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Ergebnisse 21 bis 40 von 46 Treffern

Was sind aus Sicht des Arbeitsschutzes „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen"?

. Der soziale Arbeitsschutz dient dazu, besonders schutzbedürftige Personen oder Berufsgruppen besonders zu schützen:Die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) enthält besondere Regelungen für die Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahren.Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt junge Menschen unter 18 Jahren. Bei den Vorgaben wird zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Wer noch keine 15 ...

Stand: 13.02.2025

Dialog: 43868

Dürfen Jugendliche im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres in einer Klinik, z. B. für grundpflegerische Tätigkeiten, eingesetzt werden?

einzuhalten.Jugendliche dürfen nach § 22 Absatz 2 JArbSchG nur mit den aufgeführten Tätigkeiten (Problem: nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen) beschäftigt werden, wenn dies unter Aufsicht eines Fachkundigen geschieht und diese Tätigkeiten zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Im Fall des freiwilligen sozialen Jahres bestimmt sich das sogenannte Ausbildungsziel ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 19615

Muss ein Jugendlicher, der bei Ausbildungsvertragsabschluss noch 17 Jahre alt ist, aber bei Aufnahme der Tätigkeit bereits 18 ist, dennoch zur Erstuntersuchung?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet sich bezüglich der Erstuntersuchung folgende Regelung:"§ 32 Erstuntersuchung (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn 1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und 2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. (2 ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28626

Gibt es für Jugendliche, die für Schülerpraktika in Kindergärten eingesetzt werden, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeitsverbote bzw. Einschränkungen?

Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) gehören auch Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerpraktikanten, die Tätigkeiten mit biologischen Stoffen ausführen, zum zu schützenden Personenkreis (§ 2 Abs.9 i.V.m. § 1). Für Jugendliche, die noch keine 18 bzw. 14 Jahre alt sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und der Verordnung ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 6259

Dürfen 8-14-jährige Schüler im Rahmen eines Schulprojektes einmal pro Woche für 2-3 Stunden in Kindergärten, Behinderteneinrichtungen etc. geschickt werden, um dort zu helfen?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und die dazu erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV verbieten grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern.Ausnahmen nach dem JArbSchG und der KindArbSchV gelten faktisch nur für Kinder über 13 Jahren, d.h. dass die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren tabu ist.Nur dann, wenn eine nach den Schulgesetzen der Länder geregelte schulische ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 18417

Müssen Jugendliche vor Antritt eines Ferienjobs eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen?

In § 32 "Erstuntersuchung" des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn1.er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und2.dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur ...

Stand: 23.06.2023

Dialog: 42348

Ab welchem Alter und wie lange dürfen Schülerinnen und Schüler in den Ferien beschäftigt werden?

Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten.­ Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden.­ Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen.­­ Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens ...

Stand: 09.04.2025

Dialog: 709

Können bei unregelmäßigen Arbeiten am PC minderjährige, schulpflichtige Jugendliche in geringem Umfang als freie Mitarbeiter tätig sein?

- die Kinderarbeitsschutzverordnung zu beachten ist.Ob bzw. in welchem Umfang schulpflichtige Kinder und Jugendliche beschäftigt werden dürfen, hängt u.a. vom Alter des Kindes bzw. des Jugendlichen ab.Eine Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren ist fast ausnahmslos verboten (§ 5 JArbSchG).Eine Beschäftigung von Kindern über 13 Jahren sowie von Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen (gelten als Kinder ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6085

In welchem Umfang dürfen Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, neben der Schule arbeiten gehen?

Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen ...

Stand: 10.05.2023

Dialog: 4268

Gelten für Schüler/innen, die noch nicht 14 Jahre alt sind und der Vollzeitschulpflicht unterliegen, während des Schülerbetriebspraktikums besondere Einschränkungen?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist geregelt, dass das Verbot der Beschäftigung von Kindern nicht für die Beschäftigung von Kindern im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht gilt (§ 5 Abs. 2 JArbSchG ). Dabei gilt, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen.Verbotene ...

Stand: 25.06.2025

Dialog: 14595

Was sind schädliche Einwirkungen von Gefahrstoffen gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz?

zu verstehen ist, wird im § 2 Abs.1 Gefahrstoffverordnung definiert. Weitere Informationen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW unter https://www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz angeboten. ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 4417

Darf meine Tochter, 17 Jahre alt, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt, um 21.00 Uhr in einer Gaststätte bedienen ?

Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 708

Ab welchem Lebensalter dürfen Schülerinnen und Schüler an Schülerpraktika in Chemielaboratorien in Hochschulen oder in der Industrie teilnehmen?

Die Beschäftigung sehr junger Schüler/-innen in Laboratorien ist sehr problematisch.Es gilt:Grundsätzlich ist ein Praktikum gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG auch für unter 14 jährige Schüler möglich. Hier gilt § 7 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 JArbSchG – demnach also auch die Beschäftigungseinschränkungen aus § 22 JArbSchG (siehe Ausführung unten!).Wie unten ausgeführt ...

Stand: 17.11.2023

Dialog: 18123

Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

Darf der Betreiber eines Juweliergeschäftes sein minderjähriges Kind gelegentlich im Geschäft beschäftigen?

in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.Die Dienstleistungspflicht im Familienhaushalt fällt unter die Ausnahme des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und ist in ihrem Umfang und ihrer Art nach durch das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht beschränkt. Außerhalb des Familienhaushaltes dürfen die Eltern ihr Kind in gelegentlichen, geringfügigen Hilfeleistungen nach § 1 Abs. 2 Nr ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 707

Dürfen Jugendliche sonntags Zeitungen austragen

Nein; an Sonntagen dürfen Jugendliche keine Zeitungen austragen. Die am Sonntag zulässigen Arbeiten sind in § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz abschließend aufgeführt.  ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 703

Dürfen Jugendliche mit Laseranlagen der Klassen 3 und 4 arbeiten?

erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist § 22 Abs. 2 Zif. 1 und 2 JArbSchG.Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung des Jugendlichen nach §§ 5, 6,12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist obligatorisch. ...

Stand: 17.10.2024

Dialog: 44027

Darf ein 17-jähriger Hilfsarbeiter bei der Kanalsanierung eingesetzt werden?

sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind. Dieses Verbot gilt nicht (§22 Abs.2 JArbSchG), "soweitdies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird."Die Ausnahme vom Beschäftigungsverbot ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28824

Dürfen Jugendliche an Wochenenden zu Aushilfsarbeiten eingesetzt werden?

Bei der Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren (Jugendliche) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wobei eine Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. So ist eine Beschäftigung an Samstagen ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 361

Muss mein Sohn eine Erstuntersuchungsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen, wenn er im Betrieb Ferienarbeit durchführt?

Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW ...

Stand: 03.07.2024

Dialog: 710

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