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Grundsätzlich hat der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei Bedarf zusammenzutreten. Der § 11 Satz 4 des Arbeitssicherheitsgesetzes, nachdem der ASA mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt, ist als eine Mindestforderung anzusehen, die bei Bedarf überschritten werden kann, aber nicht unterschritten werden darf. Das Gesetz lässt hier keine Ausnahmen zu. Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 4843
. Dies kann aber durch eine Betriebsvereinbarung wieder geändert werden.4. Wie kann man den Unternehmer auffordern, seinen erforderlichen Pflichten nachzukommen bzw. welche sonstige rechtlichen Möglichkeiten (Ordnungswidrigkeit, Bußgeld) bestehen hier?Neben den Möglichkeiten, welches das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat bietet, gibt § 17 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) den Beschäftigten Handlungsmöglichkeiten:"Die Beschäftigten ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
Das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG verpflichtet zunächst nicht, Sitzungsprotokolle zu erstellen. Auch die LASI-Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes( LV 64), sehen ebenfalls keine Pflicht zur Erstellung eines Protokolls vor. § 11 ASiG fordert die quartalsmäßige Tagung der Arbeitschutzausschusssitzung, jedoch nicht, ob und wie lange die Aufzeichnungen dieser Sitzungsprotokolle aufz ...
Stand: 05.09.2020
Dialog: 11259
Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert. Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche ...
Stand: 30.05.2022
Dialog: 29403
Es ist richtig, dass der Arbeitsschutzausschuss sich nur aus den im § 11 ASiG genannten Personen zusammensetzt. Dies heißt aber nicht, dass nicht zu einzelnen Sitzungen Gäste eingeladen werden dürfen. Es ist sinnvoll, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt, in der entsprechende Regelungen getroffen werden können.Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 43020
ist. Zu empfehlen ist, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt und die Sitzungsergebnisse protokolliert. In der Geschäftsordnung sollte auch geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn Teilnehmer verhindert sind bzw. nicht teilnehmen. Auch wenn der Betriebsrat nicht an der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses teilnimmt, hat der Arbeitgeber ihm gemäß § 89 Abs.5 BetrVG das Protokoll ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIIDie Pflicht, den Arbeitsschutzausschuss zu bilden und die Teilnehmer einzuladen, obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Gibt sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung, kann diesbezüglich auch eine andere Regelung getroffen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188
mit dem Betriebsbegriff des BetrVG. (Immer da wo es einen Betriebsrat gibt, ist die betriebliche Ebene anzunehmen). Das heißt in Ihrem Fall, auf der Ebene der jeweiligen Mitarbeitervertretung (MAV), wenn die Arbeitnehmeranzahl über 20 Mitarbeiter in 'Vollzeitköpfe' umgerechnet ist. Ab 20 Mitarbeitern ist der ASA zu gründen. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass Organisationen aus einem oder mehreren Teilen ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43072
ist. Zu empfehlen ist, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt und die Sitzungsergebnisse protokolliert. In der Geschäftsordnung sollte auch geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn Teilnehmer verhindert sind bzw. nicht teilnehmen. Auch wenn der Betriebsrat nicht an der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses teilnimmt, hat der Arbeitgeber ihm gemäß § 89 Abs.5 BetrVG das Protokoll ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
ist Pflicht.Wieviele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Arbeitsschutzausschuss gehören, schreibt das Gesetz nicht vor. Hier ist Raum für innerbetriebliche Vereinbarungen. Gibt es im Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sind Vertretungsregelungen möglich.In kleineren und mittelgroßen Betrieben ist in der Regel nur eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, so dass hier keine Vertreterregelung ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses sind in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Hier heißt es: "Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
Gemäß § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der mindestens vierteljährlich zusammentritt und sich ausdem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeit ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43153
. Im übrigen werden durch die Senkung des Krankenstandes Personalkosten reduziert.Zu den Argumenten des Arbeitgebers: Bei einer anonymisierten Auswertung des Krankenstandes, welche die Belange des Datenschutzes berücksichtigt, stehen keine rechtlichen Grundsatzfragen entgegen. Kapazitätsprobleme können allenfalls den Zeitraum zur Erstellung einer Krankenstatistik beeinflussen. Da der Arbeitgeber selbst bzw ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2783
Eine direkte Möglichkeit zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit bei Nichterfüllung von § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist nicht gegeben. Die zuständige Behörde kann jedoch die erforderlichen Pflichten aus diesem Gesetz per Ordnungsverfügung verbindlich anordnen (§ 12 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz). Diese Ordnungsverfügung kann dann, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, mit den Mitteln des Verwal ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 4363
Der § 11 Satz 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) trifft hinsichtlich der Zusammensetzung des Ausschusses eine exakte Festlegung: Hinsichtlich der Zahl der Mitglieder aus den einzelnen Personengruppen legt § 11 Satz 2 allerdings nur fest, dass im Ausschuss der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter sowie 2 Betriebsratsmitglieder vertreten sein müssen. Die exakte Zahl der weiteren Ausschussm ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42309
Das Seearbeitsgesetz sieht in § 115 vor, dass auf Schiffen unter deutscher Flagge, die mit fünf oder mehr Besatzungsmitgliedern besetzt sind, ein Schiffssicherheitsausschuss zu bilden ist. Der Schiffssicherheitsausschuss setzt sich zusammen aus dem Kapitän, einem Mitglied der Bordvertretung sowie dem Sicherheitsbeauftragten und muss mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten.Dies ist eine Re ...
Stand: 07.08.2018
Dialog: 42392
Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist "in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden".Ein Betrieb im Sinne des ASiG bzw. der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Anhang 1 ist "eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist." Der Betriebsbe ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125