Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 21 bis 40 von 51 Treffern

Was ist bei der Beschäftigung von Kindern im Betriebspraktikum zu beachten?

im Rahmen des Betriebspraktikums finden die § 7 Satz 1 Nr.2 und die §§ 9 bis 46 JArbSchG entsprechend Anwendung. Sie dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Es gibt Regelungen zu Pausen, täglicher Freizeit, Nachtruhe, Unterweisung, etc., siehe JArbSchG.Sie dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten (§ 22 ...

Stand: 11.11.2024

Dialog: 42234

Darf der Betreiber eines Juweliergeschäftes sein minderjähriges Kind gelegentlich im Geschäft beschäftigen?

in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.Die Dienstleistungspflicht im Familienhaushalt fällt unter die Ausnahme des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und ist in ihrem Umfang und ihrer Art nach durch das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht beschränkt. Außerhalb des Familienhaushaltes dürfen die Eltern ihr Kind in gelegentlichen, geringfügigen Hilfeleistungen nach § 1 Abs. 2 Nr ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 707

Dürfen Jugendliche in einem ambulanten Pflegedienst an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen beschäftigt werden?

Nein, die Jugendlichen dürfen nicht an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen im ambulanten Pflegedienst beschäftigt werden.Begründung:Jugendliche dürfen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Zulässig ist eine Beschäftigung nur, wenn die Ausnahmetatbestände gemäß § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfüllt sind. Die Ausnahme der Samstags- bzw ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43064

Darf meine Tochter, 17 Jahre alt, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt, um 21.00 Uhr in einer Gaststätte bedienen ?

Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 708

Darf ein Kind mit elf Jahren Zeitungen austragen?

Nein; gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche erst mit 13 Jahren Zeitungen austragen.  ...

Stand: 17.12.2024

Dialog: 702

Darf mein 14-jähriger Sohn zwei Stunden am Tag die Rasenflächen von Mietwohnungen mähen?

In § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) sind die zulässigen Tätigkeiten, mit denen Kinder über 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen, abschließend aufgezählt. Eine Wohngenossenschaft gilt als gewerblicher Betrieb. Die Beschäftigung eines Kindes mit Rasenmähen für die Wohngenossenschaft ist somit verboten. (§ 2 Abs.1 Nr.5 KindArbSchV ...

Stand: 13.07.2022

Dialog: 704

Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

zu beachten: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.Nach Beendigung der Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. Ein Schulbeginn vor Ende dieser Zeitspanne ist hiervon nicht betroffen.Den Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Pausen ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

Ab welchem Lebensalter dürfen Schülerinnen und Schüler an Schülerpraktika in Chemielaboratorien in Hochschulen oder in der Industrie teilnehmen?

Die Beschäftigung sehr junger Schüler/-innen in Laboratorien ist sehr problematisch.Es gilt:Grundsätzlich ist ein Praktikum gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG auch für unter 14 jährige Schüler möglich. Hier gilt § 7 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 JArbSchG – demnach also auch die Beschäftigungseinschränkungen aus § 22 JArbSchG (siehe Ausführung unten!).Wie unten ausgeführt ...

Stand: 17.11.2023

Dialog: 18123

Dürfen Jugendliche bei Festen (z.B. Strassenfest, Veranstaltungen von Vereinen) Alkohol ausschenken?

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht wäre zunächst zu klären, ob eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vorliegt. Z.B. gilt das JArbSchG nicht für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit ausgeführt werden (§ 1 Abs. 2 JArbSchG). Diese Regelung könnte bei Straßenfesten oder Vereinsveranstaltungen greifen, bei denen der kommerzielle ...

Stand: 29.06.2023

Dialog: 5829

Was sind schädliche Einwirkungen von Gefahrstoffen gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz?

. die technischen Regelwerke für Gefahrstoffe (TRGS), nicht beachtet oder eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn1. die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) gemäß der TRGS 900 nicht eingehalten werden,2. die biologischen Grenzwerte (BGW) gemäß der TRGS 903 nicht eingehalten werden,3. bei hautresorbierenden Stoffen Hautkontakt gegeben ist,4. Hinweise auf besondere Gefahren (H-Sätze ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 4417

Dürfen Jugendliche in Gaststätten mit dem Ausschank von Alkohol beschäftigt werden?

Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Wer Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, ist unter § 2 Abs. 2 des Gesetzes definiert: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist." Nach dem JArbSchG ist der Ausschank von Alkohol durch Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 3538

Gibt es für Jugendliche, die für Schülerpraktika in Kindergärten eingesetzt werden, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeitsverbote bzw. Einschränkungen?

zu absolvieren ist.Hinweis zur gesundheitlichen Betreuung:Bei einem Schülerbetriebspraktikum handelt es sich um eine Beschäftigung mit leichten Arbeiten, die nicht länger als 2 Monate dauert und von der keine gesundheitlichen Nachteile für die Schüler/innen zu befürchten sind. Eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist daher nicht erforderlich.Hinweis zur Unfallversicherung:Da ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 6259

Ist es zulässig, einen 14-jährigen Schüler zum Rasenmähen einzustellen?

leicht und für sie geeignet ist."Da wir annehmen, dass Sie als Unternehmen anfragen, gibt es für Sie keine Möglichkeit der Beschäftigung eines vollzeitschulpflichtigen Kindes.Sofern Sie als Privatperson anfragen, wäre das Rasenmähen zwar grundsätzlich unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) KindArbSchV einzustufen, gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 ist jedoch insbesondere das Arbeiten an Maschinen (Unfallgefahren ...

Stand: 22.06.2024

Dialog: 43960

Gelten für Schüler/innen, die noch nicht 14 Jahre alt sind und der Vollzeitschulpflicht unterliegen, während des Schülerbetriebspraktikums besondere Einschränkungen?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist geregelt, dass das Verbot der Beschäftigung von Kindern nicht für die Beschäftigung von Kindern im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht gilt (§ 5 Abs. 2 JArbSchG ). Dabei gilt, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen.Verbotene ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 14595

Muss mein Sohn eine Erstuntersuchungsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen, wenn er im Betrieb Ferienarbeit durchführt?

Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW ...

Stand: 03.07.2024

Dialog: 710

Was sind aus Sicht des Arbeitsschutzes „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen"?

Nach § 4 „Allgemeine Grundsätze" Nummer 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist Folgendes zu beachten:„Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1.  Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering ...

Stand: 13.02.2025

Dialog: 43868

Hat ein Jugendlicher, auch wenn kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz?

Jugendliche ohne eine Berufsausbildungsstelle bzw. ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen gesetzlichen Anspruch, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG untersucht zu werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nämlich nur für die Beschäftigung (Auszubildende/r, Arbeitnehmer/in, Heimarbeiter/in...) von Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 1 JArbSchG).Jugendliche bis zur Vollendun ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6633

Darf ich als Arbeitgeber einen 16 Jahre alten, vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen in einem Kino bis 21.00 Uhr Eintrittskarten verkaufen lassen?

Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung. Die Beschäftigung von Kindern -und somit auch dieses Jugendlichen- im Verkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.Ein Jugendlicher, der der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, darf nur bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.Weitere ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 701

Untersuchungsumfang bei der Erstuntersuchung Jugendlicher

der JArbSchUV mit der Festlegung, welche Angaben der Arbeitgeber vom Arzt erhält. Darüber hinaus werden in die Bescheinigung bei Bedarf die Arbeiten aufgenommen, bei deren Ausführung der Arzt eine Gefährdung der Gesundheit oder der Entwicklung des Jugendlichen sieht (§ 39 Abs. 2 JArbSchG). ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 2222

Können bei unregelmäßigen Arbeiten am PC minderjährige, schulpflichtige Jugendliche in geringem Umfang als freie Mitarbeiter tätig sein?

Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV geregelt.Eine Tätigkeit als „freier Mitarbeiter“ kennt das Jugendarbeitsschutzrecht nicht. Es wird immer von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen, bei dem stets das Jugendarbeitsschutzgesetz und – je nach Alter - die Kinderarbeitsschutzv ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6085

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