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Eine Verpflichtung für den SiGeKo zur Kontrolle oder Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen der am Bau beteiligten Firmen gibt es nicht.Allerdings dienen die Gefährdungsbeurteilungen dazu, dass sich der SiGeKo in einem sehr frühen Projektstadium (Planungsphase) zum einen ein Bild vom Arbeitsschutzstandard der jeweiligen Firma machen kann und zum anderen kann er die Informationen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22563
Die Ausbildung zum Maschinenbauingenieur allein erfüllt noch nicht die Voraussetzungen der baufachlichen Kenntnisse gemäß RAB Teil A. Die erforderlichen Kenntnisse können aber im Laufe der beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Welche und wie weitreichend die baufachlichen Kenntnisse sein müssen, hängt letztlich von der Art und dem Umfang der zu koordinierenden Baumaßnahme ab. Eine pauschale ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25994
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
Zu dem geschilderten Problem gibt es eine eindeutige Aussage in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 10. Dort heißt es unter Ziffer 23:"Stellt der Koordinator fest, dass auf der Baustelle tätige Arbeitgeber oder Unternehmer ohne Beschäftigte seine Hinweise oder den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nicht berücksichtigen, so hat er dies, soweit ihm zur Durchsetzung erforderlicher ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 5362
Grundsätzlich gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) nur dann, wenn ein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV ausgeführt wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden.Da es sich hier aufgrund ihrer Beschreibung in Verbindung mit o. g. Legaldefinition um kein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV handelt und die daraus resultierende ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.Grundsätzlich gibt es Bauvorhaben innerhalb von Firmen, bei denen die Bestellung des SiGeKo ausreicht, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Hier sollten aber immer die Beschäftigten des Auftraggeber in die Koordination mit einbezogen werden. Gibt es im Unternehmen aber betriebsspezifische Gefahren (z. B. bestimmte Gefahr-, Biostoffe, Ex-Bereiche etc ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
Für die Einsatzzeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren - SiGe-Koordinatoren auf Baustellen gibt es derzeit keine Vorgaben. Zur Erfüllung seiner Pflichten schuldet der Koordinator "lediglich" den Erfolg der aus § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) hervorgehenden Pflichten. Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Organisation der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Arbeitgeber ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Sie brauchen keinen Sicherheitskoordinator zu stellen. Wartungsarbeiten fallen nicht unter den Geltungsbereich der Baustellenverordnung. In den Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Baustellenverordnung (FAQ) der BAuA ist u. a. folgendes nachzulesen:"Für welche Bauvorhaben gilt die Baustellenverordnung? Die BaustellV gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine oder mehrere bauliche Anlagen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25497
Baustellenkoordinatoren (§ 3 Baustellenverordnung/BaustellV) haben eine Unterstützungsaufgabe gegenüber dem Bauherrn und den sonstigen am Bau Beteiligten. Gegenstand der Unterstützungsaufgabe ist es, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten.In der Ziffer 3 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 sind die Aufgaben des Koo ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2109
nach § 4 BaustellV beauftragter Dritter als Verantwortlicher für die rechtzeitige Übermittlung der Vorankündigung genannt. Die RAB 10 gibt in Anlage A auch ein Muster für eine Vorankündigung vor. Dort wird die Unterschrift des Bauherrn bzw. verantwortlichen Dritten eingefordert.Grundsätzlich unterliegt die Vorankündigung aber keinem Formerfordernis. Auch ist in der BaustellV nicht explizit ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse sowie - Berufliche Erfahrung in Planung und/oder Ausführung verfügen. Einen gesonderten Qualifikationsnachweis für Koordinatoren fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) nicht.Nähere Informationen über die Qualifikati ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2108
dem Koordinator überlassen. Es ist ratsam die Informationen und Erläuterungen zum SiGe-Plan im Rahmen einer Sicherheitsbesprechung allen beteiligten Firmen zugänglich zu machen und hierüber einen schriftlichen Nachweis bzw. ein Protokoll zu führen. Wie der Koordinator letztendlich die Information und Erläuterung zum den erforderlichen Maßnahmen an die Firmen weiter gibt, bleibt ihm selbst überlassen. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
. Eine ähnliche Regelung hat auch § 8 Arbeitsschutzgesetz zum Inhalt.Inwieweit bei der konkreten Baumaßnahme die Bestellung des Architekten zum SiGeKo ausreicht, auch die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 zu erfüllen, kann vor hier aus nicht beurteilt werden.Grundsätzlich gibt es Bauvorhaben innerhalb von Firmen, bei denen die Bestellung des SiGeKo ausreicht, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn verpflic ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
Die Baustellenverordnung enthält keine Aussage zum Zeitaufwand, der für die Koordinierung einer Baustelle erbracht werden muss. Einen Richtwert zur Erfüllung der Koordinationsaufgabe, ähnlich wie bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von den Personentagen oder dem Gefährdungspotenzial, ist also nicht vorgegeben. So lange hierzu keine Regelung existiert, wird zunächst „lediglich ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 6295
Die Anforderung an einen SiGe-Koordinator ist über die Baustellenverordnung (BaustellV) in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisiert. Die RAB 30 beschreibt die Anforderungen gegliedert in baufachliche-, arbeitsschutzfachliche- und spezielle Koordinatorenkenntnisse sowie die Berufserfahrung. Ein Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren sieht die BaustellV nicht vor. Die K ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 15356
Die Befugnisse als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gegenüber den ausführenden Bauunternehmen hängt von der Art der Bestellung und den in diesem Zusammenhang übertragenen Befugnissen ab: Der SiGeKo ist ein Fachexperte, der den Bauherren bei der Bauplanung und der Bauausführung in dessen Pflichten nach der Baustellenverordnung (BaustellV) unterstützt. Daraus lassen sich zunäch ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 1203
Die Rechte und Pflichten des Bauleiters gegenüber dem Bauunternehmen und den Bauherren können im Grundsatz zwischen den Parteien völlig frei vereinbart werden. Selbstverständlich ist es ohne weiteres möglich, die Rechte und Pflichten genau auf den Einzelfall zuzuschneiden.Üblicherweise werden die Rechte und Pflichten eines Bauleiters durch Bezugnahme auf Anlage 11 HOAI (Honorarordnung für Architek ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 42810
, zu betrachten, welche der zuvor genannten Bedingungen auf das jeweilige Bauvorhaben zutreffen.Hinweis:Abschließend noch die Hinweise, dass für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, eine Vorankündigung ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 44106
Konkrete Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht vorhanden. Solche Regelungen können aber zusätzlich vertraglich vereinbart werden. So kann beispielsweise im Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem SiGeKo festgelegt werden, dass dem SiGeKo ein zentraler Ansprechpartner der ARGE in Sa ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240