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Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung [§ 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbScG)] erstellen. In dieser wird ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Der Unternehmer hat gemäß der Gefährdungsbeurteilung persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 5399
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln sowie für überwachungsbedürftige Anlagen. Ein Aufzug ist in der Regel eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betrie ...
Stand: 23.11.2023
Dialog: 43851
Nein, ein Schild mit dem Hinweis „nicht mit dem Aufzug mitfahren“ ist nicht ausreichend.Nach § 24 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen seit dem 01.01.2021 alle Aufzugsanlagen, die nach der Aufzugsrichtlinie (RICHTLINIE 2014/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014) oder nach der Maschinenrichtlinie (RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UN ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 43844
Es besteht keine generelle Pflicht, den Raum mit Gaswarneinrichtungen auszurüsten; entscheidend ist das Explosionsschutzkonzept. Zu den Explosionsschutzmaßnahmen gehören neben den für die jeweilige Zone angepassten Zündschutzmaßnahmen an elektrischen und nicht-elektrischen Betriebsmitteln ("elektrische Betriebsmittel in Ex") auch Maßnahmen zur technischen Dichtheit sowie Lüftung. Unterstützt werde ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 43854
Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 d ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43845
Die geforderten Qualifikationen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Prüfung in den explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt wird.Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere im Anhang 2, Abschnitt 3 „Explosionsgefährdungen“ geregelt. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln und technischen M ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
Unter der Nummer 8.9 "Gebrauchsdauer der PSA gegen Absturz" ist hierzu in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" Folgendes nachzulesen:"Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der PSA gegen Absturz wird durch Umweltbedingungen (z.B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit) und Einsatzbedingungen beeinflusst. Dazu gibt der Hersteller das Datum der Ablegereife auf der ...
Stand: 26.10.2023
Dialog: 43830
Nach § 6 „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 11 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Folgendes zu beachten:„(11) Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssi ...
Stand: 24.10.2023
Dialog: 43821
Da die PSA im vorliegenden Fall nicht auf dem Markt bereitgestellt werden soll (also nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit weitergegeben werden soll), fällt diese PSA weder in den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) noch in den Anwendungsbereich der PSA-Verordnung (Verordnung EU 2016/425).Daher ist weder ein Konformitätsbewertungsverfahren noch eine CE-Kennzeichnung erford ...
Stand: 24.10.2023
Dialog: 43829
Für den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.Danach sind alle ortsveränderlichen Arbeitsmittel nach dem Aufbau vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Belange durch den Arbeitgeber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Je nach Gefährdungsgrad durch das Arbeitsmittel ist eine Prüfung ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 9289
Sofern die mobile Tankanlage für Dieselkraftstoff bei der Arbeit verwendet wird, ist sie ein Arbeitsmittel i.S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Verpflichtung zur Prüfung vor der erstmaligen Verwendung sowie wiederkehrend ergibt sich aus § 14, ggf. auch aus den §§ 15 und 16 BetrSichV. Art und Umfang dieser Prüfungen sind vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung zu ...
Stand: 15.10.2023
Dialog: 43833
Die Kostenübernahme für Arbeitsschuhe muss, wie auch für Arbeitskleidung, grundsätzlich arbeitsvertraglich geregelt werden (tarifrechtliche bzw. betriebliche Vereinbarungen bzw. per Einzelvertrag).Anders ist die Situation für das Bereitstellen persönlicher Schutzausrüstung, wie z.B. Schutzschuhe. Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Maßnahmen zu treffen, durch d ...
Stand: 13.10.2023
Dialog: 3656
Betriebsmittel aus dem Bürobereich wie Kopierer oder Drucker sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach § 12 BetrSichV i.V.m. § 12 Arbeitsschutzgesetz besteht zunächst eine grundsätzliche Unterweisungspflicht. Danach hat der Arbeitgeber "die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen z ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 4512
Nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und eigenverantwortlich festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).Unter § 22 BetrSichV ist festgelegt, dass derjenige ordnungswidrig im Sinne § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG handelt, wer entgegen § 14 BetrSichV d ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 4296
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln (hier: der Kettensägen) die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen R ...
Stand: 02.10.2023
Dialog: 7576
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten Perso ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
In der Ergänzung zu Abschnitt 7 „Prüfungen” der Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ (DGUV Information 213-850) der BG RCI ist auf Seite 15 nachzulesen, dass die Not-Aus-Schalter Elektro jährlich zu prüfen sind. ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43744
Die Prüfanforderungen an Sicherheitsschränke ergeben sich aus mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelwerken. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen müssen stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei auch die Qualifikation der prüfenden Person festzulegen. Ebenso ist dabei festzulegen, welche Normen und Regelwerke her ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, wozu auch land- und forstwirtschaftliche Geräte gehören. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Hers ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
Ja!Nach § 9 „Mängel" der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ gilt Folgendes:„(1) Der Fahrer hat Flurförderzeuge täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel hin zu prüfen und während des Betriebes auf Mängel hin zu beobachten. Er darf Flurförderzeuge, an denen Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, erkannt worden sind, nicht in Betrieb setzen oder weiter benutzen. Er hat erkannte Mängel d ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 43799