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der Grundbetreuung sicherzustellen. 20 % würden jedoch in der Betreuungsgruppe III (0,5 Std.) nur 0,1 Std. ausmachen. Diese 0,1 Std. wurden von Bundesministerium für Arbeit und Soziales - BMAS, Ländern und Unfallversicherungsträgern als zu gering bewertet. Es sollte also sicher gestellt werden, dass ein höherer Wert als 0,1 Std. pro Beschäftigtem und Jahr für beide Fachdisziplinen in der Grundbetreuung anfällt ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13400
Ja, in § 10 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist zu der Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit folgendes nachzulesen:"Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte ...
Stand: 12.03.2018
Dialog: 42216
/ Betriebsarzt und Sifa bedeutet, dass aus dem Gesamtvolumen der Grundbetreuungszeit auf jede dieser Fachdisziplinen mindestens 20 %, jedoch nicht weniger als 0,2 Std. pro Beschäftigtem und Jahr entfallen. Damit soll erreicht werden, dass beide Fachdisziplinen mit einem Mindestanteil in die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen einbezogen werden. Der Text in Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 hierzu lautet ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 14309
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche Definitio ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
. = anderweitig nicht genannt) Gruppe I 2,5 h Gruppe II 1,5 h Gruppe III 0,5 h 1187 50.1 Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt X 1190 50.2 Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt X Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung,jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r ...
Stand: 17.03.2015
Dialog: 23364
/dguv-vorschrift_2/downloads/wz_liste.pdfDort wird für die Wirtschaftsklasse (WZ) 50.2, die der Gruppe II zugeordnet ist, eine Einsatzzeit für jeden Mitarbeiter von 1,5 Stunden gefordert. Eine Unterscheidung nach Einsatzort, also Bürotätigkeit oder eine Arbeit als Besatzungsmitglied, erfolgt nicht.Historisch gab es früher eine Regelung, bei der für Schiffsbesatzungen noch 150 Minuten und für "Landvolk ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 23406
Betreuung wird in Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigte (Bestimmungen nach Anlage 1) und Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigte (Bestimmungen nach Anlage 2) unterschieden. Abweichend von diesen Bestimmungen kann der Unternehmer nach Maßgabe von Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 auch ein alternatives Betreuungsmodell ("Unternehmermodell") wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 16623
Bei der Ermittlung der Einsatzzeit der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 für einen Betrieb erfolgt keine Unterscheidung zwischen Beschäftigten der Verwaltung und der Produktion des Betriebes.Die Eingruppierung eines Betriebs in eine Betreuungsgruppe gemäß Abschnitt 4 der Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 und damit verbunden die Ermittlung der Einsatzzeit der Grundbetreuung erfolgt unter Berücksichtig ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42676
In den FAQs zur DGUV Vorschrift 2 „ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der VBG heißt es unter Frage 9 "Wie werden für die Berechnung der Grundbetreuung Teilzeit- und Saisonkräfte berücksichtigt?" wie folgt:"Teilzeit- und Saisonkräfte werden bei der Berechnung der Grundbetreuung anteilig berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 44072
Die Krankheitsquote kann nur dann in die Berechnung der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 eingehen, wenn die Erkrankungen der Mitarbeiter berufsbedingt darstellbar sind. z.B.: Erkältungserkrankungen, weil die Mitarbeiter in Zugluft arbeiten oder Atemwegserkrankungen, wenn die Atemluft im Büro nicht ausreichend angefeuchtet ist. Ein genauer Prozentsatz kann nicht angeben werden und sollte ...
Stand: 20.11.2015
Dialog: 25325
werden oder durch freiberufliche Fachkräfte oder überbetriebliche Dienste.Für eine interne Beauftragung spricht, dass die SiFa den Betrieb kennt und sehr schnell konkrete Gefährdungen und Maßnahmen erkennen kann. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz weitreichende Aufgaben hinsichtlich der Systematisierung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und seiner Integration in das Management ...
Stand: 31.10.2022
Dialog: 42650
Jahres. Hinweis: Auf das Faltblatt "Arbeitsschutzorganisation im Betrieb ..." der Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit Hamburg möchten wir hinweisen. ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 18705
Der in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 gegebene Hinweis zur Feststellung der Zahl der Versicherten (Beschäftigten) bezieht sich nur auf die Ermittlung der Betriebsgröße für die Wahl des Betreuungsmodels (Abgrenzung Anlagen 1, 2, 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2). Siehe auch http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/index.jsp. Die in der Grundbetreuung einerseits und dem b ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12364
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte nehmen im Betrieb eine Sonderstellung ein. Sie sind in der Lage, unbeirrt von etwaigen Gegenmeinungen das zu verlangen, vorzuschlagen, zu beanstanden usw., was im Interesse der Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist. Sie können also nicht gezwungen werden, bestimmte Ansichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
Ziel der Arbeitsschutzgesetzgebung ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (§ 1 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Bei der Frage, wer als Beschäftigter zählt, sagt das Arbeitsschutzgesetz (§ 2 Abs.1 Nr.5), dass hierunter auch arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs.1 ...
Stand: 17.02.2014
Dialog: 20404
und auf deren Durchführung hinzuwirken,"In § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Nummer 3 Buchstabe a) des ASiG ist folgendes nachzulesen:"Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere3 ...
Stand: 31.07.2018
Dialog: 42383
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten.Die Fachkraft hat insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42360
Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sifa haben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- die gesetzliche Pflicht, den Unternehmer beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit durch Beratung zu unterstützen. Sie sind also sachverständige Berater des Unternehmers in Sicherheitsfragen und bleiben ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 19647
Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen, dass die von i ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 1415