Ergebnisse 1 bis 17 von 17 Treffern
werden für den Arbeitgeber bescheinigt.Für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin besteht keine Verpflichtung, eine Impfung, die im Rahmen der ArbMedVV angeboten wird, durchführen zu lassen.Die Beschäftigten werden anlässlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen (mit Infektionsgefährdung) durch den Betriebsarzt/ die Betriebsärztin bzgl. möglicher Impfungen beraten und aufgeklärt, sofern ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
durch den Betriebsarzt eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, die das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge mit evtl. Impfung prüft.Weitere Auskünfte zur Hepatitis-B-Impfung gibt ein Merkblatt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV: ...
Stand: 24.11.2023
Dialog: 21979
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit biologischen Arbeitsstoffen beschäftigen, ein Impfangebot im Rahmen der Pflichtvorsorge nach entsprechender ärztlicher Beratung zu unterbreiten, wenn es sich um biologische Arbeitsstoffe handelt, die in der Tabelle des Anhangs zur ArbMedVV Teil 2 als impfpräventabel gekennzeichnet sind.Eine ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV – zu verfahren.Nötige Impfungen muss ein Arbeitgeber anbieten und die Kosten dafür tragen.Die Anforderungen der ArbMedVV werden in den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. AMR 6.5 - Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen führt unter Ziffer 4.3.3 aus:"Der oder die Beschäftigte kann das Impfangebot ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 17615
Der zuständige Träger der Einrichtung muss unter Beteiligung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten erstellen. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, wie die Gefahr einer Infektion eingeschätzt wird. Hilfestellung geben hierbei die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Danach werden Beschäftigte ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27579
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten. Die ArbMedVV nennt im Teil 2 des Anhangs "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" eine Reihe ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - durchzuführen bzw. anzubieten ist, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber für die jeweilige Tätigkeit verpflichtend durchzuführen ist.Hierbei muss sich der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst ...
Stand: 31.10.2024
Dialog: 23421
Biostoffverordnung - BioStoffV). Hierbei muss sich der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die nötigen Kenntnisse verfügt, von fachkundigen Personen (in diesem Fall möglichst durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin) beraten lassen (§4 Abs.2 BioStoffV). Es empfiehlt sich daher dringend, den/die Betriebsarzt/-ärztin als fachkundige Person in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen, der/die in Kenntnis ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
kann er sich von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Beim Vorliegen einer klar beruflichen Exposition muss gemäß der Biostoffverordnung der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen und eine Schutzimpfung anbieten. Die Kosten für die Maßnahmen muss der Arbeitgeber übernehmen. Auch ist der Arbeitgeber gemäß Biostoffverordnung verpflichtet, seine Beschäftigten über auftretende Gefahren ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 3295
gegeben ist bzw. vorliegt, können wir von hier aus nicht pauschal beantworten. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich unter Beteiligung des Betriebsarztes treffen. Die Gefährdungsbeurteilung ist fachkundig durchzuführen. Hierbei ist z.B. auch zu ermitteln, ob es in der zu reinigenden Schule eine vorschulische ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.Grundsätzlich muss durch den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, von deren Ergebnis abhängig ist, ob arbeitsmedizinische Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen sind. Hierbei empfiehlt sich insbesondere die Einbindung des Betriebsarztes ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
Maßgeblich für die Einbindung in die betriebsärztliche Betreuung und somit die Impfpflichten des Arbeitgebers ist die Frage, ob es sich um Arbeitnehmer handelt. Als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist anzusehen, wer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt wird bzw. wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507
, arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge dem Arbeitnehmer anzubieten, gilt darüber hinaus nach § 5 ArbMedVV:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. ..."Bei der Tätigkeit der Berufsfeuerwehr handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten - entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sind daher die genannten Voraussetzungen zu prüfen. Evtl. sind dann Angebotsuntersuchungen ...
Stand: 04.07.2015
Dialog: 5767
des Arbeitnehmers (nicht des Arbeitgebers). Siehe hierzu §§ 4, 5 und 5a ArbMedVV. Ob Sie als Betriebsarzt/-ärztin eine Schutzimpfung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anbieten, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, die Sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und evtl. der Sicherheitsfachkraft durchführen. Diese setzt die eingehende Kenntnis der Arbeitsplätze und Tätigkeiten voraus ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
mit der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“). Die Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Der Arbeitgeber darf die Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat (§ 4 ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823
Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen hinaus kann zusätzlich bestehen (siehe hierzu die Untersuchungsanlässe aus der ArbMedVV).(...)"Bezüglich Impfempfehlungen sollte zum einen der Betriebsarzt beteiligt werden, zum anderen bietet die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
Grundlage einer Impfempfehlung muss immer die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die geplante Tätigkeit sein. Für das Ohrlochstechen umfasst dies sicher die Beschreibung der sachgerechten Handhabung der Ohrlochpistole inclusive der Geräte- und Flächen-Desinfektion vor und nach Gebrauch, das Verwenden steriler "Erststecker", die Haut-Desinfektion des Patienten-/Kundenohres ...
Stand: 16.12.2024
Dialog: 44052