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Der Betriebsarzt darf sich nicht "Sicherheitsingenieur" nennen, sofern er keine Ausbildung zum Ingenieur (festgelegte Berufsbezeichnung, durch ein Studium zu erreichen) absolviert und somit keine Berechtigung zur Berufsbezeichnung `Ingenieur` hat. Die Ausbildung zum Ingenieur und das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur ist landesrechtlich geregelt. Ingenieure werden an Hochschulen ausgebildet ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4553
Nach § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. In § 6 ASiG werden die Aufgaben konkretisiert, welche der Arbeitgeber auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übertragen hat. Die hierfür notwendige Einsatzzeit muss entsprechend der DGUV Vorschrif ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 17424
Nach dem § 4 (Sicherheitstechnische Fachkunde) Abs. 2 Ziffer 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (zu finden über http://publikationen.dguv.de) erfüllen Sicherheitsingenieure die Anforderungen der erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der ...
Stand: 08.02.2018
Dialog: 17830
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei. Hierzu wird in der amtlichen Begründung ausgeführt, dass diese Vorschrift gewährleisten soll, dass die Fachkunde unabhängig (frei von Weisungen, in die sachfremde Erwägungen einfließen könnten) angewendet und den Arbeitgeber bzw. die sonst ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3635
Die rechtlichen Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. dem § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Die nach DGUV Vorschrift 2 erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist zum Beispiel für Sicherheitsmeister nachgewies ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43023
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist persönlich zu bestellen.In § 5 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es:"Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf..."In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssic ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 43749
Nein, dies ist nicht zulässig. Die korrekte Bezeichnung lautet Sicherheitstechniker. Siehe hierzu den § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43095
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
Unter §7 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist folgendes nachzulesen: (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
zu. Die vom Gesetzgeber gewollte Funktionstrennung zwischen Arbeitgeber und Sicherheitsfachkraft darf aber nicht verwischt werden. Die Garantenstellung des Arbeitgebers, sowie die Weisungsfreiheit der Sicherheitsfachkraft muss erhalten bleiben.Die konkreten Anforderungen sollten mit der zuständigen Aufsichtsbehörde erörtert werden. ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit grundsätzlich nur Personen bestellen, bei denen die unter § 7 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG genannten Anforderungen vorliegen:Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, 3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, 4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13789
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, ins ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
Der Arbeitgeber darf nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder -meister bestellen, die die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weiter ausgeführt wird diese Vorschrift im § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen. Hiernach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker ...
Stand: 15.02.2017
Dialog: 4225
eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 des Gesetzes ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt. Es wird in diesem Absatz des § 7 also nur die Bestellung einer Person geregelt, die an Stelle eines Sicherheitsingenieurs bestellt werden soll. Voraussetzung ist, dass diese Person ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
Nach § 5 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen.Nach § 7 Absatz 2 ASiG darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen ...
Stand: 25.09.2018
Dialog: 42465
über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III.")Für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der „alten Ausbildung“ gelten die Übergangsbestimmungen.Allgemein gilt der § 7 Arbeitssicherheitsgesetz. Danach darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
zu Erfüllung dieser zusätzlichen Aufgaben erforderliche Zeit darf allerdings nicht auf die Einsatzzeit angerechnet werden.Sollten Sie neben der Aufgabe als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch noch weitere Aufgaben zu übernehmen haben, ist es aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht im Vorfeld die Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 schriftlich zu klären, welche ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556