Ergebnisse 1 bis 20 von 21 Treffern
müssen allerdings vom Auftraggeber alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, die dieser braucht, um auch Gefahren durch die Bauarbeiten während des Produktionsbetriebes einschätzen und vermeiden zu können. Dazu empfiehlt es sich, eine geeignete betriebsangehörige Person als Ansprechpartner des Koordinators und der Baufirmen zu benennen. Diese Person muss keine besonderen baufachlichen Kenntnisse besitzen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
Sie brauchen keinen Sicherheitskoordinator zu stellen. Wartungsarbeiten fallen nicht unter den Geltungsbereich der Baustellenverordnung. In den Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Baustellenverordnung (FAQ) der BAuA ist u. a. folgendes nachzulesen:"Für welche Bauvorhaben gilt die Baustellenverordnung? Die BaustellV gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine oder mehrere bauliche Anlagen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25497
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse sowie - Berufliche Erfahrung in Planung und/oder Ausführung verfügen. Einen gesonderten Qualifikationsnachweis für Koordinatoren fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) nicht.Nähere Informationen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2108
Eine Verpflichtung für den SiGeKo zur Kontrolle oder Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen der am Bau beteiligten Firmen gibt es nicht.Allerdings dienen die Gefährdungsbeurteilungen dazu, dass sich der SiGeKo in einem sehr frühen Projektstadium (Planungsphase) zum einen ein Bild vom Arbeitsschutzstandard der jeweiligen Firma machen kann und zum anderen kann er die Informationen aus den Gefährdung ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22563
Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird di ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Die Baustellenverordnung enthält keine Aussage zum Zeitaufwand, der für die Koordinierung einer Baustelle erbracht werden muss. Einen Richtwert zur Erfüllung der Koordinationsaufgabe, ähnlich wie bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von den Personentagen oder dem Gefährdungspotenzial, ist also nicht vorgegeben. So lange hierzu keine Regelung existiert, wird zunächst ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 6295
Für die Einsatzzeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren - SiGe-Koordinatoren auf Baustellen gibt es derzeit keine Vorgaben. Zur Erfüllung seiner Pflichten schuldet der Koordinator "lediglich" den Erfolg der aus § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) hervorgehenden Pflichten. Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Organisation der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Arbeitgeber auf d ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
Gemäß § 1 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine Baustelle im Sinne der Verordnung ein Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Die Nr. 3 und 4 der RAB 10 bestimmt die Begriffe einer "Baulichen Anlage" sowie die "Änderung einer baulichen Anlage". Demnach wird unter Änderung ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187
Generalunternehmer möglicherweise einzelne Arbeiten oder Gewerke an Subunternehmen weitervergibt. Auch in diesem Fall muss ein Koordinator bestellt werden. Wichtig ist, dass der Koordinator/die Koordinatorin schon während der Planung Ihres Einfamilienhauses tätig werden muss. Die meisten Gefährdungen und Probleme können so schon vor der eigentlichen Bauausführung erkannt und vermieden werden, was Ihnen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
Die Anforderung an einen SiGe-Koordinator ist über die Baustellenverordnung (BaustellV) in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisiert. Die RAB 30 beschreibt die Anforderungen gegliedert in baufachliche-, arbeitsschutzfachliche- und spezielle Koordinatorenkenntnisse sowie die Berufserfahrung. Ein Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren sieht die BaustellV nicht vor. Die K ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 15356
Weisungsbefugnis) verpflichtet sofort zu handeln, sobald er davon Kenntnis erhält. Dies gilt allerdings für alle Beteiligten. Bei gegenseitigen Gefährdungen oder Gefährdung Dritter muss er mit dem Bauherrn und den beteiligten Arbeitgebern geeignete Maßnahmen planen und im SiGe-Plan dokumentieren. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt nach Vertragsgestaltung. Muss das im SiGe-Plan stehen? Ja, die koordinierenden ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
In § 3 der Baustellenverordnung (BauStellV) ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen.Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
und insbesondere sind die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen.Auf einer Baustelle sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit aber nicht gleichzeitig die Funktion des Baustellenkoordinators übernehmen.Wenn davon ausgegangen wird, dass es sich hier um ein Bauvorhaben nach BaustellV handelt, muss ein SiGeKo dann bestellt werden, wenn mehr als ein Arbeitgeber (ist die Regel) an der Bauausführung beteiligt ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
verpflichtet. Dabei muss seine Grundaufgabe, mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für die am Bau Beschäftigten zu erreichen, im Vordergrund stehen. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
sein kann, dass der Einsatz von Beschäftigten auf seiner Baustelle nicht erforderlich wird, muss er daher in der Regel einen Koordinator bestellen. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
Grundsätzlich sieht die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen gesonderten Qualifikationsnachweis für den Koordinator vor. Er muss "geeignet" sein (BaustellV, §3 (1)).Diese Eignung wird in der RAB 30 (Geeigneter Koordinator) spezifiziert. Auch hier wird kein bestimmter Qualifikationsnachweis gefordert. Die Forderung nach einer Fortbildung, freiwillig oder zwingend, wird nicht gestellt.Weit ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 18803
werden. Er muss also die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften kennen, ihre Einhaltung garantieren und auch auf die Einhaltung der in der Baugenehmigung angegebenen Bedingungen achten. Fachbauleiter für Elektroarbeiten kann also beispielsweise ein Elektromeister oder Elektromonteur sein.Fachbauleiter bedeutet im begrenzten fachspezifischen Bereich die Verantwortung für die Sicherheit bei den fachspezifischen ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 42810
Konkrete Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht vorhanden. Solche Regelungen können aber zusätzlich vertraglich vereinbart werden. So kann beispielsweise im Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem SiGeKo festgelegt werden, dass dem SiGeKo ein zentraler Ansprechpartner der ARGE in Sa ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240