der Explosion. Kleine Mengen des Glases sind für Sammler interessant und können in den USA käuflich erworben werden. Dabei handelt es sich um Mengen von wenigen Gramm.Trinitit enthält Sp ...
Stand: 27.01.2020
Dialog: 43025
Ihre Frage bezieht sich auf zwei Themenbereiche:Schutz vor RadioaktivitätSichere Nutzung eines FahrkorbesZur Radioaktivität finden Sie im folgenden Link umfangreiche Informationen:https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/index.jspEs läßt sich zusammenfassen:Da an Seecontainern keine größere Kontamination zu erwarten ist, ist im Normallfall keine besondere Schutzausr ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 14626
Bei der Verwendung eines Ionengenerators zur IMS (Ionen-Mobilitäts-Spektrometrie) mit einer Nickel-63-Quelle mit 370 MBq (die Aktivität liegt oberhalb der Freigrenze von Ni-63) handelt es sich um Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen und somit um eine genehmigungsbedürftige Tätigkeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Eine entsprechende Genehmigung ist somit bei der zustän ...
Stand: 30.10.2019
Dialog: 42881
Wer radioaktive Stoffe befördert, muss strahlenschutzrechtliche und gefahrgutrechtliche Vorschriften beachten. Im Hinblick auf den Strahlenschutz sind das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlensschutzverordnung (StrlSchV) zu nennen.Die Transportsicherheit wird durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und in d ...
Stand: 09.08.2019
Dialog: 12267
Wenn die zusätzliche Messung nach § 66 Abs. 2 letzter Satz der Strahlenschutzverordnung von der zuständigen Behörde angeordnet ist, sind die Bestimmungen des Eichgesetzes und der Eichordnung anzuwenden. ...
Stand: 09.08.2019
Dialog: 10974
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in § 5 Abs. 1 StrlSchV den genehmigungsfreien Umgang. Dabei verweist sie auf die Anlage 3 Teil A und Teil B zur StrlSchV.Die Anlage 3 Teil B Nr. 4 und 5 trifft konkrete Aussagen zum genehmigungsfreien Umgang mit nach § 45 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bauartzugelassenen Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen.Danach wird ausgeführt, dass ledig ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6751
Für Tätigkeiten mit S-35 unterhalb der Freigrenze gilt:zu 1.: Müssen dafür spezielle Genehmigungen eingeholt werden?Für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze ist keine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erforderlich. Erst wenn Sie die Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 oder 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für S-35 überschreiten, unterlie ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 6652
Bei der Beantwortung der Frage muss zwischen den Begriffen Freigrenze und Freigabe unterschieden werden.Des Weiteren kann bei dieser Fragstellung der Begriff der radioaktiven Abfälle mit dem Begriff des radioaktiven Stoffes gleichgesetzt werden.Die Freigrenzen sind das Einstiegskriterium für den genehmigungspflichtigen Umgang nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).Eine Tätigkeit is ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 8319
Die verbindlichen Regelungen sind aktuell in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthalten. Strahlenexponierte Personen definiert § 54 StrlSchV. Unterschieden wird, vereinfacht ausgedrückt, in 2 Kategorien.A Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv führen kann.B Personen, die einer beruflichen Strahlene ...
Stand: 23.09.2017
Dialog: 30356
Bei der therapeutischen Anwendung von radioaktiven Stoffen in der Tiermedizin werden die gleichen Anforderungen wie für die diagnostische Anwendung gestellt. Zum Schutz der Beschäftigten und des Betreuungspersonals vor Strahlenexpositionen gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot (siehe auch Anlage 14 der Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung "Strahlenschutz in der Tie ...
Stand: 03.11.2016
Dialog: 3933
Nein. Nach dem Strahlenschutzrecht ist ein Sonderurlaub nicht vorgesehen, denn der nuklearmedizinische Betrieb muss so eingerichtet sein und geführt werden, dass er den Strahlenschutzvorschriften entspricht. Bei einem vorschriftsgemäßen Betrieb sind unvertretbare Gesundheitsbelastungen nicht zu erwarten. ...
Stand: 24.03.2016
Dialog: 736
Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht bedarf grundsätzlich einer Genehmigung (§ 7, StrSchV). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich (§ 8, StrSchV) und zwar in den in Anlage I Teil A und B (StrSchV) genannten Fällen. Genehmigungsfrei ist hiernach z. B. der Umgang mit Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet oder d ...
Stand: 01.06.2015
Dialog: 23971
Bei den Ionisationsrauchmeldern (Brandmelder) mit radioaktiven Stoffen, hier: Americium-241 mit einer Aktivität von je14,8 kBq, handelt es sich um radioaktive Stoffe in offener Form gemäß der Strahlenschutzverordnung - StrlSchV. Die Freigrenze von Americium-241 liegt bei 10 kBq, bis zu der mit dem radioaktiven Stoff genehmigungsfrei umgegangen werden darf.Da die Aktivität von bereits einem radioak ...
Stand: 10.04.2015
Dialog: 23580
Die Freigabe nach § 29 StrlSchV kann eine Option für die Entsorgung von Prüfstrahlern sein. Voraussetzung dafür ist, dass mit den Strahlern im Rahmen der aufgeführten Genehmigungen nach AtG oder StrlSchV umgegangen wird (§ 29 Abs. 1 StrlSchV). Die Genehmigung kann auf Antrag von der zuständigen Behörde nach § 29 Abs.2 StrlSchV erteilt werden, wenn für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effekt ...
Stand: 27.03.2015
Dialog: 23452