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(AMR). Im § 3 ArbMedVV sind die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers aufgeführt. Danach hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen."(2) Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an.In der ArbmedVV steht in§ 4 Pflichtvorsorge(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 21605
Die arbeitsmedizinische Vorsorge fußt auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz, sowie für die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten.Da es sich bei einem Arbeitgeberwechsel in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist eine einfache Übertragung nicht zulässig. ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21792
Nein, es ist nicht ausreichend, nur die jeweils aktuelle arbeitsmedizinische Vorsorge in der Vorsorgekartei zu dokumentieren.Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Nein, Fristen werden weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR 6.3 "Vorsorgebescheinigung" genannt.In § 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin ArbMeddV heißt es:"(3) Der Arzt oder die Ärztin hat1.das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten,2 ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
Zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers gehört das Führen einer Vorsorgekartei für seine Beschäftigten. Hierzu wird im § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
In der Rubrik Arbeitsmedizinische Prävention - Fragen und Antworten (FAQ) der BAuA wird die Frage "1.15. Was ist Wunschvorsorge?" wie folgt beantwortet:"Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen hat. Die Beschäftigten müssen den Anspruch von sich aus geltend machen. Der Anspruch besteht nur dann ...
Stand: 12.09.2023
Dialog: 43818
Nein, eine Kopie der Vorsorgebescheinigung muss nicht an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) geschickt werden, sondern kann von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angefordert werden. .Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) führt hierzu in § 3 Abs. 4 aus:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 3558
haben oderNachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten."Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) nennt in ihrem Anhang keine Anlässe für das Erfordernis von Pflicht- oder Angebotsvorsorge beim Vorliegen von Nacht- oder Schichtarbeit. Folgende Konstellationen sind hingegen beispielsweise möglich:Nach § 5 (2) ArbMedVV muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten unverzüglich ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
Im § 7 Absatz 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), findet sich Folgendes :"[…] Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. […]" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 26559
) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.“.Rechtliche Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die ArbMedVV, welche zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet und diese auch definiert (§§ 4, 5, 5a).In § 6 Abs.1 ArbMedVV heißt es zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. [...]"Dahingehend führt die ArbMedVV in ihrem Anhang Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen auf, bei denen eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge zu veranlassen ist. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbMedVV u.a. in der Arbeitsmedizinischen Regel ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren.“Die Arbeitsmedizinischen Regel "Erforderliche Auskünfte/ Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" (AMR Nr. 3.1) konkretisiert die Informationen, die der Arbeitgeber dem Arzt oder der Ärztin erteilen muss sowie die Kenntnisse, die sich der Arzt oder die Ärztin verschaffen muss ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21389
- ArbMedVV).Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs.3 ArbMedVV).Die Kostentragung ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
. bestehende Risiken der Untersuchungen auf und führt diese durch, sofern der/die Beschäftigte sie nicht ablehnt. Nach Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhalten der/die Beschäftigte und der Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung. Diese gibt Auskunft darüber, dass, wann und aus welchem Anlass eine arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat und wann sie aus ärztlicher Sicht ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
, deswegen hat der AfAMed diesen Punkt unter FAQ 1.47 präzisiert: „1.47. Kann auf arbeitsmedizinische Vorsorge verzichtet werden, wenn der oder die Beschäftigte während der Tätigkeit persönliche Schutzausrüstung trägt? Nein! Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, wie beispielsweise Atemschutz, Schutzhandschuhe, oder Gehörschutz, entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, gegebenenfalls ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42471
zur Verfügung stehen. Biomonitoring darf nicht gegen den Willen der oder des Beschäftigten durchgeführt werden...“Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Ärztin/der Arzt die Pflicht hat, die Beschäftigten vor der Durchführung von körperlichen oder klinischen Untersuchungen, über Inhalt, Zweck und Risiken der Untersuchung aufzuklären. Nehmen die Beschäftigten nach dieser Aufklärung an der Untersuchung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Ja, das ist richtig. Nachzulesen ist dies unter § 3 (4) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV-. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 20935
und Zielsetzungen der AMR Nr. 5.1 ist als Anforderung für den Arbeitgeber nachzulesen:"(1) Ziel dieser AMR ist es zu erläutern und festzulegen, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Angebotsvorsorge gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit dem Anhang zur ArbMedVV anzubieten hat.(2) Ziel dieser AMR ist ferner, Formen zu beschreiben, mit denen der Arbeitgeber nachweisen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983