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von einer „unterschriebenen“, "gegengezeichneten" oder "beglaubigten" Vorankündigung die Rede. Somit dürfte auch der Koordinator oder irgend eine andere Person die Vorankündigung unterschreiben.Das Muster der RAB 10 ist mittlerweile von vielen Arbeitsschutzbehörden übernommen worden und auch in sonstigen Veröffentlichungen zum Thema BaustellV etabliert. Das hat zur Folge, dass die Arbeitsschutzbehörden denjenigen ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
in der Regel dessen Anwesenheit vor Ort sowie Weisungsbefugnis voraus.In § 6 DGUV Vorschrift 1, wird die Zusammenarbeit mehrer Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. Hier wird gefordert, dass die beteiligten Unternehmen eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Liegen Arbeiten mit besonderen Gefahren vor, ist die Person mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
In § 3 der Baustellenverordnung (BauStellV) ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen.Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen nach § 2 Absatz 1, entsprechend § 8 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
Generell gilt nach der Baustellenverordnung (BaustellV) § 5 (3): "Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 nicht berührt." D. h. unabhängig von den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung (wie Vorhandensein eines SiGeKo oder Vorliegen eines SiGePlans) ist der Arbeitgeber nach den einschlägigen Vorschr ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
Maßnahmen nicht weitergehende Befugnisse übertragen wurden, dem Bauherrn bzw. beauftragten Dritten mitzuteilen."Wenn also der Vertrag über die Bestellung zum Koordinator keine Weisungsbefugnis überträgt, können Sie als Koordinator gar nicht mehr unternehmen, als den Bauherrn schriftlich über den Sachverhalt zu informieren. Mit dieser Maßnahme haben Sie sich rechtlich hinreichend abgesichert. ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 5362
Zuständigkeitsbereich den Kontakt zwischen dem Auftraggeber, dem Architekten und anderen Auftragnehmern, hierbei muss er auch die Aspekte der Bausicherheit im Blick behalten. Er unterstützt im Grunde den Bauleiter bei dessen Aufgaben. Ansprechpartner für die Bauaufsichtsbehörde bleibt der Bauleiter.Pflichten der bauausführenden Arbeitgeber und sonstige Personen nach der BaustellV:Als unmittelbare Adressaten ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 42810
Baustellenkoordinatoren (§ 3 Baustellenverordnung/BaustellV) haben eine Unterstützungsaufgabe gegenüber dem Bauherrn und den sonstigen am Bau Beteiligten. Gegenstand der Unterstützungsaufgabe ist es, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten.In der Ziffer 3 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 sind die Aufgaben ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2109
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigke ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
grundsätzliche Unterweisungspflichten des Koordinators herleiten.In der Regel werden zwischen dem Bauherrn und dem Koordinator oder dem sog. beauftragten Dritten und dem Koordinator vertragliche Vereinbarungen geschlossen, die den Koordinationsaufwand bzw. den Koordinationsrhythmus definieren. Sollte hierbei auch die Unterweisung von Firmen vereinbart worden sein, ist dies lediglich eine privatrechtliche ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
durch einen Aufsichtsführenden (Koordinator) überwacht werden, der die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellt. In § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. Hier wird gefordert, dass die beteiligten Unternehmen eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Liegen Arbeiten mit besonderen Gefahren vor, ist die Person ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
durch den Bauherrn beauftragt werden, die bereits mehrfach und über Wochen dieselbe Tätigkeit gemeinsam ausgeführt haben, ist eine „degressive“ bzw. kontinuierlich verminderte Koordination ausreichend. Letzteres dürfte jedoch eher der Einzelfall sein.Zur Tätigkeit des SiGeKos gehören, wie bereits oben genannt, regelmäßige bzw. bedarftsbezogene Baustellenbesuche. Im Rahmen dieser Tätigkeit finden planmäßig ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
müssen allerdings vom Auftraggeber alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, die dieser braucht, um auch Gefahren durch die Bauarbeiten während des Produktionsbetriebes einschätzen und vermeiden zu können. Dazu empfiehlt es sich, eine geeignete betriebsangehörige Person als Ansprechpartner des Koordinators und der Baufirmen zu benennen. Diese Person muss keine besonderen baufachlichen Kenntnisse besitzen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184