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In der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird unter Ziffer 5.2 ausführlich auf das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge eingegangen. Demnach ist Trägern einer Mund-Nase-Bedeckung (MDB) zumindest eine Wunschvorsorge zu ermöglichen.Unter 5.2.1 heißt es hierzu:"(2) Neben den bestehenden betriebsärztlichen Aufgaben inklusive Angebotsvorsorge kommt der Wunschvorsorge eine wichtige Rolle zu. Sie ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43155
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelm ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.Näheres dazu ist der ArbMedVV i.V.m. Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu entnehmen. Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 2.1 - Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge weisen wir hin.Grundlage für angemessene arbeitsmedizinische Untersuchungen ist stets die vom Arbeitgeber ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der DGUV weisen wir ebenfalls hin.Hinweise:Einstellungs-/Eingangsuntersuchungen vor Aufnahme einer Beschäftigung haben mit arbeitsmedizinscher Vorsorge nichts gemeinsam; sie sind arbeitsrechtlich zu bewerten.Die "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (G-Untersuchungen)" wurden abgelöst von den "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedinische Beratungen ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Untersuchungen stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden."Somit wird die Vorsorgebescheinigung auch ausgestellt ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
Bei den im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geforderten Untersuchungen handelt es sich nicht um Untersuchungen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und sie ersetzen diese auch nicht. Die Inhalte der Untersuchungen nach dem JArbSchG unterscheiden sich von den Maßnahmen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV. Die Inhalte der Erst ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Nach § 4 - Besetzung von Rettungsmitteln des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) gilt Folgendes:"(1) Die in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Personen müssen für diese Aufgaben gesundheitlich und fachlich geeignet sein.(2) Die gesundheitliche und körperliche Eignung ist aufgrund einer ärztlichen Untersuchung durch ein ärztliches Zeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42757
In der DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze (BGHW-Kompakt, Merkblatt 86)" ist hierzu folgendes nachzulesen:"Untersuchung der Augen und des SehvermögensDas Arbeiten mit dem Bildschirmgerät stellt - wegen der häufigen Blickwechsel zwischen Bildschirm, Tastatur und der zu erfassenden Vorlage - hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nach längerer Arbeit mit dem Bildschirm ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
die Gefährdungsbeurteilung für den konkreten Einzelfall nun ergibt, dass bei der Tätigkeit eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann, ist Pflichtvorsorge erforderlich.Sie fragen nach dem anzuwendenden Vorsorgegrundsatz.Die Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stellen Empfehlungen nach dem allgemein anerkannten Stand ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
kg beträgt."Eine Ausnahme, eine Untersuchung zu veranlassen oder anzubieten, sieht auch die BGI/GUV-I 504-26 nur für Personen vor, die ausschließlich Atemschutzgeräte für Flucht- und Selbstrettung tragen.Eine entsprechende Information ist auch der DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten (bisher BGR/GUV-R 190) im Anhang 3 zu entnehmen: "Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
. Die arbeitsmedizinische Vorsorge selbst beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen einschließlich notwendiger Impfungen. Körperliche oder klinische Untersuchungen einschließlich notwendiger Impfungen sind Angebote, die Studierende ablehnen können. § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) bleibt davon unberührt!Ist die Hochschule ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42798
Aufnahmewege in den Körper erfasst. Auf Grund der langen biologischen Halbwertszeit spielt der Probenahmezeitpunkt eine nachrangige Rolle. Bei den Untersuchungen sollten mindestens die Leit-Kongenere und PCB 118 in einem hierfür zertifizierten Labor analysiert werden.Ergeben die Messergebnisse keine Überschreitung der jeweiligen Referenzwerte für die einzelnen PCB-Kongenere, ist nach bisherigen Erkenntnissen ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
oder Angebotsvorsorgen, die nicht unter diesen Passus fallen.Der Inhalt der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist grundsätzlich den Erfordernissen anzupassen: Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigten über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Pflichtvorsorge notwendig. Der Arbeitgeber hat eine Angebotsvorsorge vorzusehen.Auf die Liste der CMR-Stoffe der DGUV und die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen weisen wir hin. ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet."Eine Definition ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724