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Ergebnisse 1 bis 20 von 71 Treffern

Muss eine Fahrerin/ein Fahrer Arbeitszeiten einer Nebentätigkeit dem Arbeitgeber mitteilen?

Ja, Arbeitszeiten, die im Rahmen von Minijobs geleistet werden, sind ebenfalls Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und daher in der gemäß § 21 a Abs. 8 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geforderten Aufstellung von den Beschäftigten anzugeben. ...

Stand: 07.02.2024

Dialog: 6024

Wie lange darf ich als LKW-Fahrer pro Tag maximal arbeiten, wenn noch weitere Arbeiten anfallen können?

Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung i ...

Stand: 05.08.2022

Dialog: 3982

Können Standzeiten, z.B. vor Ampeln oder im Stau, von über zwei Minuten, von der Lenkzeit abgezogen werden?

Als Lenkzeit gelten alle Zeiten, die mit der Fahrtätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. VO EG 561/2006, Art. 4 ff.)Dazu rechnen u.a. Aufenthalte an Ampeln, Bahnübergängen oder bei Staus, auch wenn diese Zeiten im Kontrollgerät als Arbeitszeit dokumentiert werden.Siehe hierzu die Leitlinie 4 der EU zur VO EG Nr.561/2006. ...

Stand: 04.05.2022

Dialog: 13083

Kann ein Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr 2 Wochenruhezeiten nacheinander verkürzen, in der 3. Woche am Freitag nach Hause fahren und dann die 4. Woche komplett frei haben?

Für die zwei verkürzten Wochenruhezeiten muss ein Ausgleich genommen werden. Dieser Ausgleich muss mit der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden (von Woche 3) zusammenhängend genommen werden. Möglich wäre daher in der dritten Woche am Donnerstag und Freitag den Ausgleich und am Samstag und Sonntag die "reguläre" Wochenruhezeit zu nehmen. Da die reguläre wöchentliche Ruhezeit ledigl ...

Stand: 16.11.2020

Dialog: 43337

Welche Ausnahmeregelungen der Lenk- und Ruhezeiten gibt es bei selbstfahrenden Unternehmern in Bezug auf Privatfahrten?

Auch für selbstfahrende Unternehmer gelten die Lenk- und Ruhezeiten. Es gibt keine Ausnahmen für selbstfahrende Unternehmer von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Für Privatfahrten gilt folgendes:Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung ve ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 18107

Welchen Zeitraum umfasst die Woche bzw. Doppelwoche im Sinne der EG VO 561/2006?

Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Doppelwoche umfasst zwei aufeinanderfolge Wochen (siehe auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" Ziffern 3.3 und 3.4 ) ...

Stand: 16.02.2020

Dialog: 15563

Zählt die Fahrtzeit vom Firmenstandort nach Hause bereits zur Ruhezeit?

Als "wöchentliche Ruhezeit" ist der wöchentliche Zeitraum definiert, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann (Verordnung (EG) 561/2006, Artikel 4 Buchstabe h). Die Zeit für die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte gilt allgemein als die Zeit, über die ein Beschäftigter, also auch ein Kraftfahrer, frei verfügen kann (Anmerkung: Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallvers ...

Stand: 28.10.2019

Dialog: 13475

Wie sind Zeiten zu bewerten, in denen ein LKW-Fahrer zu dem Standort des LKW gebracht wird, er also nicht selbst ein KFZ lenkt?

Das Fahrpersonalrecht wie auch das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthalten für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese rechtlich zu bewerten sind.In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird eine Aussage zur Erfassung der Zeiten getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zwecks Fahrzeugübernahme zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch u ...

Stand: 28.10.2019

Dialog: 10396

Als Busfahrer in der Touristik habe ich manchmal auch unterwegs Tage ohne Fahrtätigkeit. Können diese Tage als `freie Tage` angerechnet werden?

Die Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Reisegewerbe sind in der Verordnung (EG) Nr.561/2006 geregelt. Gemäß Artikel 8 der Verordnung muss der Fahrer tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einlegen. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 zusammenh ...

