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Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.Dem Koordinator ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
und insbesondere sind die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen.Auf einer Baustelle sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit aber nicht gleichzeitig die Funktion des Baustellenkoordinators übernehmen.Wenn davon ausgegangen wird, dass es sich hier um ein Bauvorhaben nach BaustellV handelt, muss ein SiGeKo dann bestellt werden, wenn mehr als ein Arbeitgeber (ist die Regel) an der Bauausführung beteiligt ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Ja, sofern er neben den erforderlichen Qualifikationskriterien wie - arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen - speziellen Koordinatorenkenntnissen über die erforderlichen baufachlichen Kenntnisse verfügt. In der Ziffer 4.1 der RAB 30 sind Anhaltspunkte für eine Bewertung der baufachlichen Kenntnisse vorgegeben. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2106
Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben."Hinweis:Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) wird unter http://publikationen.dguv.de/ angeboten. ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse sowie - Berufliche Erfahrung in Planung und/oder Ausführung verfügen. Einen gesonderten Qualifikationsnachweis für Koordinatoren fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) nicht.Nähere Informationen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2108
Eine Verpflichtung für den SiGeKo zur Kontrolle oder Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen der am Bau beteiligten Firmen gibt es nicht.Allerdings dienen die Gefährdungsbeurteilungen dazu, dass sich der SiGeKo in einem sehr frühen Projektstadium (Planungsphase) zum einen ein Bild vom Arbeitsschutzstandard der jeweiligen Firma machen kann und zum anderen kann er die Informationen aus den Gefährdung ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22563
Die Baustellenverordnung enthält keine Aussage zum Zeitaufwand, der für die Koordinierung einer Baustelle erbracht werden muss. Einen Richtwert zur Erfüllung der Koordinationsaufgabe, ähnlich wie bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von den Personentagen oder dem Gefährdungspotenzial, ist also nicht vorgegeben. So lange hierzu keine Regelung existiert, wird zunächst ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 6295
über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
Für die Einsatzzeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren - SiGe-Koordinatoren auf Baustellen gibt es derzeit keine Vorgaben. Zur Erfüllung seiner Pflichten schuldet der Koordinator "lediglich" den Erfolg der aus § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) hervorgehenden Pflichten. Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Organisation der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Arbeitgeber auf d ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten und falls erforderlich Maßnahmen zur Gefahrenverhütung abzustimmen. Zudem hat der Arbeitgeber beim Tätigwerden anderer Arbeitgeber in seinem Betrieb sich gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG zu vergewissern, dass diese angemessene ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187
Sie brauchen keinen Sicherheitskoordinator zu stellen. Wartungsarbeiten fallen nicht unter den Geltungsbereich der Baustellenverordnung. In den Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Baustellenverordnung (FAQ) der BAuA ist u. a. folgendes nachzulesen:"Für welche Bauvorhaben gilt die Baustellenverordnung? Die BaustellV gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine oder mehrere bauliche Anlagen erric ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25497
Generalunternehmer möglicherweise einzelne Arbeiten oder Gewerke an Subunternehmen weitervergibt. Auch in diesem Fall muss ein Koordinator bestellt werden. Wichtig ist, dass der Koordinator/die Koordinatorin schon während der Planung Ihres Einfamilienhauses tätig werden muss. Die meisten Gefährdungen und Probleme können so schon vor der eigentlichen Bauausführung erkannt und vermieden werden, was Ihnen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
Die Anforderung an einen SiGe-Koordinator ist über die Baustellenverordnung (BaustellV) in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisiert. Die RAB 30 beschreibt die Anforderungen gegliedert in baufachliche-, arbeitsschutzfachliche- und spezielle Koordinatorenkenntnisse sowie die Berufserfahrung. Ein Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren sieht die BaustellV nicht vor. Die K ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 15356
Weisungsbefugnis) verpflichtet sofort zu handeln, sobald er davon Kenntnis erhält. Dies gilt allerdings für alle Beteiligten. Bei gegenseitigen Gefährdungen oder Gefährdung Dritter muss er mit dem Bauherrn und den beteiligten Arbeitgebern geeignete Maßnahmen planen und im SiGe-Plan dokumentieren. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt nach Vertragsgestaltung. Muss das im SiGe-Plan stehen? Ja, die koordinierenden ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
In § 3 der Baustellenverordnung (BauStellV) ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen.Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
verpflichtet. Dabei muss seine Grundaufgabe, mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für die am Bau Beschäftigten zu erreichen, im Vordergrund stehen. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
sein kann, dass der Einsatz von Beschäftigten auf seiner Baustelle nicht erforderlich wird, muss er daher in der Regel einen Koordinator bestellen. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
Grundsätzlich sieht die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen gesonderten Qualifikationsnachweis für den Koordinator vor. Er muss "geeignet" sein (BaustellV, §3 (1)).Diese Eignung wird in der RAB 30 (Geeigneter Koordinator) spezifiziert. Auch hier wird kein bestimmter Qualifikationsnachweis gefordert. Die Forderung nach einer Fortbildung, freiwillig oder zwingend, wird nicht gestellt.Weit ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 18803