Ergebnisse 1 bis 16 von 16 Treffern
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43179
Technische Regeln und Normen sind dann rechtsverbindlich anzuwenden, wenn dieses in einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) gefordert wird oder für die Mitgliedsbetriebe in der Unfallverhütungsvorschrift einer Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse ausdrücklich festgelegt ist.Das bedeutet, dass nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) der Arbeitgeber mittels der Gefährdungsbeurteilung nac ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 17347
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, wozu auch land- und forstwirtschaftliche Geräte gehören. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Hers ...
Stand: 26.08.2020
Dialog: 5940
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen (siehe auch § 14 BetrSichV "Prüfung von Arbeitsmitteln).Beim Festlegen der Prüffri ...
Stand: 25.08.2020
Dialog: 20976
Technische Regeln und Normen sind nur dann rechtsverbindlich anzuwenden, wenn dieses in einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) gefordert wird oder für die Mitgliedsbetriebe in der Unfallverhütungsvorschrift einer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse ausdrücklich festgelegt ist.Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. G ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für die in seinem Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel nach § 3 (6) BetrSichV insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Hierbei sind die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen so zu ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
Nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und eigenverantwortlich festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).Unter § 22 BetrSichV ist festgelegt, dass derjenige ordnungswidrig im Sinne § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG handelt, wer entgegen § 14 BetrSichV d ...
Stand: 17.04.2019
Dialog: 4296
Sicherheitseinrichtungen, die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen.Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausführung von Sicherheitsbeleuchtung enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme". Dort finden sich unter Ziffer 6 Abs.3 auch Vorgaben zur Prüfung:"Der Arbeitge ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 18667
Nein, dies ist nicht möglich.In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 26 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten."W ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
Die Betriebssicherheitsverordnung legt die Verantwortung bei der Festlegung: - was wird geprüft ? - wer prüft? - wie oft? in die Hände des Betreibers. Die Festlegungen müssen begründet auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. (siehe Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV). Es wird empfohlen, bei Messmaschinen mindestens 1x jährlich die Wirkung der Schutzeinrichtung (BWS) zu prüfe ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 5614
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für Arbeiten an der kraftbetätigten Winde zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und diese umzusetzen. In di ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19009
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV wird u.a. die Prüfung von Arbeitsmitteln geregelt. Nach § 2 Abs. 1 der BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d. h. alle Einrichtungen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden (also auch ein Laptop). Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit § 14 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 5102
Bei dem Abfallcontainer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung _ BetrSichV . Lastaufnahmemittel sind ebenfalls Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind unter § 5 BetrSichV beschrieben. Die bei der Benutzung von Arbeitsmitteln zu beachtenden Mindestvorschriften werden unter Anhang 1 ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch vor dem Abl ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
Nach Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A 1.7 "Türen und Tore" gilt: (1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechn ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 13135
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Die TRBS 1201 konkretisiert den Begriff Prüffrist: Die Prüffrist ist der festgelegte Zeitraum zwischen zwei Prüfungen. Sie muss so festgelegt werden, dass der Prüfgegenstand nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen und betrieblichen Erfahrunge ...
Stand: 07.12.2012
Dialog: 17511