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Ergeben sich für schwerbehinderte Beschäftigte besondere Unterweisungspflichten?

KomNet Dialog 10457

Stand: 24.06.2025

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Leistungsgewandelte Arbeitnehmer/innen, (Schwer-) Behinderung

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Frage:

Ergeben sich für schwerbehinderte Beschäftigte besondere Unterweisungspflichten?

Antwort:

Nach § 12 "Unterweisung" Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit wahrend ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Ausreichend und angemessen bedeutet, dass bei Unterweisungen die persönliche Situation der/des Unterwiesenen zu berücksichtigen ist.