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Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; n ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 42173
Für den Transport einzelner Druckgaspackungen können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Buchstabe c) des ADR in Anspruch genommen werden.Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder i ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 16230
Grundsätzlich muss hier unterschieden werden zwischen den Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) (Handwerkerregel) und den Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ("1000 Punkte Regel") des ADR.Für die Freistellungen nach 1.1.3.1 gilt folgendes:"Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 18857
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– ein ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
In der Broschüre M130 "Fahrer von Mitgänger-Flurförderzeugen mit Mitfahrgelegenheit" der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution ist erläutert, dass Personen, die die Mitgänger-Flurförderzeuge steuern, in jedem Fall für die Tätigkeit geeignet und in der Handhabung der Geräte unterwiesen sein müssen.Zu beachten ist:Können die Geräte schneller als 6 km/h fahren, gelten sie nicht mehr als M ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 16609
Nein, die Mitgängerflurförderzeuge müssen nicht mit einem Dach ausgestattet werden.In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist unter § 2 Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Mitgänger-Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden."Unter § 13 Absatz 4 ist folgendes nachzulesen:"Lasten, die auf den Fahrer herabfall ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 42895
Wenn es sich um Flurförderzeuge mit eigenem Fahrersitz oder Fahrerstand handelt, muss gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" der Auftrag zum Führen schriftlich erfolgen. In diesem Fall reicht zumindest der in der Frage zitierte Auszug aus dem Arbeitsvertrag nicht aus. Der Lagerarbeiter muss ausdrücklich einen schriftlichen Auftrag zum Führen dieser Flurförderzeuge erhalten. Der ...
Stand: 19.11.2019
Dialog: 3557
Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, wie der Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO), in Bezug auf Ladungssicherung gelten nicht nur für den Fahrzeugführer, sondern auch für den Verlader. Dabei wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Transporten unterschieden.Als Verlader ist die Person anzusehen, die berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen.D ...
Stand: 15.11.2019
Dialog: 16187
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "B ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
In der BGHW Spezial "Be- und Entladen von Fahrzeugen – Sicherer Einsatz von Hubladebühnen" SP 14 ist hierzu folgendes nachzulesen:"BedienungspersonVerantwortungsbewusstsein ist eine Voraussetzung für Bedienungspersonen. Eine Hubladebühne selbständig bedienen darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist; Jugendliche unter 18 Jahren dürfen dies nur unter Aufsicht. Darüber hinaus muss man in der Bedienu ...
Stand: 16.10.2019
Dialog: 42878
Nach § 2 Absatz 1 DGUV Vorschrift 52 "Krane" sind Krane Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.In Kapitel 2.8 DGUV Regel 100-500 Punkt 2 Nummer 5 werden Tragmittel folgendermaßen definiert:"Tragmittel sind mit dem Hebezeug dauernd verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten.Zu de ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 42875
Die Geräte fallen unter die UN Nummer 3363 "GEFÄHRLICHE GÜTER IN MASCHINEN oder GEFÄHRLICHE GÜTER IN GERÄTEN". Es können die Sondervorschriften 301 und 672 des Kapitel 3.3 ADR in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"301 Diese Eintragung gilt nur für Maschinen oder Geräte, die gefährliche Güter als Rückstände oder als Bestandteil der Maschinen oder Geräte enthalten. Sie darf ni ...
Stand: 06.09.2019
Dialog: 42836
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang und Fristen ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 11953
Die Kühlschränke sind unter die UN Nummer 3358 "KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas" einzustufen. Für diese kann nach Kapitel 3.3 ADR die Sondervorschrift 291 in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Verflüssigte entzündbare Gase müssen in Bauteilen von Kältemaschinen enthalten sein. Diese Bauteile müssen mindestens für den dreifachen Betriebsdruck ...
Stand: 23.08.2019
Dialog: 42819
Nein, hierfür können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a) des ADR in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenem Brennstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient, die während der ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
Bei Benzin handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe II,UN 1203.Bei Diesel handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe III,UN 1202.Zu 1)Der beschriebene Transport wird als gewerblicher Transport gemäß ADR eingeordnet, bei dem Benzin bzw. Diesel von einer Tankstelle für den innerbetrieblichen Werksverkehr befördert werden soll, um die ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 2830
In der Broschüre "Patientenproben richtig versenden" der BGW ist hierzu unter der Nummer 3.3 "Wie werden freigestellte medizinische Proben versendet?" folgendes nachzulesen:"Proben, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten, können bei Einhaltung der folgenden Verpackungsbedingungen als freigestellte medizinische Proben ohne Angabe einer UN-Nummer ver ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 42787
Die Kanister sind nach dem Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, siehe hierzu den Artikel 33 der CLP Verordnung."(1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung und die Zwischenverpack ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
Nach den Rechtsvorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter werden Gaskartuschen zur UN 2037 "Gefässe, klein, mit Gas (Gaspatronen), ohne Entnahmeeinrichtung, nicht nachfüllbar" (Gefahrklasse 2/5F ADR) assimiliert. Die Bau- und Prüfvorschriften ergeben sich dabei aus dem Kapitel 6.2 ADR. Nach dem Absatz 6.2.1.3.2 ADR müssen alle Bedienungseinrichtungen so ausgelegt werden, dass während der Befö ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 21754
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650