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Eine werdende Mutter darf aufgrund der sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergebenen Beschäftigungsverbote in einer Notfallambulanz nur noch sehr eingeschränkt beschäftigt werden. Eine Beschäftigung von Schwangeren mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall (wie z. B. in einer Notfallambulanz) Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot Überstunden abbauen lässt oder dafür den Jahresurlaub heranzieht.Maßgebliche Regelungen dazu sind in den §§ 18, 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) getroffen:§ 18 "Mutterschutzlohn"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise ...
Stand: 09.08.2023
Dialog: 7274
Jahren ihre Sicherheitsmaßnahmen (z. B. durch Videoüberwachung, gesicherte Geldwechselbereiche und Alarmsysteme) so verbessert, dass potenzielle Täter abgeschreckt werden.Hier ist der Einzelfall maßgebend. Befindet sich die Spielhalle bspw. in einem sozialen Brennpunkt, wo Gewaltdelikte dieser Art häufig vorkommen, ist wegen der erhöhten Gefährdungslage ein Beschäftigungsverbot sofort nach Bekanntgabe ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Der Arbeitgeber ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sind), Organmitglieder und Geschäftsführerinnen juristischer Personen oder Gesellschaften (soweit sie nicht überwiegend auch als Beschäftigte tätig sind) sowie für Hausfrauen. Denn diese Frauen stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis. Sie handeln also nicht weisungsgebunden ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
. Freistellung wegen eines BeschäftigungsverbotesWeitere Informationen zum Mutterschutz allgemein finden Sie bspw. Leitfaden zum Mutterschutz. ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 13 MuSchG.Bei den Beschäftigungsverboten wird zwischen generelle Beschäftigungsverboten und individuellen ärztlichen Beschäftigungsverboten unterschieden. Individuelle ärztliche Beschäftigungsverbote berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Sie sind in § 16 ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Gemäß § 14 MuSchG Absatz 2 hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten. Hilfestellung bei der Arbeitsplatzbeurteilung bieten die einschlägigen technischen ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchGDer Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
/Gesundheitszustand.Gründe sind nicht die krankheitsbedingten Schwangerschaftsbesonderheiten, weil in solchen Fällen eine Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung zu attestieren wäre. Es handelt sich vielmehr um "gesunde" Schwangere mit "Befindlichkeitsstörungen/Beschwerden“, die nicht krankhaft sind, aber bei Fortdauer der Tätigkeit Krankheitswert bekommen könnten.Die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt ist gefordert ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 13 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Entgeltfortzahlung gemäß § 18 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten, sowie ihr ein Gespräch über weitere Anpassungen des Arbeitsplatzes anzubieten.Schwangere Zahnarzthelferinnen sind erfahrungsgemäß vielfältigen ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
für die schwangere oder stillende Frau durch Schutzmaßnahmen nach Maßgabe des § 9 Absatz 2 umzugestalten. 2. Kann der Arbeitgeber unverantwortbare Gefährdungen für die schwangere oder stillende Frau nicht durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach Nummer 1 ausschließen oder ist eine Umgestaltung wegen des nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar, hat der Arbeitgeber die Frau ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
ist, darf man das potenzielle Infektionsrisiko wegen der prä-, peri-, postnatalelen Übertragung und der Prognose sowohl für die Mutter als auch für das Kind nicht unterschätzen.Werdende oder stillende Mütter dürfen daher nicht mit solchen Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen die Schutzwirkung der persönlichen Schutzausrüstung aufgehoben werden könnte. Das sind alle Tätigkeiten, bei denen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
.) oder in der Region sollte ein befristetes Beschäftigungsverbot für Nicht-Immune ausgesprochen werden. Wegen der Hepatitis B-, C- und HIV-Gefahr sind alle Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr und Blutkontakt verboten.Bei fehlender oder nicht ausreichender Immunität gegenüber o. g. Erkrankungen müssen Schutzmaßnahmen nach Reihenfolge des § 3 MuSchArbV getroffen werden, d. h. die werdende Mutter z. B ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
und Blutkontakt untersagt. Für Schwangere gilt wegen der Verletzungsgefahr ein generelles Beschäftigungsverbot für die Betreuung von behinderten, verhaltensgestörten Kindern mit aggressivem Verhaltensmuster (Kratzen, Beißen, Schlagen), die nachgewiesen mit Hepatitis B infiziert sind. Eine Impfung ist nur gegen Hepatitis B verfügbar. Beschäftigte, die mit o. g. Risikogruppen arbeiten, sollen grundsätzlich ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
Sitzgelegenheit kurzfristig auszuruhen.Mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen müssen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten, dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden.Eine Freistellung der werdenden Mutter kommt nur in Betracht, wenn eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder ein Arbeitplatzwechsel wegen eines nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184