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. Die Dauer der "Zusammenarbeit" ist hier nicht ausschlaggebend. Ausnahme siehe oben.Unter "nacheinander" versteht man in diesem Sinne, dass die Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber zwar nicht zur selben Zeit, aber auf der selben Baustelle Tätigkeiten verrichten. Ausnahmen sind oben beschrieben. ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43862
Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
Ein SiGe-Plan muss immer dann erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (auch Generalunternehmen mit mit Subunternehmen) auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und - eine Vorankündigung zu übermitteln ist, oder - gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 Baustellenverordnung -BaustellV- ausgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang (Zeit, Dauer ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20775
einem breiten Adressatenkreis auf der Baustelle zugänglich. Unternehmen und deren Beschäftigte, Lieferanten, Baustellenbesucher und weitere Beteiligte können kompakt über die Regelungen zum Verhalten und zur Zusammenarbeit auf der Baustelle informiert werden.Im Plenum der Offensive Gutes Bauen wurde der "Leitfaden für die Erstellung einer Baustellenordnung" als nationaler Qualitätsstandard verabschiedet ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 43224
, dass für ein Einfamilienhaus eine Vorankündigung (§ 2 Abs.2 BauStellV) nicht zu übermitteln ist. Sofern auf der Baustelle jedoch Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ist ein Koordinator (§ 3 BauStellV) erforderlich. Ist für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln, oder werden auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig ...
Stand: 13.11.2017
Dialog: 2086
und Aufgaben des Koordinators nach BaustellV.Sie sollten auf Basis der RAB 31 und auch der RAB 30 sorgfältig prüfen, ob Sie die Anforderungen an den Inhalt des SiGe-Plans erfüllen können. Darüber hinaus sollten Sie, wenn möglich, eng mit dem Koordinator zusammenarbeiten, der ja schon während der Planungsphase bestellt sein muss. Rechtliche Probleme werden allerdings dann auftreten, wenn Sie die Funktion ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2047
Gemäß § 2 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) zu erstellen, wenn- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln istoder- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden.Der SiGePlan muss ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 8182
Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Erläuterung zur Baustellenvorordnung vom 15.01.1999, welche im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) unter der Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt wurde, lockerte den Begriff des Arbeitgebers beim Tätigwerden eines Generalunternehmers (GU ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25547
Für die Kaminsanierung muss der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Bezirksregierungen, Dez. 56) eine Vorankündigung übermittelt werden, wenn entweder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen wird oder die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und an mindestens einem Tag mehr als 20 Personen auf der Baustelle tätig sein werden. Der Baubeginn muss darüber ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
Nach § 2 der Baustellenverordnung/BaustellV für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet, der zuständigen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2098
- und Gesundheitsschutzplanes sowie- die Bestellung eines oder mehrerer KoordinatorenDiese Verantwortung kann er auf einen „beauftragten Dritten“ delegieren. Das bedeutet, der „beauftragten Dritte“ (nicht der SiGeKo) übernimmt in Vertretung des Bauherrn die Aufgabe, für eine Umsetzung der genannten Anforderungen zu sorgen. Für die Umsetzung ist ihm die entsprechende Weisungsbefugnis zu übertragen.In der Regel ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
und Maßnahmen für ihn in eigener Verantwortung trifft (§ 4 BaustellV). Der Bauherr kann seine Bauherrenverantwortung an einen oder mehrere verantwortliche Dritte übertragen, dabei bleibt bei ihm die Verantwortung über die - sorgfältige Auswahl des verantwortlichen Dritten (Eignung) - sorgfältige Übertragung von Aufgaben und Befugnissen - überprüfung der Wahrnehmung der Aufgabenin jedem Fall.Als ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
erfolgen. Dabei reicht es nicht mehr aus, das Gerüst augenscheinlich nach Mängeln abzusuchen, sondern das Gerüst muss im Ganzen begangen werden und das Ergebnis muss schriftlich zur weiteren Einsichtnahme an der Baumaßnahme vorliegen. Befähigt ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2096
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für den Bauherrn, eine Baumaßnahe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten bzw. betreuen zu lassen. Die Verpflichtung zur Bestellung/Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt ausschließlich Arbeitgebern (Arbeitssicherheitsgesetz). Das heißt, die einzelnen Arbeitgeber (Gewerke), welche für die Bauausführung beauftragt ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 42610
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23867
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und beaufsichtigen wie weitere beauftragte Koordinatoren. Die in Ihrer Frage aufgezeigten Parallelen zwischen Bauherrn und Unternehmer mit entsprechenden Möglichkeiten der Delegation von Aufgaben sind u. E. so nicht übertragbar. Der Bauherr ist kein Arbeitgeber/Unternehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG. Allerdings kann er gemäß § 7 BauStellV ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
zu berücksichtigen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Arbeitgeber, die selbst auf der Baustelle tätig sind.Somit sind die Arbeitsschutzvorschriften auch durch einen Unternehmer ohne Beschäftigte einzuhalten. Die elektrischen Betriebsmittel sind somit entsprechend zu prüfen. ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30846
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften richten sich an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer, welcher die Tätigkeiten ausführt. In der DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22) "Bauarbeiten" ist nachzulesen, dass die Unfallverhütungsvorschrift für Bauarbeiten gilt. Hiernach sind Bauarbeiten Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung ...
Stand: 14.03.2016
Dialog: 26141