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Windenergieanlagen (WEA) sind Maschinen im Sinne der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der Zeitpunkt des Inverkehrbringens der WEA durch den Hersteller ist dafür ausschlaggebend, ab wann alle Pflichten nach der 9. ProdSV durch diesen erfüllt sein müssen. Vorstellbar wäre sowohl, dass der Hersteller die WEA „ab Werk“ al ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
Hierzu ist in § 41 Auswechselbare Ausrüstung des "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" folgendes nachzulesen:"Auswechselbare Ausrüstungen sind nicht mit Ersatzteilen zu verwechseln, welche die Funktion der Maschine nicht verändern und der Maschine auch keine neue Funktion verleihen, sondern lediglich als Ersatz für verschlissene oder defekte Teile vorgesehen sind.Auswech ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43221
AnwendungsbereichFür Produkte, die unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) fallen, ist diese anzuwenden. Für Produkte, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) fallen, ist diese anzuwenden. Möglicherweise treten hierbei auch Überschneidungen auf, in diesem Fall ist die Maschinenrichtlinie anzuwenden, dies begründet sich u. a. darin, dass die ...
Stand: 25.06.2020
Dialog: 43200
3-D-Drucker und komplette Bausätze dafür sind Maschinen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie (MRL), denn sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Funktion zusammengefügt sind. Sie haben ein Antriebssystem, das nicht die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft ist.3-D-Drucker oder ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42990
Eine innerbetriebliche Umsetzung/Abgabe (innerhalb der gleichen Firma) ist keine Bereitstellung auf dem Markt und keine Inbetriebnahme (im Sinne der Produktsicherheit). Damit kommt das Produktsicherheitsrecht nicht zur Anwendung.Wird das Produkt jedoch von einer Firma an eine andere Firma abgegeben, z. B. von einer „Firma A GmbH“ an eine „Tochterfirma B GmbH“, dann ist dies eine Bereitstellung auf ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b) auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ih ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition `auswechselbare Ausrüstung` siehe Artikel 2 b) der Richtlinie 2006/42/EG) und es wurde dann richtigerweise als `unvollständige Maschine` mit einer Einbauerklärung nach Richtlinie 2006/42/EG in den Ver ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42698
In dem Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie finden sie im § 277 folgendes:"Hygieneanforderungen an Maschinen, die für die Verwendung mit Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt sindDie Anforderungen in Nummer 2.1 gelten für Maschinen, die für die Verwendung mit Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt sind. D ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 42664
Zunächst ist zu prüfen ist, ob der Ausnahmetatbestand von § 1 Abs. 2 Nr. 8 der 9.ProdSV tatsächlich zutrifft (siehe hierzu auch § 60 des Leitfades zur RL 2006/42/EG). Sollte dies der Fall sein, dann gilt die 9.ProdSV nicht. Konsequenterweise müssen dann die dortigen Anforderungen – die Durchführung bzw. Erstellung einer Risikobeurteilung, das Zusammenstellen der Technischen Unterlagen, die Erstell ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei denen von Ihnen angesprochenen Maschinen um Maschinen im Sinne der 9. ProdSV i. V. m. der RL 2006/42/EG handelt. Zum Thema "Dieseltank" sind in der Maschinenrichtlinie allgemeine Anforderungen definiert. Entsprechend Ziffer 1.1.3 Materialien und Produkte Anhang II gilt: "Die für den Bau der Maschine eingesetzten Materialien oder die bei ihrem Betrieb verwe ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 42249
Entsprechend der Begriffsdefinition "Maschine" in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. in der deutschen Umsetzung durch die Maschinenverordnung (9. ProdSV) ist eine Maschine:• Eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile (...),• von denen eines beweglich ist,• die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind und• die mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschl ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1. Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine nach wie v ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
Die Anforderungen des Art. 5 bzw. Art. 13 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EGgelten für Maschinen, die fertig konstruiert sind und bestimmungsgemäß eingesetzt werden sollen. Der Ausnahmetatbestand des Art. 1 Abs. 2 h) für Labormaschinen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf fertige Maschinen, die nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen in Laboratorien verwendet werden, d. h. in Räumlichkeiten, in ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
Gem. § 2 Nr.2a der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704) ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beziehungsweise ...
Stand: 03.07.2017
Dialog: 29668
In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Ausnahmen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie genannt. Hierzu zählen nach Buchstabe k) für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte: "k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie unter die Richtlinie 73/23/EWG21 des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 23002
Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen der Masc ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass es sich bei der „Roboteranlage“ um eine Maschine im Sinne § 2 Nr. 2 Buchstabe a) der 9.ProdSV handelt. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 der 9.ProdSV muss die Maschine den in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, entsprechen. Anhang I Ziffer 4 der RL 2006/42/E ...
Stand: 17.11.2016
Dialog: 27817
Die Voraussetzungen für das sichere Konstruieren und rechtskonforme Bereitstellen von Maschinen auf dem europäischen Markt werden durch die EG-Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG) definiert. Diese wird in Deutschland durch die 9. ProdSV (Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – Maschine ...
Stand: 16.11.2016
Dialog: 27886
Unter §383 Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie findet sich folgender Abschnitt: "Bei Herstellern, die in der EU ansässig sind, kann es sich bei der zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigten Person um den Hersteller selbst, seinen Bevollmächtigten, einen Ansprechpartner aus den Reihen der Mitarbeiter des Herstellers (der mit dem Unterzeichner der EG-Konformitätser ...
Stand: 17.10.2016
Dialog: 27688
Ein elektrisch betriebener Kaffeeautomat könnte zunächst sowohl der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) als auch der Richtlinie 2014/35/EU (bisher: 97/23/EG; „Niederspannungsrichtlinie“) unterliegen. Beide Richtlinien grenzen sich voneinander ab, d. h. ein Produkt kann nur einer der beiden Richtlinien unterliegen. Viele Haushaltsprodukte unterliegen der Richtlinie 2014/35/EU, obwohl von di ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619