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Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten Perso ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
In der Ergänzung zu Abschnitt 7 „Prüfungen” der Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ (DGUV Information 213-850) der BG RCI ist auf Seite 15 nachzulesen, dass die Not-Aus-Schalter Elektro jährlich zu prüfen sind. ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43744
Die Prüfanforderungen an Sicherheitsschränke ergeben sich aus mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelwerken. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen müssen stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei auch die Qualifikation der prüfenden Person festzulegen. Ebenso ist dabei festzulegen, welche Normen und Regelwerke her ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, wozu auch land- und forstwirtschaftliche Geräte gehören. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Hers ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
Ja!Nach § 9 „Mängel" der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ gilt Folgendes:„(1) Der Fahrer hat Flurförderzeuge täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel hin zu prüfen und während des Betriebes auf Mängel hin zu beobachten. Er darf Flurförderzeuge, an denen Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, erkannt worden sind, nicht in Betrieb setzen oder weiter benutzen. Er hat erkannte Mängel d ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 43799
Für die Verwendung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen) gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die BetrSichV hat keine Anforderungen an eine Gebrauchs- oder Betriebsanleitung. Die Spezial-Drehmaschine darf daher ohne vorhandene Gebrauchs- oder Betriebsanleitung benutzt werden.Eine Gebrauchs- oder Betriebsanleitung ist nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ...
Stand: 12.08.2023
Dialog: 43815
Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um pr ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" ist hierzu Folgendes nachzulesen:"A.1.2 Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische BetriebsmittelDie Prüfverpflichtung für elektrische Betriebsmittel ergibt sich neben dem bereits genannten § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 und 4 auch aus § 4 Abs. 5 der BetrSichV: ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
Entsprechend § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) trägt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes.Ob ein maßangefertigter Gehörschutz erforderlich bzw. geeignet ist, kann nur auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) unter Beteiligung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ermit ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 43706
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, d ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber nach den Ergebnissen seiner Gefährdungsbeurteilung weitreichend die Art des Schuhwerks vorschreiben, welches die Mitarbeiter bei der Arbeit zu Tragen haben.Ggf. muss er die Anforderung an die Qualität des Schuhwerkes hinsichtlich unfallverhütender oder gesunheitsschützender Funktion sogar durchsetzen, wenn nämlich die Gefährdungsbeurteilung ein spezielles Schuhwe ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 42703
In der TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" finden sich unter der Nummer 7.5 "Kopfschutz" folgende Informationen:"(1) Ist das Tragen von Kopfschutz in Zone 1 erforderlich, soll er auch dann getragen werden, wenn nur solcher aus isolierenden Materialien verfügbar ist.Hinweis: Erforderlicher Kopfschutz kann der Industrieschutzhelm oder die Industrie-Anstoßkapp ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 43502
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auc ...
Stand: 20.07.2023
Dialog: 16405
Nach dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welchen Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen ist.Auch unter Ziff. 3.1 der DGUV 112-991 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz und im Anhang 1 der DGUV 112-991 wird auf die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung hingewiesen.Die Gefährdungsbeurteilung muss insbeson ...
Stand: 20.07.2023
Dialog: 1660
In der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" wird unter der Nummer 10.3 zu Prüfungen Folgendes ausgeführt:"10.3.1 Die Benutzer und Benutzerinnen haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, sind diese dem Verantwortlichen zu melde ...
Stand: 13.07.2023
Dialog: 43520
Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung aus Aufzügen wird auf die Anforderungen aus den Technischen Regeln TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln", TRBS 3121 Betrieb von Augzugsanlagen und auf den erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung hingewiesen.In Kap. 3.4 "Personenbefreiung der TRBS 3121 wir ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 42302
Regelungen zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch Arbeitgeber sowie zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit sind in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) getroffen. Von den Regelungen der PSA-BV sind persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, ausgenommen (§ 1 Absatz ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 4151
Eine gesetzliche Vorschrift zur Installation von Spritzschutzeinrichtungen an solchen Flanschverbindungen existiert nicht. Allerdings muss der Arbeitgeber, wie bei allen Fragen des Arbeitsschutzes, notwendige Schutzmaßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen. Maßgeblich ist im gegebenen Fall § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Wenn Beschäftigte durch möglicherweise undicht we ...
Stand: 27.06.2023
Dialog: 43782
Für den Druckbehälter (Kompressor) ergibt sich aus dem max. zulässigem Druck von 10 bar und dem Inhalt von 90 Litern ein Druck-Inhalts-Produkt PS von 900 bar*L.Nach Anhang 2, Abschnitt 4, Tabelle 7 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV handelt es sich damit um einen einfachen Druckbehälter der Prüfgruppe II. Die wiederkehrenden Prüfungen können somit von einer befähigten Person durchgeführ ...
Stand: 13.06.2023
Dialog: 24252
Nein, eine Fahrtreppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sondern in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Die Anforderungen ergeben sich aus der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und dem Punkt 4.8 der ASR A1.8 "Verkehrswege".Hinweis:Auf die Frage A 2.1 zu § 2 Abs. 1 „Gebäudebestandteile / Einrichtungen“ der LV 35 "Leitlinien zur Be ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 42711