Ergebnisse 1 bis 20 von 21 Treffern
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 709
zu beachten: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.Nach Beendigung der Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. Ein Schulbeginn vor Ende dieser Zeitspanne ist hiervon nicht betroffen.Den Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Pausen ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre, die an einem Schülerbetriebspraktikum teilnehmen, und für Jugendliche unter 18 Jahren, die sich in einer Ausbildung oder einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG. Dies gilt insbesondere für die arbeitszeitlichen Beschränkungen und Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten im Sinne d ...
Stand: 31.07.2023
Dialog: 12856
Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 708
Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW unte ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 710
und deren Gesundheit dürfen nicht gefährdet werden.- Die Kinder müssen dem Schulunterricht ohne Übermüdung folgen können.- Die Arbeitszeit beträgt höchstens 2 Stunden täglich.- Die Beschäftigung darf nur zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr erfolgen.- Eine Beschäftigung vor dem Schulunterricht ist nicht zulässig.- Eine Beschäftigung darf an 5 Tagen pro Woche erfolgen.- Für Sonnabend und Sonntag gelten ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
Eine schädliche Einwirkung von Gefahrstoffen im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 6 Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG- ist dann anzunehmen, wenn für Jugendliche bei Fortdauer der Beschäftigung das Risiko einer akuten oder chronischen Gesundheitsschädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Gefahren bestehen immer dann, wenn beim Umgang mit Gefahrstoffen die geltenden Sicherheitsbestimmungen, wie z. B ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg. Hier ist folgendes nachzulesen:"FerienjobWer schon 15 Jahre aIt ist, aber noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, darf während der Schulferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Die Arbeitszeit darf höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich betragen.Die Beschäftigung darf jedoch nicht in der Nachtzeit (20 Uhr bis 6 Uhr ...
Stand: 23.06.2023
Dialog: 42348
werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind. Der Praktikumsbetrieb hat dafür zu sorgen, dass die Jugendlichen bei ihrer Tätigkeit nicht mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 (Mikroorganismen, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können) sowie der Risikogruppen 3 und 4 in Kontakt kommen und damit erhöhten Infektionsgefahren ausgesetzt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
und Sonn- und Feiertagen zulässig:- in Krankenanstalten- in der Landwirtschaft und Tierhaltung- im Familienhaushalt- im Gaststätten- und Schaustellergewerbe- bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen ...- beim Sport- im ärztlichen NotdienstNur am Samstag- in offenen Verkaufsstellen, Bäckereien und Konditoreien, im Frisörhandwerk, im Marktverkehr- im Verkehrswesen- bei Aufnahmen (Film- und Fotoaufnahmen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 361
Ihre Frage läßt sich nicht allgemein beantworten. Es ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Dabei sind die folgenden Randbedingungen zu beachten:Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse von Jugendlichen, nicht nur für das Ausbildungsverhältnis. Auch im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) sind daher die Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuh ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 19615
werden. Nach § 14 JArbSchG dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden, Jugendliche über 16 Jahren dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr arbeiten.Umfangreiche Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie z.B. beim MAGS NRW. ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 19047
Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und die dazu erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV verbieten grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern.Ausnahmen nach dem JArbSchG und der KindArbSchV gelten faktisch nur für Kinder über 13 Jahren, d.h. dass die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren tabu ist.Nur dann, wenn eine nach den Schulgesetzen der Länder geregelte schulische Ber ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 18417
. 1 b JArbSchG beschäftigen, allerdings auch am Abend und am Wochenende, soweit dies nach § 1619 BGB vertretbar ist. In Betracht kommen solche Hilfeleistungen, z. B. in der Verkaufsstelle der Eltern, im Familienbetrieb, bei anderen beruflichen Tätigkeiten der Eltern, z. B. beim Zeitungsaustragen.Weitere Informationen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 707
und landwirtschaftlichen Haushalten, in landwirtschaftlichen Betrieben, beim Sport, bei nicht gewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen Religionsgemeinschaften Verbände Vereine und Parteien erfolgen.Bei zulässiger Beschäftigung dürfen Kinder- nicht mehr als zwei Stunden täglich,- nicht zwischen 18 und 8 Uhr,- nicht vor dem Schulunterricht- und nicht während des Schulunterrichtsbeschäftigt werden.Ggf. sollte ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
Ein generelles Beschäftigungsverbot im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren besteht nicht. Tiere von denen eine Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht, dürfen von Praktikanten aber grundsätzlich nicht betreut werden.Damit die Jugendlichen beim ersten Schritt ins Berufsleben nicht mit Unfallgefahren konfrontiert werden, die sie aus mangelnder Erfahrung ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13066
. in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten beia) der Ernte und der Feldbestellung,b) der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,c) der Versorgung von Tieren,4. mit Handreichungen beim Sport,5. mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien, wenn die Beschäftigung nach § 5 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
der Arbeitgeber*innen klar geregelt. So müssen Arbeitgebende etwa bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes spezielle Gefahren für „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen“ berücksichtigen. Hierzu gehören zum Beispiel Jugendliche, Schwangere, Stillende und behinderte Beschäftigte, aber auch ältere Beschäftigte.Unter dem Begriff des "sozialen Arbeitsschutzes" fallen Themen wie Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
und der geringeren Stromstärke eher gegeben als bei einer kabelgeführten Bohrmaschine. Beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln sollten die Kinder und Jugendlichen ausführlich in die Handhabung eingewiesen werden, insbesondere soll die Benutzung vorgemacht und von den Kindern nachgemacht (geübt) werden. Die Gefahren, die von den Geräten ausgehen, sollen erläutert werden. Wenn nötig, sind die Arbeitsschritte ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 8042
, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sindArbeiten, bei denen Schülerinnen und Schüler schädlichen Einwirkungen beim absichtlichen Umgang mit den besonders gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der BiostoffverordnungEingeschränkte Arbeiten:Mit folgenden Arbeiten dürfen Schülerinnen und Schüler beschäftigt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 14595