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bei Notfällen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten." In der zur DGUV Vorschrift ...
Stand: 19.09.2022
Dialog: 29297
haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Unter Ziffer 1 des Anhangs 1 zur BetrSichV sind zusätzliche Mindestvorschriften für Flurförderzeuge aufgeführt.Ein Intervall für Nachschulungen wird in den Vorschriften nicht genannt. Dies obliegt dem beauftragenden Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungbeurteilung regelmäßig festzustellen, inwieweit die o.g. Eignung und Befähigung bei dem Mitarbeiter ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
1 der BetrSichV zu beachten. Weiterhin sind die Beschäftigten nach § 12 BetrSichV zu unterweisen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln".In Abschnitt 5.1 "Bedienen eines Flurförderzeuges ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789
und darüber einen Nachweis vorlegen können.Vor Erteilung der schriftlichen Beauftragung ist sowohl eine gerätespezifische Einweisung, als auch eine Unterweisung in Bezug auf die betrieblichen Gegebenheiten erforderlich; siehe auch DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“. Die Beauftragung kann z. B. durch einen Fahrerausweis erfolgen ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136
Nein, der Ausbilder muss nicht schriftlich beauftragt werden.Die Beauftragung richtet sich lediglich an die Fahrer der Flurförderzeuge. Siehe hierzu die Ausführungen zu den Beauftragungen in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern".Den FAQ zum Arbeitsgebiet Flurförderzeuge ...
Stand: 27.01.2024
Dialog: 43883
In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- heißt es:(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 17987
der Unternehmer dem Fahrer einen schriftlichen Auftrag zum selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand erteilen.Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer sich davon überzeugt hat, dass der Fahrer eine Ausbildung absolviert hat. Nur wenn die Fahrerausbildung auf der Grundlage des DGUV Grundsatz 308-001 durchgeführt wurde, kann der Unternehmer darauf vertrauen, dass der Fahrer ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43291
dürfen selbstfahrende Arbeitsmittel (z.B. Stapler) nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben. Es ist also hinsichtlich der Benutzung von Flurförderzeugen die Ausbildung und Befähigung des Gabelstaplerfahrers von der Beauftragung (Einweisung und Unterweisung vor Ort) zu unterscheiden. (Näheres hierzu steht ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben.Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" macht konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen:Gabelstaplerfahrer müssen- mindestens 18 Jahre alt sein,- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein und- ihre Befähigung nachgewiesen haben.Der Auftrag zur Benutzung des Gabelstaplers muss schriftlich erteilt werden.In dem DGUV ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist unter dem Punkt 4 "Beauftragung" Folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 42769
Zu Ihrer Frage läßt sich in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" unter dem Punkt 4 Beauftragung folgendes nachlesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. DieseBeauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42170
Ihr Kenntnisstand ist richtig. Es ist uns ebenso keine gesetzliche Forderung bekannt, dass eine Beauftragung für Staplerfahrer nach einem gewissen Zeitraum neu ausgestellt werden muss.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist noch folgendes nachzulesen:"Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausr ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 42510
schriftlich erteilt werden."Weitere Informationen finden Sie im DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand", spez. unter Nr.4 "Beauftragung".Für Auszubildende über 18 Jahre gelten keine besonderen arbeitsschutzrechtlichen Einschränkungen.Für Auszubildende unter 18 Jahre gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Für Tätigkeiten ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberIn dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand ...
Stand: 05.01.2023
Dialog: 4676
In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist unter dem Punkt 4 "Beauftragung" Folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 42627
von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern". Der Fahrer muss seine Befähigung nachweisen. Üblicherweise erfolgt der Nachweis durch eine schriftliche Prüfung. Er kann aber auch durch eine mündliche Prüfung erbracht werden. ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 16795
, unterwiesenen oder beauftragten Beschäftigten vorbehalten. Trifft dies nicht ...und in Kapitel 3.1Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, damit - das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind; - ...Der Arbeitgeber muss zudem ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
Qualifizierung dürfen Bedienpersonen mit der Führung von Flurförderzeugen durch den Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen Beauftragung ist in der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ nicht vorgeschrieben.Bei der Beauftragung ist anzugeben, für welchen Betrieb bzw. Betriebsteil sowie für welche Flurförderzeuge (abhängig z. B ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
-BetrSichV-. Die BetrSichV fordert unter Nr 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten habenDie Befähigung der Bediener ist dabei abhängig von dem Einsatzzweck (dem Ausrüstungsteil) des Teleskopladers.Grundsätzlich kann der Teleskoplader ...
Stand: 19.05.2016
Dialog: 17478
) sind auch die Qualifizierungsinhalte zu dokumentieren.Liegt bereits ein Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ zum Führen von Fahrzeugkranen oder LKW-Ladekranen vor, kann die Stufe 2a bescheinigt werden. Umgekehrt berechtigt die Zusatzqualifizierung der Stufe 2a nicht zum Führen von Kranen." ...
Stand: 20.04.2023
Dialog: 43763