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Ist es zwingend erforderlich bei Tätigkeiten mit verschiedenen Stoffen in EX-Zonen 1 und 2 sowie Staub-EX ableitfähige Chemikalienschutzhandschuhe einzusetzen?
KomNet Dialog 44118
Stand: 26.05.2025
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung
Frage:
Ist es zwingend erforderlich bei Tätigkeiten mit verschiedenen Stoffen in EX-Zonen 1 und 2 sowie Staub-EX ableitfähige Chemikalienschutzhandschuhe einzusetzen?
Antwort:
In der TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" ist unter Nummer 7.4 "Handschuhe" nachzulesen:
"Werden in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1 und 20 sowie in Zone 21 bei Stäuben mit MZE ≤ 10 mJ Handschuhe getragen, dürfen diese nicht isolierend sein.
Hinweis: Durch Handschuhe aus isolierendem Material werden in der Hand gehaltene Objekte von Erde isoliert und können gefährlich aufgeladen werden. Zur Erdung von in der Hand gehaltenen Gegenständen soll der Durchgangswiderstand der Handschuhe weniger als 108 Ω betragen."
Auf die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Elektrostatik der BG RCI möchten wir hinweisen. Die Frage "6.11 Welche Anforderungen sind an das Benutzen von Schutzhandschuhen in explosionsgefährdeten Bereichen zu stellen?" wird dort wie folgt beantwortet:
"Schutzhandschuhe werden durch Tragen nicht gefährlich aufgeladen.
Sollen jedoch in der Hand gehaltene Gegenstände über den Handschuh geerdet werden, muss der Widerstand zwischen dem Gegenstand und Erde < 108 Ω sein, deshalb muss der Durchgangswiderstand des Handschuhs ebenfalls < 108 Ω sein.
Da in den Zonen 0, 1 und 20 sowie in Zone 21 bei Stoffen mit MZE ≤ 10 mJ erhöhte Anforderungen an die Zündquellenvermeidung gestellt werden, dürfen bei Arbeiten in diesen Zonen keine Handschuhe aus isolierenden Materialien benutzt werden.
Sind ableitfähige Schutzhandschuhe oder Schutzhandschuhe mit einem Durchgangswiderstand < 108 Ω erforderlich, wird empfohlen, beim Hersteller eine Bestätigung einzuholen, dass der erforderliche Wert eingehalten wird. Der Hersteller kann Auskunft darüber geben, welchen Widerstandswert er nach welcher Norm gemessen hat. Messanordnungen sind z. B. in DIN EN 16350:2014 beschrieben, die auf das Prüfverfahren nach DIN EN 1149-2 verweist.
Siehe auch TRGS 727, Nummer 7.4."