Komnet-Wissensdatenbank

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Ergebnisse 1 bis 20 von 24 Treffern

Ab welchem Alter und wie lange dürfen Schülerinnen und Schüler in den Ferien beschäftigt werden?

Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten.­ Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden.­ Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen.­­ Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens ...

Stand: 09.04.2025

Dialog: 709

Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

müssen mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb Stunden bzw. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden betragen. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Jugendliche über 16 Jahren dürfen im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr beschäftigt werden.Im Gaststättengewerbe ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

Müssen Jugendliche vor Antritt eines Ferienjobs eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen?

der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg. Hier ist folgendes nachzulesen:"FerienjobWer schon 15 Jahre aIt ist, aber noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, darf während der Schulferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Die Arbeitszeit darf höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich betragen.Die Beschäftigung darf jedoch nicht in der Nachtzeit (20 Uhr bis 6 Uhr ...

Stand: 23.06.2023

Dialog: 42348

Darf ein 15-jähriger beim Schulpraktikum mit Gefahrstoffen umgehen?

des § 22 JArbschG. Nach § 2 JArbSchG gilt als Kind, wer noch nicht 15 Jahre alt; Jugendlicher ist, wer 15 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Für Jugendliche, die der Vollschulzeitpflicht unterliegen, finden die Vorschriften des JArbSchG für Kinder Anwendung. Die Vollschulzeitpflicht ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und beträgt z. B. in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre.Kinder unter 13 ...

Stand: 31.07.2023

Dialog: 12856

Darf eine 15-jährige Schülerin an zwei Nachmittagen pro Woche Reinigungsarbeiten in einer Zahnarztpraxis ausführen?

Nein, eine derartige Tätigkeit ist für eine 15-jährige Schülerin nicht zulässig.Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV ist geregelt, mit welchen Tätigkeiten Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen.Reinigungstätigkeiten in einem Betrieb bzw. in einer ärztlichen Praxis fallen ...

Stand: 17.05.2023

Dialog: 5850

Darf eine 15-jährige Schülerin, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, am Wochenende in einem Hotelbetrieb im Bereich des House Keeping geringfügig beschäftigt werden?

und ist somit für vollzeitschulpflichtige Jugendliche unzulässig.Nur während der Schulferien dürfen vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre einen Ferienjob von höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr ausüben. In diesem Fall gelten die allgemeinen Regeln des Gesetzes für Jugendliche. Das Mindestalter für die Zulassung zur regulären Beschäftigung im Betrieb ist grundsätzlich 15 Jahre. Ist jemand ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 9133

In welchem Umfang dürfen Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, neben der Schule arbeiten gehen?

Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen ...

Stand: 10.05.2023

Dialog: 4268

Mein Sohn möchte in den Ferien zwei Wochen in einem Restaurant arbeiten. Bis wie viel Uhr darf er abends arbeiten?

Die Beantwortung Ihrer Frage ist vom Alter Ihres Sohnes abhängig. Grundsätzlich richtet sich die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV. Nach dem JArbSchG gilt als Kind, wer noch nicht 15 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Dabei sind auf Jugendliche ...

Stand: 10.01.2025

Dialog: 19047

Dürfen Jugendliche in Gaststätten mit dem Ausschank von Alkohol beschäftigt werden?

Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Wer Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, ist unter § 2 Abs. 2 des Gesetzes definiert: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist." Nach dem JArbSchG ist der Ausschank von Alkohol durch Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 3538

Was sind aus Sicht des Arbeitsschutzes „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen"?

der Arbeitgeber*innen klar geregelt. So müssen Arbeitgebende etwa bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes spezielle Gefahren für „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen“ berücksichtigen. Hierzu gehören zum Beispiel Jugendliche, Schwangere, Stillende und behinderte Beschäftigte, aber auch ältere Beschäftigte.Unter dem Begriff des "sozialen Arbeitsschutzes" fallen Themen wie Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz ...

