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Der Einsatzort der Fahrer und Gabelstapler ist nicht entscheidend. Verantwortlich für die Beauftragung zum Führen eines Flurförderzeuges ist der Arbeitgeber oder dessen verantwortlicher Beauftragter, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer oder dessen verantwortlicher Beauftragter jeweils die bei ihm beschäftigten Fahrer mit dem Führen des Flurförderzeuges ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3058
Nein! Der Unterweisende benötigt keinen Staplerschein, muss aber über hinreichende Kenntnissen der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen. Begründung: Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
(Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt und gelten für alle Beschäftigten, die:mindestens 18 Jahre alt sindfür die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sindden Befähigungsnachweis erbracht haben.schriftlich beauftragt sind.Die Beauftragung kann z.B. durch einen Fahrerausweis erfolgen und gilt immer nur für den Betrieb ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
. Staplerführerschein") ist im Regelfall nicht zulässig. Nähere Informationen bietet der Abschnitt 3.5 "Qualifikation von beauftragten Beschäftigten" der TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln".Wird mit einem Gabelstapler zudem öffentlicher Verkehrsraum befahren, sind auch die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Je ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann § 7 Abs. 1."Auf der Homepage der BG ETEM ist unter Transportarbeiten Folgendes nachzulesen:„Mitarbeiter, die mit Gabelstaplern oder Handhubwagen Material bewegen, müssen ausgebildet, schriftlich beauftragt und unterwiesen sein, z.B. anhand der Betriebsanweisung.“In den Hintergrundinformationen ...
Stand: 24.07.2025
Dialog: 44162
Flurförderzeuge sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV. Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte einen Gabelstapler fahren lässt, muss daher die Anforderungen der BetrSichV und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" beachten.Grundsätzlich bleibt die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten, unterwiesenen ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberIn dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand ...
Stand: 05.01.2023
Dialog: 4676
Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen.Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:mindestens 18 ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 4511
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt.Bei einem Entzug des PKW-Führerscheins wird man nicht automatisch auf fehlende Eignung zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstaplers) schließen können. Eine straßenverkehrsrechtliche Fahrerlaubnis ist allgemein nicht Voraussetzung für das Fahren ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 5429
für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" erfolgen.Unserer Einschätzung nach dürfte es nur schwer möglich sein, den Beschäftigten auf dem Gabelstapler einzusetzen. Letztendlich kann dies aber nur abschließend durch den Arbeitgeber, unter Einbeziehung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, entschieden ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
Nein, der Ausbilder muss nicht schriftlich beauftragt werden.Die Beauftragung richtet sich lediglich an die Fahrer der Flurförderzeuge. Siehe hierzu die Ausführungen zu den Beauftragungen in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern".Den FAQ zum Arbeitsgebiet Flurförderzeuge ...
Stand: 27.01.2024
Dialog: 43883
mit Gabelstaplern kommen die Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote des § 22 JArbSchG zum Tragen. Danach dürfen Jugendliche u.a. nicht beschäftigt werden "mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können". Dies gilt nicht, soweit die Arbeiten ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
Bei einem Flurförderzeug (Gabelstapler) handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Regelungen gelten uneingeschränkt auch für den innerbetrieblichen Werkverkehr.Die BetrSichV fordert unter Nummer 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136
Wie Sie schon richtiger Weise erkannt haben, ist die Fachkunde des Ausbilders der Ausschlag gebende Punkt. Wenn der schon bestellte Ausbilder für Staplerfahrer nicht über die notwendigen Kenntnisse und über ausreichende Berufserfahrung im Umgang mit Hochregalstapler besitzt, dann darf er diese Staplerfahrer auch nicht ausbilden! In der BGG 925 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförder ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18579
Ihr Kenntnisstand ist richtig. Es ist uns ebenso keine gesetzliche Forderung bekannt, dass eine Beauftragung für Staplerfahrer nach einem gewissen Zeitraum neu ausgestellt werden muss.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist noch folgendes nachzulesen:"Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausr ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 42510
Zu Ihrer Frage läßt sich in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" unter dem Punkt 4 Beauftragung folgendes nachlesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. DieseBeauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42170
In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist unter dem Punkt 4 "Beauftragung" Folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 42627
, unterwiesenen oder beauftragten Beschäftigten vorbehalten. Trifft dies nicht ...und in Kapitel 3.1Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, damit - das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind; - ...Der Arbeitgeber muss zudem ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
in Theorie und Praxis) ist von der Beauftragung durch den Arbeitgeber im Betrieb zu trennen. D. h. der Arbeitgeber muss sich, z. B. mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes vergewissern, dass ein Beschäftigter nicht nur die persönlichen und fachlichen Voraussetzung erfüllt um für die Tätigkeit der Nutzung, hier des umgerüsteten Teleskopladers, auch beauftragt ...
Stand: 19.05.2016
Dialog: 17478
von Routenzugfahrern und Routenzugfahrerinnen" nachzulesen:"Die Zugmaschinen von Routenzügen sind Flurförderzeuge. Haben diese einen Fahrersitz oder einen Fahrerstand, müssen deren Fahrerinnen und Fahrer wie in der DGUV Vorschrift 68 und 69 „Flurförderzeuge“ in § 7 festgelegt, vom Unternehmer bzw. der Unternehmerin zum selbständigen Steuern schriftlich beauftragt werden.Dazu müssen die Routenzugfahrerinnen ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789