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Nähere Informationen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten bietet die DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten". Dort werden unter dem Punkt 4 folgende Anforderungen an die Qualifikation von Brandschutzbeauftragten gestellt:"4.1 Auswahl geeigneter PersonenDem oder der für eine Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten geeigneten ...
Stand: 24.06.2022
Dialog: 26751
Nähere Informationen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten bietet die DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten". Dort werden unter dem Punkt 5.1 folgende Anforderungen an die Ausbildungseinrichtungen für die kompetente Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten im Sinne dieser DGUV Information gestellt:•Ausbildungseinrichtungen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 42563
In der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" findet sich unter dem Punkt 4 zu der Qualifikation der Ausbilder / Fachkunde der Ausbilder für Brandschutzhelfer folgende Aussage:"Die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann durch den Arbeitgeber, dessen Beauftragte oder auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern, wie z. B. mit Feuerlöschgeräteherstellern ...
Stand: 31.08.2020
Dialog: 43270
. in einer entsprechenden Bauvorschrift (z. B. für diverse Sonderbauten) gefordert ist. Hinweise:Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauordnungsbehörde.Weitere Informationen zu Brandschutzbeauftragten finden sich in der DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten".Unter Kapitel 4.4 ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 43991
Im Sinne der DGUV Information 205-023 (bisher: BGI/GUV-I 5182) "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" ist fachkundig, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit alleine reicht nicht aus, um ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 20680
Ja, dieser kann als Brandschutzhelfer gezählt werden. Siehe hierzu die Informationen unter der Nummer 1.2 der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"Personen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau ...
Stand: 17.03.2020
Dialog: 43089
In der FBFHB-026 „Hinweise zur sicheren Durchführung von praktischen Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen“ des Sachgebiets Betrieblicher Brandschutz der DGUV ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Im Rahmen der Ausbildung von Brandschutzhelfern sollen die Teilnehmenden mit einem realen Feuer, wie z. B. Hitze, Flammen sowie Flammenbewegungen, konfrontiert werden.Virtuelle ...
Stand: 04.08.2022
Dialog: 43667
Aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung dürfen Sie die Mitarbeiter theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern intern schulen. Siehe DGUV Information 205-003 (bisher: BGI 847) "Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten". Sofern der Betrieb die Feuerlöschübungen nicht selbst durchführen will, kann er sich auch Dritter bedienen. Wir weisen darauf hin ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 12657
des Brandschutzplanes, z.B. Brandalarmplan, Flucht- und Rettungsplan,Ausbildung von Mitarbeitern, z. B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen. Brandschutzhelfer sind in einem Betrieb für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig.Deshalb ist es sinnvoll, wenn in einem Unternehmen pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 13845
Brandschutzhelfer sind grundsätzlich ab einem Beschäftigten zu benennen. Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
zu benennen. ... Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. ... Personen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22008
der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen. Zumindest für die Arbeitsstätte, an der Feuerlöscher vorhanden ...
Stand: 04.09.2013
Dialog: 19319
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181
§ 10 Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Arbeitgeber Beschäftigte benennen muss, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Personen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter Punkt ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
Ja.die Regelungen für Brandschutzhelfer richten sich immer an den Arbeitgeber.Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
Ja, die Regelungen für Brandschutzhelfer gelten unabhängig davon, ob eine Werkfeuerwehr vorhanden ist oder nicht.Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
zu treffen, die zur Brandbekämpfung erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören."Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Brandschutzbeauftragte die erforderliche Ausbildung und Qualifikation hat, um seine Aufgaben als Brandschutzbeauftragter ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 4776
, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen, wie viele Evakuierungshelfer erforderlich sind und welche Ausbildung sie haben müssen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Evakuierungshelfer muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenanzahl und zum betrieblichen Gefährdungspotential stehen.In Abschnitt 7.3 Ziffer 2 der Technischen Regel ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 22585
der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 25796