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In § 3 der Baustellenverordnung - BauStellV - ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen. § 3 Abs. 1a) BauStellV ist zu entnehmen, dass der Bauherr oder sein beauftragter "Dritter" durch die Beauftragung geeigneter weiterer Koordinatoren nicht von ihrer ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
zu entnehmen ist, muss der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsplan nicht selbst ausarbeiten. Er kann ihn von anderen Beschäftigten ausarbeiten lassen, trägt jedoch letztlich für das Ergebnis die Verantwortung. Die Verantwortung des Bauherrn oder eines von ihm beauftragten Dritten für das Bauvorhaben wird hiervon nicht berührt.Über die Qualifikation des Koordinators gibt die "Regel zum Arbeitsschutz ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
- und Gesundheitsschutzplanes sowie- die Bestellung eines oder mehrerer KoordinatorenDiese Verantwortung kann er auf einen „beauftragten Dritten“ delegieren. Das bedeutet, der „beauftragten Dritte“ (nicht der SiGeKo) übernimmt in Vertretung des Bauherrn die Aufgabe, für eine Umsetzung der genannten Anforderungen zu sorgen. Für die Umsetzung ist ihm die entsprechende Weisungsbefugnis zu übertragen.In der Regel ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für den Bauherrn, eine Baumaßnahe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten bzw. betreuen zu lassen. Die Verpflichtung zur Bestellung/Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt ausschließlich Arbeitgebern (Arbeitssicherheitsgesetz). Das heißt, die einzelnen Arbeitgeber (Gewerke), welche für die Bauausführung beauftragt ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 42610
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften richten sich an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer, welcher die Tätigkeiten ausführt. In der DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22) "Bauarbeiten" ist nachzulesen, dass die Unfallverhütungsvorschrift für Bauarbeiten gilt. Hiernach sind Bauarbeiten Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von baulic ...
Stand: 14.03.2016
Dialog: 26141
Erfüllt ein Bauvorhaben die Kriterien des § 2 Absatz 2 der Baustellenverordnung (BaustellV), muss spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Vorankündigung - an die nach Landesrecht zuständige Arbeitsschutzbehörde - übermittelt werden.Für das Erstellen und Unterschreiben, sowie die Übermittlung trägt der Bauherr bzw. ein von ihm gemäß § 4 BaustellV „beauftragter Dritter ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43494
des Bauvorhabens erstellt werden, wenn mehr als ein Unternehmen auf der Baustelle tätig sein wird. Beachten Sie bitte, dass auch vom Generalunternehmer möglicherweise beauftragte Subunternehmen mitgezählt werden müssen! Werden voraussichtlich mehrere Unternehmen tätig sein, muss für die Planung der Ausführung und die Durchführung des Bauvorhabens ein geeigneter Koordinator bestellt werden.Die Arbeitnehmer ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
der Wirksamkeit der Beauftragung sollte diese schriftlich erfolgen. Der beauftragte Dritte nimmt dann die Bauherren-Aufgaben aus der Baustellenverordnung wahr, als sei er selbst der Bauherr. Der verantwortliche Dritte muss aufgrund dieser Übertragung wie der Bauherr selbst handeln und entscheiden können (siehe RAB 10 Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)).Siehe ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
Nach § 2 der Baustellenverordnung/BaustellV für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet, der zuständigen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2098
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23867
Die Baustellenverordnung (BaustellV) findet Anwendung bei der Errichtung, Änderung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage. Gemäß Nr. 3 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 10 (RAB 10) zählen Versorgungsleitungen, die mit dem Erdboden verbunden sind, zu baulichen Anlagen. Somit ist die BaustellV anzuwenden. Gemäß § 3 Abs. 1 BaustellV sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25547
auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften."Auf die Seite "Arbeitsschutz Kompakt Nr. 069 - Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern" der BGHM möchten wir hinweisen. ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 43652
Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung/BaustellV sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung und zur Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen zeitlich und in ihrer Ausführung darzustellen. Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 31 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2101
, Ausmaß) die gefährlichen Arbeiten ausgeführt werden. Die Tatsache, dass gefährliche Arbeiten stattfinden werden/können, reicht aus. Weder die BaustellV noch die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (kurz RAB) sehen hier eine anders definierte "Auslöseschwelle" vor. Der SiGe-Plan muss gemäß § 2 Abs. (3) bereits in der Planungsphase und vor Einrichtung der Baustelle erstellt werden. ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20775
Der § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) bestimmt lediglich, dass unter bestimmten Voraussetzungen dafür zu sorgen ist, dass vor Einrichtung der Baustelle ein SiGe-Plan erstellt wird. Konkrete Anforderungen an die formelle Qualifikation der Personen, die diesen Plan erstellen, werden weder in der BaustellV noch in der zugehörigen Regel für Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 31 ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2047
Einzelne Begriffe aus der Baustellenverordung werden in der RAB 10 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) erklärt.Hier heißt es unter Punkt 12:"Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber liegt dann vor, wenn absehbar ist, dass Beschäftigte von mindestens zwei Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle Arbeiten verrichten.Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43862
während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens erstellt und bei der Ausführung des Bauvorhabens dem Arbeitsfortschritt und den eingetretenen Änderungen angepasst werden. Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 31 beschreibt ausführlich die Anforderungen, die an den SiGePlan gemäß BaustellV gestellt werden.Ein einfacher Bauzeitenplan erfüllt demnach die Anforderungen an einen SiGe-Plan ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 8182