Stand: 28.10.2019

Dialog: 6329

Wie berechnen sich die täglichen und wöchentlichen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer im Nahverkehr?

Die Vorschrift des § 21a Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist als Ergänzung zur VO (EG) Nr. 561/2006 zu sehen. Wesentliche Regelungsinhalte sind die Bereitschaftszeiten und die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten.Die Abgrenzung hinsichtlich der EG-Sozialvorschriften und dem deutschen Arbeitszeitgesetz besteht darin, dass in den EG-Sozialvorschriften die Lenkzeiten, die Fahrtunterbrechungen und die Ruhezeit ...

Stand: 28.09.2019

Dialog: 9199

Ist eine tägliche Arbeitszeit von 6:00 bis ca. 18:00 Uhr für Fahrer eines Tankzuges zulässig?

Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZGBeim Verteilen von Waren oder Gütern gleich welcher Art, kommt es aufgrund der Vielzahl der Entladestellen vor, dass eine tatsächliche Lenkzeit von 4,5 Stunden während einer Arbeitsschicht von 8 bzw. 10 Stunden vom Fahrer nicht erreicht wird. Dies bedeutet, dass der Fahrer keine Fahrtunterbrechung nach den Vorschriften der EG VO Nr. 561/2006 einlegen mu ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 6969

Darf nach der Verordnung EG 561/2006 die regelmäßige als auch die verkürzte Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht werden, wenn das Fahrzeug mit einer Schlafkabine ausgestattet ist?

Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...

Stand: 15.02.2019

Dialog: 15561

Wie verhält es sich mit dem ArbZG bzw. den vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten, wenn nach einem regulären Arbeitstag ein Winterdiensteinsatz in den Abendstunden folgt?

Gemäß § 18 Abs 1. Ziffer 1 der Fahrpersonalverordnung "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" - sind Fahrzeuge, die im Eigentum von Behörden stehen oder von diesen ohne Fahrer angemietet oder geleast sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen, vom Anwendungsbereich der Verordnung a ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 11787

Gelten Arbeitszeitvorschriften und fahrpersonalrechtliche Vorschriften für den Transport von Tagespresse?

Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt und die z ...

Stand: 07.11.2018

Dialog: 14884

Darf man nach 11 Stunden Tätigkeit auf einem Mähdrescher noch LKW fahren?

Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht üb ...

Stand: 21.09.2018

Dialog: 4692

Gibt es eine Mindestdauer, ab der eine Bereitschaftszeit im Sinne des § 21a Absatz 3 Nr. 2 ArbZG anerkannt und nicht als Arbeitszeit gewertet wird?

Nein, eine zeitliche Mindestdauer für die Wertung bzw. Anerkennung eines Zeitabschnittes als Bereitschaftszeit gibt es nicht. Grundsätzlich eröffnet der § 21a Absatz 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Möglichkeit, Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht der Arbeitszeit zuzurechnen, wenn die Lage und Dauer der Bereitschaftszeiten dem Fahrer im Voraus, spätestens jedoch unmittelbar vor Beginn des jeweil ...

Stand: 08.08.2018

Dialog: 42391

Darf man als Kraftfahrer mehrere Kurzschichten haben, wenn man unter 144 Stunden seit der letzten Wochenruhezeit bleibt?

Grundsätzlich ist in Bezug auf Ihre beiden Fragen zu beachten, dass neben den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer, auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern KrFArbZG zusätzlich zu beachten sind. Es gelten auch für Kraftfahrer t ...

Stand: 17.05.2018

Dialog: 42283

Wie lange darf eine aus zwei Fahrern bestehende Besatzung einen Lkw über 7,5 t fahren?

Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 der Verordnung ...

Stand: 09.03.2018

Dialog: 42212

Für welche Unternehmen findet die Fahrpersonalverordnung Anwendung?

Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten für ...

Stand: 15.02.2018

Dialog: 1950

Gibt es eine gesetzlich festgelegte TÄGLICHE Höchstarbeitszeit für Busfahrer (Gelegenheitsverkehr)?

Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...

Stand: 01.02.2018

Dialog: 6414

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