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Die Rechtslage ist hier eindeutig: Auch Lehrerinnen und Lehrer fallen unter den Schutzrahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbSchG werden Beamtinnen und Beamte als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes definiert. Damit einher geht die Anforderung, dass auch die psychischen Belastungen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1170
Bei einer manuellen Tätigkeit ("per Hand umgedreht") ist eine grundsätzliche Überlegung vorab, ob für diese Tätigkeit nicht auch Hilfsmittel eingesetzt werden können.Die Belastung kann auf zwei Personen aufgeteilt werden, wenn diese zusammen und gleichzeitig die Tätigkeit ausführen, unabhängig von der Anwendung der Leitmerkmalmethode (LMM). Ob sich dadurch eine Halbierung der Last ergibt, hängt ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 42733
einer Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI). Arbeitgeber können bei Beachtung der im Leifaden wiedergegebenen Informationen davon ausgehen, dass Unfälle vermieden werden und die Gesundheit der Versicherten geschützt wird. In dem geschilderten Fall müssten die Belastungen festgestellt werden und ggf. über Abhilfe nachgedacht werden. Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA) (ehemals bso Verband Büro,- Sitz- und Objektmöbel e. V.) bietet im Internet unter https://iba.online/raeume-planen/vorschriften/produktnormen/ eine Übersicht der wesentlichen für Büroeinrichtungen geltenden Normen an.Für die Fragestellung von Bedeutung ist die DIN EN 1335-3 Büromöbel Büro-Arbeitsstuhl-Teil 3: Prüfverfahren. Ab Seite 13 der gena ...
Stand: 11.11.2018
Dialog: 2201
Gemäß Nr.4 Abs.5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 "Fußböden" sollen von Fußböden keine spürbaren elektrostatischen Aufladungen ausgehen.Häufig führen Teppichböden aus synthetischen Fasern zu statischen Aufladungen. Deshalb sind hier andere Bodenbeläge als synthetische Teppichböden zu empfehlen. Grundsätzlich lässt sich das elektrostatische Aufladen durch Erdung vermeiden, z.B. ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 42193
von Bildschirmarbeitsplätzen fest. Anhang 6.3 enthält die Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundenen Verwendung an Arbeitsplätzen. Dort wird in Absatz (3) gefordert, dass alternative Eingabemittel (zum Beispiel Eingabe über den Bildschirm, Spracheingabe, Scanner) nur eingesetzt werden dürfen, wenn dadurch die Arbeitsaufgaben leichter ausgeführt werden können und keine zusätzlichen Belastungen ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 42788
unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. (ArbStättV, Anhang Nummer 3.6 Lüftung).Es ist dann auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu klären, in welchem Umfang die Regelungen ...
Stand: 13.12.2018
Dialog: 15342
Der beschriebene Sachverhalt ist aus hiesiger Sicht keine Frage der Prioritätensetzung zwischen Gesundheitsschutz des Beschäftigten und der Intimsphäre eines pflegebedürftigen Menschen.Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist zunächst einmal festzustellen, dass ein Arbeitsplatz im ambulanten Pflegedienst nicht im Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) liegt. Somit greifen auch nicht die ...
Stand: 14.12.2023
Dialog: 1131
Absatz 1 BetrSichV ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. Dabei ist Anhang 1 zu beachten. Die Verwendung der Arbeitsmittel ist so zu gestalten und zu organisieren, dass Belastungen und Fehlbeanspruchungen, die die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 8210
Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), und dort ist bezogen auf Ihre Fragestellung insbesondere die Ziffer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" relevant. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV, die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 12218
insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.Mit der Forderung nach regelmäßiger Unterbrechung der Bildschirmarbeit durch andere Tätigkeiten, die die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern, ist das Konzept „Mischarbeit“ angesprochen. Ziel von „Mischarbeit“ ist es, dass das Bildschirmgerät ein „normales“ Arbeitsmittel des Beschäftigten ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
nicht frei drehbar ist und die Tastatur nicht auf der Arbeitsfläche frei variabel angeordnet werden kann, ist eine erhöhte Belastung des Sehapparates und eine vermehrte Inanspruchnahme der muskulären Strukturen im Bereich der Halswirbelsäule nicht auszuschließen. Belastungen / Beschwerden dieser Art können vermieden werden, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachkommt und im Rahmen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
Für diesen Bereich gelten ebenfalls die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.5 "Raumtemperatur". Hier ist unter Nummer 4.1 Absatz 5 nachzulesen:"An Arbeitsplätzen mit erheblichem betriebstechnisch bedingten Wärmeeinfluss mit Belastungen durch Lufttemperatur ...
Stand: 12.09.2022
Dialog: 43693
Die Frage berührt die Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes und des Baurechts (Brandschutz). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht erscheint eine gemeinsame Nutzung einer Eingangstür und in derem Verlauf das Büro inklusive Treppe zum Wohnraum möglich. Es sollten dabei Bewegungsflächen und Verkehrsflächen am Arbeitsplatz, die Fluchtwegmöglichkeiten aus dem Büro und evtl. psychische Belastungen ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 5818
unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben." (Nummer 3.5 des Anhangs zur ArbStättV bzw. ASR A3.5 "Raumtemperatur").Und zur Lüftung:"In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 6770
sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte zu berücksichtigen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat er die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere die Belastungen ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
Für höhere Temperaturen kann aus der ASR A3.5 unter Punkt 4.2 Ziffer (3) abgeleitet werden, dass als Übergangstemperatur zu höheren Außentemperaturen 26 °C angenommen werden können.Für die Beurteilung der Luftqualität ist in erster Linie die Belastung der Luft (Stofflasten, Feuchtelasten, Wärmelasten) ausschlaggebend. Die Einhaltung der Lüftungsquerschnitte löst lediglich die Vermutungswirkung ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43757
zu treffen sind. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei den Nutzern der Raucherräume um besondere Personengruppen, hier „Suchtkranke“ handelt, die auch zur Vermeidung psychischer Belastung auf die jederzeitige Nutzung der in Rede stehenden Räume angewiesen sind, ist hier im Interesse aller Betroffenen kurzfristig nur eine organisatorische Lösung möglich.Die Ausstattung der „Raucherräume ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
zu Frage 1:Inwieweit muss ich die Arbeitnehmer nun betriebsärztlich untersuchen?Bei einer Belastung der Raumluft mit Schimmelpilzsporen handelt es sich nicht um einen ungezielten Umgang im Sinne der Biostoffverordnung. Das bloße Vorhandensein eines Stoffes in der Raumluft, also ein passives Ausgesetztsein, fällt nicht unter den Begriff „Umgang“. Eine Untersuchungspflicht besteht daher nicht.zu ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 1516
ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte zu berücksichtigen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat er die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458