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Zum (Eigen-)Bau von Schwerlastregalen:Regalanlagen fallen hinsichtlich der Anforderungen an ihre Beschaffenheit in den Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), welches das Inverkehrbringen von Produkten regelt. Da die angesprochenen Regale den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, ist der Aufwand der Dokumentation grundsätzlich genauso hoch, als ob Sie die Regale verkaufen w ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 19307
In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob er das ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
Eine Zoneneinteilung bezieht sich immer auf die gesamte Dauer eines vorgesehenen Betriebes. Außer bei Zone 0 oder Zone 20 ist dabei die Wahrscheinlichkeit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (geA) im Normalbetrieb zu ermitteln. D.h. für dem Schlauch mit der Trockenkupplung ist in Anlage 2 Nr. 2 Abs. 11 die Dauer der Verwendung vom Ankuppeln bis zum Abkuppeln zu betrachten. Für di ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43586
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort g ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort g ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
Grundsätzlich sind die erforderlichen Arbeitsschutz Maßnahmen für das Arbeiten auf/von den Lastaufnahmemitteln von Arbeitsmitteln zum Heben von Personen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (1) durch den Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen.Zu 1) u. 2):G 25:Da die G 25 auf Fahr- und Steuertätigkeiten abzielt, käme sie für reine Mifahrer nicht zum Tragen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wär ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
Ihr Betrieb muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Betrieb zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit des Servicemitarbeiters beziehen, wobei wechsel ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug, La ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Bei kraftbetriebenen Arbeitsmitteln erfolgt eine Umwandlung von Energie, wie z.B. Elektroenergie, Verbrennungsenergie, Windenergie, Sonnenenergie.Handbetätigte Arbeitsmittel sind nicht kraftbetrieben. Somit zählt ein handbetätigtes Rollregal nicht zu den kraftbetätigten Regalen. ...
Stand: 06.08.2021
Dialog: 42796
Die systematische Zündquellen Bewertung im Sinne von DIN EN ISO 80079-36:2016-12 dient dem Hersteller dazu das gesamte Spektrum der Zündquellen zu untersuchen und dokumentiert abzudecken. Es obliegt immer dem Hersteller die bestimmungsgemäße Verwendung seines Produktes eigenverantwortlich festzulegen und hierfür die Konformität mit dem geltenden Recht der Union zu erklären. Daran knüpft sich immer ...
Stand: 10.06.2021
Dialog: 43544
Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem Übe ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43540
Druckausgleichsbehälter sind Bauteile in hydraulischen Systemen, welche die Volumenänderungen der Hydraulikflüssigkeit zwischen minimaler und maximaler Temperatur aufnehmen und so den Druck weitgehend konstant halten. Sie dienen der Druckhaltung.In einem Hydraulikspeicher (Hydrospeicher, hydropneumatischer Speicher) wird eine Flüssigkeit unter Druck gespeichert. Beim Entladen kann hydraulische Ene ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
Erforderliche Informationen zur Beantwortung der Frage liefert die Broschüre "Wartung von Hybridfahrzeugen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Fachbereich Holz und Metall:"In Kraftfahrzeugen mit Hochvolt-Systemen (HV-Systemen) sind Komponenten eingebaut, die mit Spannungen oberhalb von 60 V Gleichspannung oder 25 V Wechselspannung betrieben werden. Die Komponenten in diesen Fahr ...
Stand: 20.05.2021
Dialog: 14091
Die Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen für überwachungsbedürftige Aufzüge sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der Aufzugsanlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.Dies steht in § 17 Abs. 1 (Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Das Prü ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43211
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v. g. Komponenten z ...
Stand: 14.05.2021
Dialog: 42715
Die Tragezeitbegrenzung ergibt sich aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber zu erstellen hat, bei der zweckmäßigerweise der/die Arbeitsmediziner*in eingebunden werden sollte. Hinweise zur Tragezeitbegrenzung sind zudem in der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" enthalten. Unter dem Punkt 3.2.2 der DGUV Regel 112-190 ist Folgendes nachzulesen:"Tragez ...
Stand: 12.05.2021
Dialog: 43524
Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a, die vor dem 30. Juni 1999 und Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe b, die vor dem 31. Dezember 1996 erstmals zur Verfügung gestellt wurden, müssen gemäß § 24 (2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 spätestens am 31. Dezember 2020 entsprechen. Dies bedeutet, in dies ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289
Mit Hilfe der von Ihnen im Vorfeld der Beschaffung eines Arbeitsmittels, hier der Rundschlingen, bereits durchgeführten Gefährdungsbeurteilung haben Sie die Anforderungen u. a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum sicheren Arbeiten (z. B. für das Heben von Lasten) bereits beleuchtet, notwendige Maßnahmen zum Anschlagen von Lasten festgelegt und so eine bestimmte Auswahl eines von Ihne ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
Grundsätzlich ist es richtig, dass ein Hersteller entgegen einer gültigen harmonisierten Norm produzieren darf, wenn er die durch die Anforderungen der Norm gewährte Sicherheit auf eine andere Art sicherstellt. Im vorliegenden Fall ist dieser Grundsatz jedoch nicht anwendbar, der Hersteller ist zur Angabe der Filterkategorie verpflichtet.Begründung:Rechtsgrundlage für die Sicherheit von Sonnenbril ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 42989
Für Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, besteht kein Bestandsschutz.Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbr ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269