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Können gefundene ionisierende Brandmelder für den Physikunterricht genutzt werden? Falls nein, wie sind sie zu entsorgen?

KomNet Dialog 23580

Stand: 10.04.2015

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Umgang mit radioaktiven Stoffen

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Frage:

Ich arbeite als Physiklehrer an einer Gesamtschule. Unser Hausmeister hat im Keller 10 ionisierende Brandmelder aus den 80er Jahren gefunden. In jedem Brandmelder befinden sich 2 Streifen Am-241 mit einer Aktivität von je 14,8 kBq. Gibt es eine Möglichkeit, die Brandmelder bzw. das darin enthaltene Am-241 für den Physikunterricht zu nutzen? Wenn ja, muss das irgendwo gemeldet werden? Wenn nein, wie entsorge ich die Brandmelder?

Antwort:

Bei den Ionisationsrauchmeldern (Brandmelder) mit radioaktiven Stoffen, hier: Americium-241 mit einer Aktivität von je

14,8 kBq, handelt es sich um radioaktive Stoffe in offener Form gemäß der Strahlenschutzverordnung - StrlSchV. Die Freigrenze von Americium-241 liegt bei 10 kBq, bis zu der mit dem radioaktiven Stoff genehmigungsfrei umgegangen werden darf.


Da die Aktivität von bereits einem radioaktiven Strahler (Streifen Am-241) über der vorgenannten Freigrenze liegt, darf mit ihm nur mit einer Genehmigung nach § 7 StrlSchV umgegangen werden. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist in Nordrhein-Westfalen Ihre Bezirksregierung, Dezernat 55.


Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen an Schulen ist besonders die "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen" (RISU), z. B. RISU-NRW (Schule in NRW Nr. 1031/1) zu beachten.


In Schulen sollte nur mit bauartzugelassenen radioaktiven Strahlern umgegangen werden.


Ferner wird darauf hingewiesen, dass Schüler, gemäß Ziffer 8.10.1 “Offene radioaktive Stoffe“ der v. g. RISU, nicht mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen dürfen, deren Aktivität über der Freigrenze nach der StrlSchV liegt. Mit Stoffen deren Aktivität über der Freigrenze liegt, dürfen nur die Strahlenschutzbeauftragten oder die unterwiesenen Lehrkräfte, im Rahmen von Demonstrationsversuchen umgehen.


Eine Entsorgung der radioaktiven Ionisationsrauchmelder kann nur über eine entsprechende Fachfirma, die über die notwendige Genehmigung zum Ein- und Ausbau von Ionisationsrauchmeldern verfügt oder über die für Ihr Bundesland zuständige Landessammelstelle für radioaktive Stoffe erfolgen.