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Sicherheitseinrichtungen, die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen.Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausführung von Sicherheitsbeleuchtung enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme". Dort finden sich unter Ziffer 6 Abs.3 auch Vorgaben zur Prüfung:"Der Arbeitge ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 18667
Nein, dies ist nicht möglich.In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 26 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten."W ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
Die Betriebssicherheitsverordnung legt die Verantwortung bei der Festlegung: - was wird geprüft ? - wer prüft? - wie oft? in die Hände des Betreibers. Die Festlegungen müssen begründet auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. (siehe Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV). Es wird empfohlen, bei Messmaschinen mindestens 1x jährlich die Wirkung der Schutzeinrichtung (BWS) zu prüfe ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 5614
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, wozu auch land- und forstwirtschaftliche Geräte gehören. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber). Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Her ...
Stand: 09.02.2017
Dialog: 5940
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20976
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für Arbeiten an der kraftbetätigten Winde zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und diese umzusetzen. In di ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19009
Technische Regeln und Normen sind nur dann rechtsverbindlich anzuwenden, wenn dieses in einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) gefordert wird oder für die Mitgliedsbetriebe in der Unfallverhütungsvorschrift einer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse ausdrücklich festgelegt ist. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. ...
Stand: 04.01.2017
Dialog: 17791
Im Anwendungsbereich der DGUV Regel 114-011 (bisher: GUV-R 116) "Austauschbare Kipp und Absetzbehälter" heißt es "Diese GUV-Regel findet Anwendung auf austauschbare Kipp- und Absetzbehälter und alle zum Trägerfahrzeug gehörenden Tragmittel, die zum Auf- und Abnehmen sowie Befestigen der austauschbaren Kipp- und Absetzbehälter erforderlich sind." und daher sind die dortigen Ausführungen auch u. E. ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 17394
Technische Regeln und Normen sind dann rechtsverbindlich anzuwenden, wenn dieses in einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) gefordert wird oder für die Mitgliedsbetriebe in der Unfallverhütungsvorschrift einer Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse ausdrücklich festgelegt ist. Das bedeutet, dass nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - der Arbeitgeber mittels der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 02.01.2017
Dialog: 17347
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV wird u.a. die Prüfung von Arbeitsmitteln geregelt. Nach § 2 Abs. 1 der BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d. h. alle Einrichtungen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden (also auch ein Laptop). Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit § 14 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 5102
Nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und eigenverantwortlich festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Unter § 22 BetrSichV ist festgelegt, dass derjenige ordnungswidrig im Sinne § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG handelt, wer entgegen § 14 BetrSichV ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 4296
Bei dem Abfallcontainer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung _ BetrSichV . Lastaufnahmemittel sind ebenfalls Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind unter § 5 BetrSichV beschrieben. Die bei der Benutzung von Arbeitsmitteln zu beachtenden Mindestvorschriften werden unter Anhang 1 ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch vor dem Abl ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
Nach Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A 1.7 "Türen und Tore" gilt: (1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechn ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 13135
Bei dem Montagekorb (Personenbeförderung) handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage hat der Gesetzgeber folgende Vorgehensweise vorgesehen: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Arbeitsmitt ...
Stand: 05.02.2015
Dialog: 23013
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Die TRBS 1201 konkretisiert den Begriff Prüffrist: Die Prüffrist ist der festgelegte Zeitraum zwischen zwei Prüfungen. Sie muss so festgelegt werden, dass der Prüfgegenstand nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen und betrieblichen Erfahrunge ...
Stand: 07.12.2012
Dialog: 17511
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Zur Prüffrist wird in der TRBS 1203 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" www.baua.de/trbs unter 2.4 erläutert: "Prüffrist" ist der Zeitrau ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13899
Jährliche Fristen werden - beim Fehlen einer spezialgesetzlichen Konkretisierung - im Allgemeinen nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches/BGB (§§ 187 bis 193) berechnet. Beispiel: Ein Fristenlauf einer am 16. März 2010 durchgeführten wiederkehrenden Prüfung endet bei jährlicher Frist am 17. März 2011. In der Praxis wird bei jährlichen Fristen der Fristablauf zum Ende des betreffenden Monat ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13354
Fleischereimaschinen, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung . Für alle Arbeitsmittel hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welch ...
Stand: 15.02.2012
Dialog: 15554
§ 15 Abs. 18 Betriebssicherheitsverordnung besagt, dass "die Frist für die nächste Prüfung mit dem Fälligkeitsmonat und –jahr der letzten Prüfung beginnt." Wird die Prüfung nicht rechtzeitig durchgeführt, sondern erst nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit, wird der Termin für die nächste Prüfung ausgehend vom Zeitpunkt der Fälligkeit anhand der vom Betreiber festgelegten Prüffrist bestimmt. Dies gilt ...
Stand: 11.10.2011
Dialog: 14715