Ergebnisse 41 bis 58 von 58 Treffern
Nein, dies ist nicht gestattet.Begründung:Bei der Beschäftigung schwangerer Mitarbeiterinnen müssen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beachtet werden.Nach § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der werdenden oder stillenden Mütter beurteilen und dabei die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder die Stillzeit ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
dies vom Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden (siehe § 10 des Mutterschutzgesetzes - MuSchG). Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird der Arbeitgeber von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Falls ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
))Des Weiteren hat der Arbeitgeber nach § 9 Abs. 3 MuSchG sicherzustellen, dass sich eine schwangere Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.Ihr Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 10 MuSchG zu erstellen und die erforderlichen ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
der Arbeitsbedingungen (§ 10 MuSchG) eigenverantwortlich entscheiden. Dabei hat er sowohl die Arbeitsbedingungen als auch Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung zu berücksichtigen. Unterstützt wird er dabei von der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt. Bei Zweifeln in Bezug auf eine Gefährdung werdender Mütter beim Umgang mit dem Cyanoacrylatklebstoffgemisch sollten Sie beim Hersteller / Lieferanten rückfragen. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
sich aus der Gefährdungbeurteilung, welche nach § 10 MuSchG (als Erweiterung zu § 5 Arbeitsschutzgesetz) und der Biostoffverordnung durchzuführen ist. In der Gefährdungsbeurteilung ist die Art der Tätigkeit, die Intensität des Körperkontaktes sowie Alter, Herkunft, Gesundheitszustand und Impfschutz der Kinder/Jugendlichen (kann aus der Statistik der Schuleingangsuntersuchungen entnommen werden) bzw. der Immunstatus ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
der in der Verordnung genannten mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen ist der Dienstherr, in der Regel die Dienststellenleitung, gem. § 3 Abs. 2 FrUrlV verantwortlich.Es gilt die arbeits- und mutterschutzrechtliche Pflicht, mögliche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (erweitert um § 10 MuSchG) zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK) ist eine in der Regel harmlose, aber hoch ansteckende Infektionskrankheit, die durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten wie Speichel, Tröpfchen, dem Sekret aus Bläschen oder fäkal-oral direkt von Mensch zu Mensch übertragen wird.Im Spätsommer/Herbst gibt es saisonale Häufungen der HFMK. Am häufigsten erkranken Kinder unter 10 Jahren. Die meisten Erwachsenen ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
aufgeklärt werden.Ein Beschäftigungsverbot ist als letzte Schutzmaßnahme indiziert. Die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Mutterschutzgesetz vorgegebenen Rangfolge der Schutzmaßnahmen muss eingehalten werden. Vorrang hat eine andere Tätigkeitszuweisung, wie z. B. nicht pflegerischen Tätigkeiten, strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen, etc.Falls dies nicht möglich ist, sollte man die Möglichkeiten einer Umsetzung ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen durchführen muss (§ 10 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
(ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
(§ 10 Abs. 1 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
zweiten Teil der Frage:Nach § 10 MuSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen der werdenden oder stillenden Mütter rechtzeitig hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen Gefährdung zu beurteilen. Die Beurteilung ist für jede einzelne Tätigkeit vorzunehmen, bei der eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind Gefährdungen ausgesetzt ist oder sein kann.Rechtzeitig heißt ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber muss bereits vor Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) auch in Bezug auf den Mutterschutz durchführen (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
Nach § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Kontakt kommen, sodass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Ob eine CMV-negative Schwangere (Beruf unbekannt) mit immunsuprimierten Patienten beschäftigt werden darf, hängt ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137