Stand: 13.02.2025

Dialog: 43868

Brauchen wir für Dreharbeiten mit einem 17-jährigen Darsteller, der die 12. Klasse besucht, keinen behördlichen Antrag stellen, da er nicht mehr vollschulzeitpflichtig ist?

Nach § 14 Abs. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG  ist die Beschäftigung Jugendlicher bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) bis 23:00 Uhr erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach nicht notwendig.Hinweise:Nach § 2 JArbSchG gilt jemand als Jugendlicher im Sinne des Gesetzes, wenn er  15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 23966

Darf meine Tochter, 17 Jahre alt, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt, um 21.00 Uhr in einer Gaststätte bedienen ?

Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 708

Darf ein 16-jähriger, der noch vollzeitschulpflichtig ist, mittwochs und sonntags Anzeigenblätter für jeweils 2,5 bis 3 Stunden verteilen?

Ihre Frage ist mit Nein zu beantworten.Begründung:Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Somit handelt es sich bei dem 16-jährigen um ein Kind i.S. des JArbSchG.Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 29271

Muss ein Jugendlicher, der bei Ausbildungsvertragsabschluss noch 17 Jahre alt ist, aber bei Aufnahme der Tätigkeit bereits 18 ist, dennoch zur Erstuntersuchung?

) Absatz 1 gilt nicht für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind."Nach den Begriffsbestimmungen ist ein Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.Damit ist die Person bei Eintritt in das Berufsleben kein Jugendlicher ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28626

Dürfen Jugendliche bei Festen (z.B. Strassenfest, Veranstaltungen von Vereinen) Alkohol ausschenken?

Gedanke nicht im Vordergrund steht.Steht der Kommerz im Vordergrund, wie z. B. bei Festwirten, dann gilt bei der Beschäftigung eines Jugendlichen das JArbSchG im vollen Umfang. Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist und nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, sowie Jugendliche unter 15 Jahren gelten ...

Stand: 29.06.2023

Dialog: 5829

Darf ich einen Dreizehnjährigen mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigen?

bei jeder Form von gewerblicher Arbeit, also in der Produktion, im Handel und im Dienstleistungsgewerbe zu beachten. Als Kind gilt, wer noch nicht 15 Jahre alt ist bzw. der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Die Dauer der Schulpflicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und beträgt z. B. in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre. Aufgrund dessen sollte sich ein Arbeitgeber im eigenen Interesse ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4801

Darf eine 17-jährige bis 3.00 Uhr nachts in einer Gaststätte arbeiten?

Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 1910

Dürfen Jugendliche an Wochenenden zu Aushilfsarbeiten eingesetzt werden?

Bei der Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren (Jugendliche) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wobei eine Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. So ist eine Beschäftigung an Samstagen ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 361

Darf ein Jugendlicher, der nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, nach einer 5-Tage-Schulwoche am Wochenende noch arbeiten?

Berufsschüler, die z. B. Montags einen Berufsschultag haben und von Dienstag bis Freitag im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden, dürfen Samstags und Sonntag nicht arbeiten. Das ergibt sich aus § 15 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) in Verbindung mit § 9 JArbSchG. Hat der Berufsschüler jedoch einen oder zwei Tage von Montag bis Freitag frei, darf er Samstag und/oder Sonntag beschäftigt ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22208

Was ist bei der Nachbarschaftshilfe durch Kinder und Jugendliche zu beachten?

und deren Gesundheit dürfen nicht gefährdet werden.­- Die Kinder müssen dem Schulunterricht ohne Übermüdung folgen können.­- Die Arbeitszeit beträgt höchstens 2 Stunden täglich.- Die Beschäftigung darf nur zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr erfolgen.-­ Eine Beschäftigung vor dem Schulunterricht ist nicht zulässig.- Eine Beschäftigung darf an 5 Tagen pro Woche erfolgen.- Für Sonnabend und Sonntag gelten ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 2245

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