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Kann ein Beschäftigter mit der Qualifikation zum Brandmeister und regelmäßigen Tätigkeiten bei der Feuerwehr als betrieblicher Brandschutzhelfer gezählt werden?

KomNet Dialog 43089

Stand: 17.03.2020

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Brandschutzbeauftragte / Evakuierungsbeauftragte

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Frage:

Kann ein Beschäftigter mit der Qualifikation zum Brandmeister und regelmäßigen Tätigkeiten bei der Feuerwehr als betrieblicher Brandschutzhelfer gezählt werden?

Antwort:

Ja, dieser kann als Brandschutzhelfer gezählt werden. Siehe hierzu die Informationen unter der Nummer 1.2 der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:


"Personen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.


Es gilt:

Der Unternehmer oder die Unternehmerin kann erst dann eine Person zum Brandschutzhelfer bestellen, wenn sie auch mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht wurde."