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In der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" ist unter Ziffer 4.8.1 nachzulesen, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Ein Unternehmer fällt nicht unter den Begriff des Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII). Ersthelfer (§ 26 DGUV ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 1841
Hierzu findet sich in der DGUV Regel 100-001 folgende Konkretisierung: "Soweit sich im Unternehmen nicht genügend Versicherte freiwillig melden, kann der Unternehmer von seinem Recht Gebrauch machen, einzelne Mitarbeiter auszuwählen. Insbesondere eine Ausbildung während der üblichen Arbeitszeiten kann motivierend auf die Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung der Versicherten wirken. Die Pflicht ...
Stand: 19.09.2017
Dialog: 30139
bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b) in sonstigen Betrieben 10 %.". Die Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern obliegt dem Unternehmer und ist für alle anwesenden Versicherten im seinem Betrieb zu erfüllen. Zu den anwesenden Versicherten zählen alle an der Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
In die Berechnung der Ersthelfer sind nur die Beschäftigten einzubeziehen, siehe hierzu die § 26 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1.Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2.bei mehr als 20 ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a.) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b.) in sonstigen Betrieben 10 %, c.) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, d ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431
bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %, in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
In dem jeweiligen Betrieb/Betriebsteil müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 5 % bzw. 10 ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
Auf dem jeweiligen Wertstoffhof müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12743
" wird im § 26 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" gefordert, dass Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b) in sonstigen Betrieben 10 %. Die Ersthelfer sollen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16975
bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2. bei mehr als 20 anwesenden Versichertena. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %b. in sonstigen Betrieben 10 %.(...).Zu dieser Anforderung werden in der DGUV Regel 100-001 unter Ziffer 4.8.1 nähere Erläuterungen gegeben.U.a. wird ausgeführt, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099
, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt."Der § 26 „Zahl und Ausbildung der Ersthelfer“ der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist zu beachten:„(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2. bei mehr als 20 anwesenden ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44111
Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren steht.Für die Berechnung nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" zählen die verbeamteten Beschäftigten nicht mit, da Sie nach dem SGB 7 keine Versicherten bei der zuständigen Unfallversicherung sind.Der Arbeitgeber hat nach § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der auch die Anzahl der Ersthelfer ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 19418
Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig im Betrieb anwesenden versicherten Personen. In der der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" wird unter Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" u.a. folgendes erläutert: Abweichen von der festgelegten Zahl Das Einvernehmen, von der Zahl der Ersthelfer abzuweichen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 11766
anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2. bei mehr als 20 anwesenden Versichertena. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5b. in sonstigen Betrieben 10 %. c. in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,d. in Hochschulen 10% der Versicherten nach §2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
Personen als Ersthelfer zurückgegriffen werden:"Ersthelfer aus fremden UnternehmenDa nicht festgelegt ist, dass die im Unternehmen beschäftigten Versicherten die Ersthelfer stellen müssen, kann diese Aufgabe auch anderen anwesenden Personen übertragen werden. Werden mehrere Unternehmer in einer Betriebsstätte oder auf Baustellen tätig, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer absprechen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
Grundlage für die Bestellung von Ersthelfern ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" mit der DGUV Regel 100-001. Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden versicherten Personen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
“ enthält Hinweise zur Ersten Hilfe beim Auffinden einer Person. Das Plakat soll die Aus-, Fort- und Weiterbildung in Erster Hilfe keinesfalls ersetzen. Vielmehr kann es für die Ersthelfer und Ersthelferinnen einen „Knoten im Taschentuch“ darstellen und an Gelerntes erinnern. Darüber hinaus soll es die Versicherten anregen, sich für die betriebliche Erste Hilfe ausbilden zu lassen. Auf den Aushängen ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 19995
Hilfe, § 26 Zahl der Ersthelfer getroffen. Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden versicherten Personen. Die BGR A 1 führt zu § 26 der BGV A1 weiter aus: "Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. ....... Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12155