Ergebnisse 1 bis 20 von 22 Treffern
Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse sowie - Berufliche Erfahrung in Planung und/oder Ausführung verfügen. Einen gesonderten Qualifikationsnachweis für Koordinatoren fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) nicht.Nähere Informationen über die Qualifikati ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 2108
Ja, sofern er neben den erforderlichen Qualifikationskriterien wie - arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen - speziellen Koordinatorenkenntnissen über die erforderlichen baufachlichen Kenntnisse verfügt. In der Ziffer 4.1 der RAB 30 sind Anhaltspunkte für eine Bewertung der baufachlichen Kenntnisse vorgegeben. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2106
Für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator reicht die Sifa-Ausbildung allein nicht aus. Koordinatoren müssen darüber hinaus auch über baufachliche Kenntnisse und Erfahrungen sowie über spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen. Hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationskriterien verweisen wir auf die RAB 30. ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 2105
werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. ..." In der BaustellV wird die erforderliche Qualifikation des Koordinators also nur mit "geeignet" beschrieben.Die RAB 10 "Begriffsbestimmungen - Konkretisierung von Begriffen der BaustellV" (RAB - Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) verweist im Punkt 17 "Geeigneter Koordinator" (zu § 3 Abs. 1 BaustellV) auf die RAB 30 "Bestellung eines geeigneten ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22561
„lediglich“ der Erfolg der Koordination gefordert. Zum Erfolg der Koordination kann, unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren, eine ganztägige Betreuung durch einen SiGeKo im Einzelfall durchaus erforderlich sein. Der Erfolg der Koordination bezieht sich auf die Umsetzung des § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung. ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 6295
Zu dem geschilderten Problem gibt es eine eindeutige Aussage in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 10. Dort heißt es unter Ziffer 23:"Stellt der Koordinator fest, dass auf der Baustelle tätige Arbeitgeber oder Unternehmer ohne Beschäftigte seine Hinweise oder den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nicht berücksichtigen, so hat er dies, soweit ihm zur Durchsetzung erforderlicher ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 5362
folgende Pflichten: Als unmittelbare Adressaten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind sie verpflichtet, bei den Arbeitsschutzmaßnahmen die allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG zu berücksichtigen und eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG vorzunehmen. Die Arbeitgeber haben nach § 5 BaustellV bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Die Ausbildung zum Maschinenbauingenieur allein erfüllt noch nicht die Voraussetzungen der baufachlichen Kenntnisse gemäß RAB Teil A. Die erforderlichen Kenntnisse können aber im Laufe der beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Welche und wie weitreichend die baufachlichen Kenntnisse sein müssen, hängt letztlich von der Art und dem Umfang der zu koordinierenden Baumaßnahme ab. Eine pauschale ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25994
sein kann, dass der Einsatz von Beschäftigten auf seiner Baustelle nicht erforderlich wird, muss er daher in der Regel einen Koordinator bestellen. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
und wo findet man detaillierte Ausführungen dazu?" folgendes nachzulesen:"Koordinierung im Sinne der Baustellenverordnung bedeutet, Informationen verständlich und verfügbar zu machen und dafür zu sorgen, dass die für die einzelnen Arbeiten vorzusehenden Arbeitsschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt und - falls erforderlich - im Rahmen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes zusammengefasst ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Generell gilt nach der Baustellenverordnung (BaustellV) § 5 (3): "Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 nicht berührt." D. h. unabhängig von den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung (wie Vorhandensein eines SiGeKo oder Vorliegen eines SiGePlans) ist der Arbeitgeber nach den einschlägigen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
Aufgaben des Koordinators, die sich während der Ausführung des Bauvorhabens aus § 3 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ergeben, sind:Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.Bekanntmachen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43314
bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
dem Koordinator überlassen. Es ist ratsam die Informationen und Erläuterungen zum SiGe-Plan im Rahmen einer Sicherheitsbesprechung allen beteiligten Firmen zugänglich zu machen und hierüber einen schriftlichen Nachweis bzw. ein Protokoll zu führen. Wie der Koordinator letztendlich die Information und Erläuterung zum den erforderlichen Maßnahmen an die Firmen weiter gibt, bleibt ihm selbst überlassen. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
als auch der von ihm beauftragte "Dritte" ebenso als Koordinator fungieren können wie weitere beauftragte Koordinatoren.Der Koordinator hat gegenüber dem Bauherrn für das konkrete Bauvorhaben nachzuweisen, dass er über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.Legt er entsprechende Zeugnisse, Bescheinigungen oder Referenzen vor, kann der Bauherr von seiner Eignung ausgehen. Nach § 3 BaustellV ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
gerecht zu werden, muss er bereits in der Plannungsphase Unterlagen beim Bauherrn anfordern, um eine mögliche Gefahrstoffbelastung der Bausubstanz erkennen zu können - beispielweise Asbest, PAK etc. Bei unzureichenden Unterlagen und Informationen sind ggf. Probennahmen vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Sollten Gefahrstoffe vorhanden sein, wie im genannten Beispiel, sind die Arbeitgeber darüber ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten und falls erforderlich Maßnahmen zur Gefahrenverhütung abzustimmen. Zudem hat der Arbeitgeber beim Tätigwerden anderer Arbeitgeber in seinem Betrieb sich gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG zu vergewissern, dass diese angemessene ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187