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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen die direkt ablesbaren Personendosimeter der Einsatzkräfte geeicht sein?

KomNet Dialog 10974

Stand: 09.08.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Umgang mit radioaktiven Stoffen

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Frage:

Einsatzkräfte (z. B. Werkfeuerwehr, Strahlenschutz-Einsatzkräfte) müssen im Ereignisfall Kontrollbereiche betreten, in denen durch Genehmigungsauflagen eine dosimetrische Überwachung mit amtlichen und zusätzlich mit direkt ablesbaren Personendosimetern gefordert ist. Die Einsatzkräfte sind ebenfalls mit amtlichen und zusätzlich mit direkt ablesbaren Personendosimetern ausgestattet. Müssen die direkt ablesbaren Personendosimeter der Einsatzkräfte geeicht sein?

Antwort:

Wenn die zusätzliche Messung nach § 66 Abs. 2 letzter Satz der Strahlenschutzverordnung von der zuständigen Behörde angeordnet ist, sind die Bestimmungen des Eichgesetzes und der Eichordnung anzuwenden.