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der Infektionswege effektiv senken bzw. vermeiden. Dieses erreicht man durch das Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung z. B. Handschuhe, durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen und durch konsequente Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Außerdem ist eine regelmäßige Schulung und Unterweisung der Beschäftigten über Hygiene und Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung der Infektionskrankheiten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
eintreten wird, in Bezug auf die Höhe des zu erwartenden Schadens ermittelt werden.Bei der dafür erforderlichen Bewertung ist wie folgt zu unterscheiden:Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt, kann umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Gesundheitsschaden ist, und sie muss umso kleiner sein, je schwerer der etwaige Gesundheitsschaden wiegt.Nach der alten Rechtslage bestand ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
und Desinfektion kontaminierter Flächen.2. Enger körperlicher Kontakt (Küssen, Umarmen) mit infektiösen Kindern soll unterlassen werden.3. Essgeschirr, vor allem Besteck und Tassen, Gegenstände der persönlichen Hygiene (Handtücher, Waschlappen und Zahnbürsten) und Kleidung dürfen nicht von anderen Personen benutzt werden.4. Gründliches Händewaschen nach jedem Toilettengang oder nach dem Wickeln ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
zu 1: "Stimmt es, dass es bei Zytomegalie-positiven Schwangeren zu einer Reaktivierung oder Superinfektion während der Schwangerschaft kommen kann?"Ja, es stimmt. Nach einer Erstinfektion verbleibt das Virus lebenslang im Körper.Bei immungeschwächten Personen kann es zum Wiederaufleben des Virus bzw. zur Zweitinfektion mit einem anderen CMV Genotyp kommen. Die klinische Bedeutung von Zweitinfekti ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
beschäftigt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten ist. Die in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern genannten Hygiene- und persönlichen Schutzmaßnahmen sind einzuhalten, es sind persönliche Schutzkleidung und Hautschutzmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und ggf. für Feuchtarbeit ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.In Bezug auf Ihre Frage nach Nacht- und Sonntagsarbeit sind die §§ 5, 6 MuSchG relevant. Danach dürfen werdende Mütter grundsätzlich nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
der Arbeitsbedingungen (§ 10 MuSchG) eigenverantwortlich entscheiden. Dabei hat er sowohl die Arbeitsbedingungen als auch Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung zu berücksichtigen. Unterstützt wird er dabei von der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt. Bei Zweifeln in Bezug auf eine Gefährdung werdender Mütter beim Umgang mit dem Cyanoacrylatklebstoffgemisch sollten Sie beim Hersteller / Lieferanten rückfragen. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
Rechtsbegriff der unverantwortbaren Gefährdung"Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist." (§ 9 Abs.2 MuSchG) Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
spricht undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.In Bezug auf die Sonn- und Feiertagsarbeit gilt § 6 Abs.1 MuSchG:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Er darf sie an Sonn- und Feiertagen nur dann beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführten Infektionskrankheiten (§ 11 Abs.2 MuSchG) und somit ein entsprechendes Beschäftigungsverbot in Bezug auf die Tätigkeit mit Kindern.Hinweis:Auf die Informationen im "Leitfaden zum Mutterschutz - Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber" weisen wir hin. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Die Dokumentationspflicht bezüglich der Gefährdungsbeurteilung und die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten ergeben sich aus § 14 MuSchG.Konkret:In Bezug auf die Fragestellung ist § 11 Abs. 1 MuSchG relevant. Danach darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber muss bereits vor Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) auch in Bezug auf den Mutterschutz durchführen (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
. auf onkologischen Abteilungen 9. in der Strahlentherapie und -diagnostik incl. Katheterlaboratorien10. in der Pathologie11. auf Transfusionsmedizinischen Abteilungen und in Blutbanken12. auf geschlossenen Abteilungen der Psychiatrie13. in Notfallambulanzen und im Notfall- bzw. Rettungswagen14. im Reinigungsdienst, soweit eine Verletzungsmöglichkeit durch schneidende oder stechende Gegenstände besteht.In Bezug ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
kann in Abhängigkeit vom Alter ein erhöhter Pflegebedarf (Kleinkinder, Infektionsmöglichkeit durch Ausscheidungen), erhöhter Betreuungsaufwand/Körperkontakt (Kindergarten) oder fehlende Immunitäten (Impfkalender) angenommen werden, sodass hier teilweise Empfehlungen mit Bezug zu konkreten Altersgrenzen ausgesprochen werden können. Bei Erwachsenen ist dies nicht mehr der Fall.Zum Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird (§ 9 Abs.2 MuSchG).In Bezug auf die Fragestellung sind speziell die folgende Tätigkeiten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) verboten: Tätigkeiten, bei denen Schwangere der schädigenden Einwirkung von chemischen und biologischen Gefahrstoffen, Strahlen, Staub, Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm ausgesetzt sind.Körperlich schwere Arbeiten, wie das Heben und Tragen ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
-Württemberg.Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Mit einer behördlichen Genehmigung darf er sie bis 22 Uhr beschäftigen. (§ 5 MuSchG)Im Mutterschutzgesetz (§ 11) sind auch direkt Tätigkeiten genannt, die für eine werdende Mutter unzulässig sind, da sie für die schwangere Frau oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. In Bezug ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
„unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf die Höhe des zu erwartenden Schadens ermittelt werden.Bei der dafür erforderlichen Bewertung ist wie folgt zu unterscheiden:Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt, kann umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Gesundheitsschaden ist, und sie muss umso kleiner sein, je ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224