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Ist für die Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ArbStättV bzw. ASR zur Erfüllung des praktischen Teils (Handhabung von Feuerlöschern) der Kurs per Virtual-Reality Headsets mit einer Feuerlöscher-Attrappe ausreichend?

KomNet Dialog 43667

Stand: 04.08.2022

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Brandschutzbeauftragte / Evakuierungsbeauftragte

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Frage:

Ist für die Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ArbStättV bzw. ASR zur Erfüllung des praktischen Teils (Handhabung von Feuerlöschern) der Kurs per Virtual-Reality Headsets mit einer Feuerlöscher-Attrappe ausreichend oder müssen konventionelle Brandsimulatoren bzw. Feuerlöschtrainer Verwendung finden?

Antwort:

In der FBFHB-026 „Hinweise zur sicheren Durchführung von praktischen Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen“ des Sachgebiets Betrieblicher Brandschutz der DGUV ist hierzu Folgendes nachzulesen:

"Im Rahmen der Ausbildung von Brandschutzhelfern sollen die Teilnehmenden mit einem realen Feuer, wie z. B. Hitze, Flammen sowie Flammenbewegungen, konfrontiert werden.


Virtuelle Brandsimulationseinrichtungen, wie z. B. Feuersimulator 3D, digitales laserbasiertes Feuertraining, VR-Brillen Brandsimulation etc. sind für die Erstausbildung von Brandschutzhelfern nicht ausreichend.

Sie sind jedoch bei der Fort- oder Weiterbildung eine attraktive Abwechslung für die Teilnehmenden."


Auf die DGUV Information 205-023- Brandschutzhelfer. Ausbildung und Befähigung weisen wir hin.