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KomNet-Wissensdatenbank

Wie würden Sie diese Struktur, Aufbauorganisation bewerten?

KomNet Dialog 44230

Stand: 02.02.2026

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Frage:

Wenn im Zuge einer Umstrukturierung eines Unternehmensverbunds mit fünf Gesellschaften die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit aus einer dieser Gesellschaften eine Managementposition auf einer höheren Ebene übernimmt und damit für alle fünf Unternehmen einheitliche Regeln erstellt und Weisungen erteilt, gleichzeitig aber weiterhin die Rolle der leitenden Fachkraft in ihrem ursprünglichen Bereich ausübt, entsteht nach meiner Ansicht ein Interessenkonflikt. Wie würden Sie diese Struktur, Aufbauorganisation bewerten?

Antwort:

Ja, es besteht ein Interessenkonflikt.


Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sifa haben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) die gesetzliche Pflicht, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit durch Beratung zu unterstützen. Sie sind also sachverständige Berater des Arbeitgebers in Sicherheitsfragen und bleiben somit nach dem Willen des Gesetzgebers ohne Weisungs- und Anordnungsbefugnisse.


Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nach § 8 Abs. 2 ASiG in ihrer Beratungsfunktion weisungsfrei sein. Dies ist bei gleichzeitiger Rollenausfüllung als Führungskraft nicht möglich. Sie kann schwerlich sich als Führungskraft in Fragen der Arbeitssicherheit selber beraten.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit können zwar zusätzlich zu ihren Aufgaben nach dem ASiG andere Aufgaben übertragen bekommen. Die Übertragung darf jedoch nicht dazu führen, dass sie ihre Aufgaben nach dem ASiG nicht mehr ordnungsgemäß wahrnehmen können. Dies bedeutet, dass sie keine Leitungs- und Aufsichtsfunktionen übernehmen dürfen für den Bereich, indem sie als Sifa tätig ist. Denn sonst würden sie automatisch dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterstehen.