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Eine Legaldefinition des Begriffs Schonarbeitsplatz ist uns nicht bekannt.Das heißt, es gibt nach unserer Kenntnis keine diesbezüglichen Regelungen auf gesetzlicher oder Verordnungsebene, die den Begriff näher spezifizieren.Nach allgemeinem Verständnis sind Schonarbeitsplätze Arbeitsplätze, auf denen Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen eingesetzt werden, die aufgrund ihrer Schwierigkeiten ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 13975
Für das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt das Territorialprinzip, das heißt, dass es grundsätzlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt. Bei einer Beschäftigung in Belgien finden die deutschen Vorschriften also dort keine Anwendung, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. Dies schließt auch die im Mutterschutzgesetz verankerten finanziellen Ansprüche ein.Hinweise:Die Richtlinie 92/85 ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 22518
Nach § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" darf der Arbeitgeber mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die18 Jahre alt sind,für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind undihre Befähigung nachgewiesen haben.Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.Als Nachweis der körperlichen Eignung gilt die Fest ...
Stand: 13.09.2023
Dialog: 3414
Bei Beachtung der Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sowie der zugehörigen Technischen Regeln TROS Laserstrahlung gibt es keine besonderen Gefährdungen für (schwangere) Beschäftigte beim Umgang mit Laserstrahlung. Je nach Wellenlänge, Leistung und Pulsdauer müssen die Haut und insbesondere die Augen geschützt werden (letztere durch Laserschutzbrille). B ...
Stand: 11.09.2023
Dialog: 4542
Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft unverzüglich die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen umzusetzen.Um einen sicheren und schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz zu errichten, müssen Gefährdungen personen- und tätigkeitsbezogen ermittelt und effektive Schutzmaßnahmen ergriffen werden.In § 11 MuSchG sind die ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 1178
Für die Beantwortung der Frage ist relevant, ob jemand volljährig ist oder als Minderjähriger noch unter den Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG fällt.Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG entsprechen.Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht übe ...
Stand: 04.09.2023
Dialog: 4795
Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit (im Halbjahresdurchschnitt) von acht Stunden als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gesetzeskonform (§ 3 Arbeitszeitgesetz-ArbZG).Die Pausenregelungen ergeben sich aus § 4 ArbZG. Hiernach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden mindesten ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 1073
Für volljährige Auszubildende gilt nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), sondern das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Allerdings ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt, dass Auszubildende auch mit über 18 Jahren, wenn sie berufsschulpflichtig sind, nicht vor der Berufsschule beschäftigt werden dürfen, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG).Nach den Schulgeset ...
Stand: 14.08.2023
Dialog: 5422
Ihrer Frage liegt zugrunde, dass zuerst ein Beschäftigungsverbot besteht und dann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Es ist aber genau anders herum. Die generelle Vorgehensweise hierbei ist wie folgt:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schut ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Die Beschäftigung von Kinder ist verboten (§ 5 Abs.1 JArbSchG). Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot, u.a. für Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht (§§ 5 Abs.2- ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 42234
Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die an einem Schülerbetriebspraktikum teilnehmen, und für Jugendliche unter 18 Jahren, die sich in einer Ausbildung oder einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG. Dies gilt insbesondere für die arbeitszeitlichen Beschränkungen und Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten im Sinne ...
Stand: 31.07.2023
Dialog: 12856
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht wäre zunächst zu klären, ob eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vorliegt. Z.B. gilt das JArbSchG nicht für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit ausgeführt werden (§ 1 Abs. 2 JArbSchG). Diese Regelung könnte bei Straßenfesten oder Vereinsveranstaltungen greifen, bei denen der kommerzielle Gedanke ...
Stand: 29.06.2023
Dialog: 5829
In § 32 "Erstuntersuchung" des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn1.er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und2.dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur ger ...
Stand: 23.06.2023
Dialog: 42348
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 40 Std. betra ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 709
Aus formaler Sicht hat der Arbeitgeber im Sinne der § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle (gleichartigen) Arbeitsplätze hinsichtlich der vorliegenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei muss anlassunabhängig bereits vor Kenntnis einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob für Schwangerea) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,b) eine Umgestaltun ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 43798
Während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots erhalten Sie Mutterschutzlohn. Dieser ist in §§ 18 und 21 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnit ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296
Aufgrund Ihrer Schwangerschaft fallen Sie unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und die entsprechend erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.Die in Ihrer Frage angesprochenen arbeitszeitlichen Verbote sind im Unterabschnitt 1 des MuSchG geregelt.Nach § 5 MuSchG dürfen schwangere oder ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Entscheidend ist, dass die Frau ein Beschäftigungsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis deutsches Recht Anwendung findet.Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen grundsätzlich kein Beschäftigungsverhältnis. Dies gilt eb ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 3568
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wird Elternzeit beansprucht, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmeri ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 5360
Ja!Wie Sie dem § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Mutterschutzgesetzes entnehmen können, gibt es eine Reihenfolge der Schutzmaßnahmen. Danach ist bei einer festgestellten Gefährdung für die werdende Mutter zunächst zu prüfen, ob die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeiten umgestaltet werden können. Ist dies nicht möglich bzw. zumutbar oder können hierdurch die Gefährdungen nicht beseitigt werden, trifft der ...
Stand: 15.05.2023
Dialog: 22523