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„der Arbeitgeber hat….“ ist hier der richtige Ansatz.Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ArbSch ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber die Gefährdungen, die sich für Beschäftigte bei der Arbeit ergeben, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Als Beschäftigte gelten nach diesem Gesetz vor allem Arbeitnehmer und Beamte. Folglich gilt die Forderung des Arbeitsschutzgesetzes nach einer Gefährdungsbeurteilung insbesondere für Beschäftigte in Berufs ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
Aufgaben und Befugnisse, 5. sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse."Die Unternehmerpflichten können bis zu einem gewissen Umfang auf Beschäftigte des Unternehmens übertragen werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind§ 9 Abs. 2 Nr. 2 ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
Ja.In § 18 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 Arbeitssicherheitsges ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 5738
abzustellen. Nur wer unmittelbar auf die Verhältnisse einwirken kann, ist in der Lage, sachgerecht Verantwortung wahrzunehmen. Deshalb können Pflichten im Arbeitsschutz nur soweit übertragen werden, wie die Weisungsbefugnis desjenigen reicht, der die Pflichten wahrnehmen soll. Fehlt die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung, wird nur die Verantwortung getragen, die jeder bzw ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
Wenn Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Beschäftigte einem anderen Betrieb zur Arbeitsleistung überlassen, ist das eine Beschäftigung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die gewerbsmäßige Überlassung bedarf der Erlaubnis der Arbeitsagentur. Nicht gewährt bzw. entzogen wird die Erlaubnis, wenn u. a. Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden oder die Gestaltung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
wahrnimmt, sorgfältig auswählt und die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanzielle Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt, damit die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung im Arbeitsschutz möglich ist. Die Übertragung der Unternehmerpflichten hat schriftlich zu erfolgen. D. h. eine Pflichtenübertragung ist möglich und ausreichend, wenn der beauftragten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
Verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie des nicht-pädagogischen Personals einer Schule sind der Schulträger und der Schulhoheitsträger, der diese Aufgaben auf die Schulleiterinnen bzw. Schulleiter delegiert.Für die sichere Gestaltung und Unterhaltung der Schulgebäude, der Einrichtungen sowie der Lern- und Lehrmittel ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
Beauftragten (i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 5 oder § 13 Abs. 2 ArbSchG) - muss zur (Weiter-)Übertragung von Pflichten die entsprechende Befugnis eingeräumt werden. Das Gesetz begrenzt den Kreis der Adressanten einer Pflichtenübertragung nicht. In Betracht kommen ebenso Führungskräfte der mittleren und unteren Ebene, aber auch Vorarbeiter und letztlich jeder Arbeitnehmer, wenn die Übertragung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
die Bestimmungen dieses Gesetzes eingehalten werden. Wir empfehlen, dass in solchen Fällen Bildungseinrichtung und Praktikumsbetrieb sich gemeinsam Klarheit über die für die vorgesehene Beschäftigung relevanten Bestimmungen des JArbSchG verschaffen.Wenn Sie bei der Abstimmung mit dem Praktikumsbetrieb auf die Aspekte der vorhandenen Arbeitsschutzorganisation und der regelmäßig fortgeschriebenen ...
Stand: 28.07.2023
Dialog: 6715
- und Sachkunde, Kompetenzen und Befugnisse und auch die in anderen Gesetzen geforderten Qualifikationen für bestimmte Aufgaben. Die Durchführung der von Ihnen angesprochenen Prüfungen ist daher von Fachkräften für Arbeitssicherheit so i. a. nicht möglich. Die Zielsetzung der in § 6 ASIG aufgeführten Prüfungen findet Ihre Entsprechung in der Aufgabenbeschreibungen der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
dieser eingeschaltet werden. Aufgabe des Betriebsrates ist es u. a. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Die Beschäftigten haben aber auch das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Ein geeignetes ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
der Unternehmer und somit für den Arbeitsschutz im Bereich der Kirche verantwortlich. Vertreten wird die Kirchengemeinde durch den Kirchenvorstand. Die Verantwortung liegt also beim Kirchenvorstand.Im Arbeitsschutz hat der Unternehmer in erster Linie dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner angestellten und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter/-innen abgewendet werden. Gesetze und Vorschriften regeln ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472