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. Ihre Aufgaben sind im § 22 des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII) beschrieben.Die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus § 20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die Bestellung kann formlos erfolgen. Ein Muster für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten finden Sie unter dem Punkt 4.2.1 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention". Hier ist sowohl ...
Stand: 29.03.2023
Dialog: 1924
In die Berechnung der Ersthelfer sind nur die Beschäftigten einzubeziehen, siehe hierzu die § 26 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1.Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2.bei mehr als 20 anwesend ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind der staatliche Bereich und der gewerbliche Bereich gleichgestellt worden. Nach § 2 des ArbSchG sind Beschäftigte im Sinne des Gesetzes neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter.Nach § 10 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Anzahl an Ersthelfern zu bestellen, die in einem angemessenen ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 19418
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
Grundlage für die Bestellung von Ersthelfern ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" mit der DGUV Regel 100-001. Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden versicherten Personen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
Weder im staatlichen noch im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk gibt es Festlegungen, in welcher Anzahl Ersthelfer von fremden Betrieben angerechnet werden können. Dies ist individuell, nach Absprache/Koordination zwischen den beteiligten Firmen in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Diese Absprache und Koordination kann durch keine feste Regel ersetzt werden, da die Tätigkeiten ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 16099
Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig im Betrieb anwesenden versicherten Personen. In der der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" wird unter Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" u.a. folgendes erläutert: Abweichen von der festgelegten Zahl Das Einvernehmen, von der Zahl der Ersthelfer abzuweichen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 11766
%. "Zu den anwesenden Versicherten zählen alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
gegeben.Weitere Informationen zur erforderlichen Anzahl von Ersthelfern sind Abschnitt "Ersthelfer" der DGUV Information 204-022 (bisher: BGI/GUV-I 509) "Erste Hilfe im Betrieb", insbesondere Nr. 6.3 "Anzahl" zu entnehmen. Ggf. sollten Sie die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer im direkten Kontakt mit Ihrer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse abstimmen.Hinweise:Auf den Punkt 4.8.1 und dort den Abschnitt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431
Die Anzahl der vom Arbeitgeber/Unternehmer zu bestellenden Ersthelfer ist u.a. abhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Kennzeichen einer so genannten Ich-AG ist, dass es sich um ein Ein-Personen-Unternehmen handelt. Damit entfällt für eine Ich-AG aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht die Pflicht Ersthelfer zu bestellen. Auf Großbaustellen werden aber öfters mehrere kleinere ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3102
Für die Fragestellung relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der dritte Abschnitt des vierten Kapitels (Erste Hilfe) der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention". Im § 26 der DGUV Vorschrift wird die erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung beschrieben, im § 27 die erforderliche Anzahl und Ausbildung von Betriebssanitätern ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16962
des berufsgenossenschaftlichen Aushangs zur „Ersten Hilfe“ Anschriften und Telefonnummern vorhandener Rettungsdienste, Ersthelfer, Betriebssanitäter, nächster Ärzte, Krankenhäuser und die verkehrsmäßigen Möglichkeiten zu deren Erreichung sowie im Betrieb selbst vorhandene Erste-Hilfe-Einrichtungen anzugeben." Regelungen zu Anzahl der Ersthelfer sind in den DGUV Vorschrift (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention" - Erste ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12155
) und die personellen Voraussetzungen (Anzahl und Ausbildung von Ersthelfer). Die Sachkosten trägt der Sachkostenträger der Schule (Städte, Gemeinden usw.).Es ist anzustreben, dass Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen in Situationen gelangen können, die Hilfeleistungen erfordern (z.B. Klassenfahrten, Besichtigungen) adäquat ausgebildet sind. Dies gilt insbesondere für Lehrkräfte des Faches Sport ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9096
Die Benennung von Ersthelfern ist im § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben (s. auch § 21 Abs.1 SGB 7). Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Über die Art der Benennung wird keine Aussage getroffen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die Schriftform.Bei ergo-online.de finden Sie einen Artikel über die Anzahl, Ausbildung ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42756
Für Kindergärten ist die DGUV Information 202-089 "Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen" bzw. für Schulen die DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" heranzuziehen.Danach muss in Kindergärten und Schulen eine ausreichend große Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern sowie das entsprechende Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stehen.Die Ausbildungsinhalte müssen regelmäßig in Erste-Hilfe ...
Stand: 03.08.2023
Dialog: 2958
Ausgebildete Altenpfleger/innen können ohne zusätzliche Ausbildung zu Ersthelfern bestellt werden. Fortbildungsmaßnahmen sind in Zeitabständen von 2 Jahren erforderlich.Begründung:Gemäß § 10 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber "diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42421
, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 42883
Die Pflicht zur Bestellung der Ersthelfer und die Anzahl wird gemäß der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb / die Verwaltung definiert. Es ist § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" maßgebend: "(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
aus, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein muss. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist.Zusammengefasst bedeuten ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781