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In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt besteht.Angebotsvorsorge sind unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 im Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu veranlassen.Anlässe für nachgehende Vorsorge sind Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
In der DGUV Information 213-045 "Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten" wird hierzu unter der Nummer 8.8 Arbeitsmedizinische Vorsorge Folgendes ausgeführt:"Im Arbeitsschutzrecht gibt es keine Regelungen zu arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen bei PCB-Exposition. Unbenommen davon ist das Recht der Beschäftigten auf eine Wunschuntersuchung nach § 11 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
) ist Angebotsvorsorge u.a. anzubieten bei Tätigkeiten mit alveolengängigem Staub (A-Staub) und bei Tätigkeiten mit einatembaren Staub (E-Staub), wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat.Bei einer beruflichen Tätigkeit in einer staubigen Wüstenumgebung muss daher bei der nicht auszuschließenden Exposition gegenüber E- und A-Staub in jedem Falle ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
zu beteiligen.Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne von § 6 Absatz 13 GefStoffV liegen vor, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass aufgrund der Eigenschaften des Gefahrstoffs, der Arbeitsbedingungen, einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition Maßnahmen nach § 8 GefStoffV zum Schutz der Beschäftigen ausreichen. Eine solche Gefährdungsbeurteilung muss ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
durch direkten Hautkontakt besteht. Dies gilt auch für das von Ihnen genannte Toluol. Weitere Tätigkeiten, die eine Pflichtvorsorge nach sich ziehen, sind in Abs. 1 unter Nr. 2 aufgeführt. Eine Angebotsvorsorge hingegen muss dem Arbeitnehmer entsprechend Abs. 2 Nr. 1 angeboten werden, sobald eine Exposition gegenüber den in der o. g. Liste aufgeführten Gefahrstoffen besteht. Dies bedeutet, dass z. B ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang notwendig ist.Nach Teil 3 "Tätigkeiten mi ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelm ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der DGUV weisen wir ebenfalls hin.Hinweise:Einstellungs-/Eingangsuntersuchungen vor Aufnahme einer Beschäftigung haben mit arbeitsmedizinscher Vorsorge nichts gemeinsam; sie sind arbeitsrechtlich zu bewerten.Die "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (G-Untersuchungen)" wurden abgelöst von den "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedinische Beratungen ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Untersuchungen stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden."Somit wird die Vorsorgebescheinigung auch ausgestellt ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
Bei den im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geforderten Untersuchungen handelt es sich nicht um Untersuchungen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und sie ersetzen diese auch nicht. Die Inhalte der Untersuchungen nach dem JArbSchG unterscheiden sich von den Maßnahmen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV. Die Inhalte der Erst ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Nach § 4 - Besetzung von Rettungsmitteln des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) gilt Folgendes:"(1) Die in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Personen müssen für diese Aufgaben gesundheitlich und fachlich geeignet sein.(2) Die gesundheitliche und körperliche Eignung ist aufgrund einer ärztlichen Untersuchung durch ein ärztliches Zeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42757
Die ArbMedVV Anhang Teil 1, 1b) sieht für eine wiederholte Exposition mit dem krebserzeugenden Gefahrstoff Asbest eine Pflichtvorsorge vor, unabhängig des Akzeptanzwertes. In der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" findest sich bezüglich der Arbeitsmedizinischen Vorsorge unter 13.3 folgendes: "(3) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist für die betroffenen ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 26583
In der DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze (BGHW-Kompakt, Merkblatt 86)" ist hierzu folgendes nachzulesen:"Untersuchung der Augen und des SehvermögensDas Arbeiten mit dem Bildschirmgerät stellt - wegen der häufigen Blickwechsel zwischen Bildschirm, Tastatur und der zu erfassenden Vorlage - hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nach längerer Arbeit mit dem Bildschirm ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
die Gefährdungsbeurteilung für den konkreten Einzelfall nun ergibt, dass bei der Tätigkeit eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann, ist Pflichtvorsorge erforderlich.Sie fragen nach dem anzuwendenden Vorsorgegrundsatz.Die Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stellen Empfehlungen nach dem allgemein anerkannten Stand ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454