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Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss an Schulen nicht nur für das Kollegium, sondern auch für Schülerinnen und Schüler (Anwesenheit anderer Personen) eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt werden.Unter Nr. 3.1 der DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" wird diesbzgl. ausgeführt:"Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 42422
anwesenden Versichertena) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,b) in sonstigen Betrieben 10 %,c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VIIVon der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig im Betrieb anwesenden versicherten Personen. In der der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" wird unter Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" u.a. folgendes erläutert: Abweichen von der festgelegten Zahl Das Einvernehmen, von der Zahl der Ersthelfer abzuweichen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 11766
. Sofern es sich bei Ihrem Betrieb nicht um einen Verwaltungs- und Handelsbetrieb handelt, müssen (bei mehr als 20 anwesenden Arbeitnehmern) mindestens 10 % der Anwesenden Ersthelfer sein. Als Ersthelfer dürfen nur Personen eingesetzt werden, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Die Anforderungen an die Ersthelfer ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16962
Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb sind unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) getroffen:"§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 2499
bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b) in sonstigen Betrieben 10 %.". Die Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern obliegt dem Unternehmer und ist für alle anwesenden Versicherten im seinem Betrieb zu erfüllen. Zu den anwesenden Versicherten zählen alle an der Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist im § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Ihre Bestellung hat schriftlich unter Angabe der übertragenen Aufgaben zu erfolgen. Es ist sinnvoll, dass die bestellten Personen dieses Formular auch unterzeichnen. In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer zusätzlich Sicherheitsbeauftragte zu bestellen ...
Stand: 29.03.2023
Dialog: 1924
Ja.Nach § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gilt Folgendes:„(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44111
. In § 10 des Arbeitsschutzgesetzes wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
Die Anforderungen an Flucht- und Rettunspläne werden unter Punkt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert.Die Bekanntgabe des Ersthelfers sowie Ersthelferinnen ist im Flucht- und Rettungsplan nicht vorgesehen.Über die Bekanntgabe der Ersthelfer sowie Ersthelferinnen im Unternehmen gibt die DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" unter Punkt ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 19995
Ein Ersetzen des Ersthelfers durch eine App ist nach unserer Einschätzung nicht möglich. Beispielsweise kann das Handy defekt, der Akku leer oder keine Internetverbindung vorhanden sein. Die App kann jedoch als sinnvolle Ergänzung genutzt werden.Relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". In der DGUV Vorschrift 1 ist folgendes ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431
die Ersthelfer stellen müssen, kann diese Aufgabe auch anderen anwesenden Personen übertragen werden. Werden mehrere Unternehmer in einer Betriebsstätte oder auf Baustellen tätig, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer absprechen. Wird in einem Fremdbetrieb gearbeitet, kann in Absprache mit diesem auf die Erste-Hilfe-Organisation dieses Betriebes zurückgegriffen werden. Im § 10 Abs. 2 ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
Die allgemeine Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern wird in verschiedenen Rechtsvorschriften und Regelungen gefordert. So muss nach § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- eine wirksame Erste Hilfe nicht nur für die Beschäftigten sichergestellt werden, sondern es ist auch "der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen". In der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16975
Grundlage für die Bestellung von Ersthelfern ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" mit der DGUV Regel 100-001. Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden versicherten Personen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
Die Ersthelfer sind zu benennen.Grundsätzlich gilt nach § 10 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
Relevant ist hier neben § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Unter dem Absatz 2 ist hier folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 4474
Nein, die Mitarbeiter/innen müssen nicht für ihre Tätigkeit im Homeoffice als Erst- und/oder Brandschutzhelfer ausgebildet werden.In § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 42883
Das Arbeitsschutzgesetz fordert vom Arbeitgeber, dass er entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781
In der DGUV Information 204-030 "Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer im öffentlichen Dienst" wird unter dem Abschnitt "Der Ersthelfer in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen" folgendes erläutert:"Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss nicht nur für das Lehrpersonal, sondern auch für Schülerinnen und Schüler (Anwesenheit anderer Personen) eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9096
bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2. bei mehr als 20 anwesenden Versichertena. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %b. in sonstigen Betrieben 10 %.(...).Zu dieser Anforderung werden in der DGUV Regel 100-001 unter Ziffer 4.8.1 nähere Erläuterungen gegeben.U.a. wird ausgeführt, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099