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In den FAQs "Arbeitsmedizinische Prävention" der BAuA findet sich unter der Nummer hierzu 1.44. folgende Erläuterung:" Wann ist eine Tätigkeit oder ein Kontakt „regelmäßig“ im Sinne des Anhangs Teil 2 ArbMedVV (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen)? (Ergänzt im April 2014) Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 26592
Nein, es ist nicht ausreichend, nur die jeweils aktuelle arbeitsmedizinische Vorsorge in der Vorsorgekartei zu dokumentieren.Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 21605
Nein, eine Kopie der Vorsorgebescheinigung muss nicht an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) geschickt werden, sondern kann von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angefordert werden. .Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) führt hierzu in § 3 Abs. 4 aus:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 3558
aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn, dass Rechtsvorschriften oder die nach § 9 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln etwas anderes bestimmen. Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde auf Anordnung eine Kopie der Vorsorgekartei zu übermitteln. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 20935
Zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers gehört das Führen einer Vorsorgekartei für seine Beschäftigten. Hierzu wird im § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
von Pflichtvorsorge zu stellen.In Bezug auf die von Ihnen dargelegte Arbeitsplatzsituation bzw. Arbeitsaufgabe gibt die AMR unter Punkt 4.2 „Anhaltspunkte zur Beurteilung weiterer Tätigkeiten“ konkrete Hinweise, indem als Parameter eine "Lufttemperatur über 45°C und Beschäftigungsdauer > 15 Min." aufgeführt werden. Da im konkreten Fall die Expositionszeit von 15 Minuten unterschritten wird, ergibt sich kein Anlass ...
Stand: 08.10.2018
Dialog: 23847
, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen (§ 2 Abs.1 Nr.5 ArbMedVV).Der Arzt/die Ärztin hat die Erkenntnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
und Zielsetzungen der AMR Nr. 5.1 ist als Anforderung für den Arbeitgeber nachzulesen:"(1) Ziel dieser AMR ist es zu erläutern und festzulegen, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Angebotsvorsorge gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit dem Anhang zur ArbMedVV anzubieten hat.(2) Ziel dieser AMR ist ferner, Formen zu beschreiben, mit denen der Arbeitgeber nachweisen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung gegenüber dem oder der Beschäftigten offenzulegen.“ In § 2 Abs. 1 Nr. 5 der ArbMedVV wird klargestellt: „Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen.“§ 2 Abs. 2-4 ArbMedVV ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
(AMR). Im § 3 ArbMedVV sind die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers aufgeführt. Danach hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen."(2) Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."§ 6 Abs. 2 ArbMedVV erläutert zum Biomonitoring (dies ist z. B. die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Stoffwechselprodukten im biologischen Material, d. h. Blut oder Urin):"(2) Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
Impfungen als Mittel ergeben sich aus dem § 6 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort steht geschrieben:"[...] Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 42550
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungwidrigkeit nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die mit einem Bußgeld von bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann.Hinweis:Auf den § 10 Absatz 2 ArbMedVV möchten wir hinweisen. Hier ist folgendes nachzulesen:"Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 42671