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Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Weitere Anforderungen finden ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
gemäß TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.(..)(4) Die tatsächliche Laufweglänge darf nicht mehr als das 1,5-fache der maximal zulässigen Hauptfluchtweglänge betragen.Hinweis: Aufgrund der Begrenzung der zulässigen Hauptfluchtweglängen kann für größere Bereiche von Arbeitsstätten mehr als ein Hauptfluchtweg erforderlich sein." Der Arbeitgeber hat im Rahmen ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach Ziffer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung ist die Anzahl, Anordnung und Abmessung von Fluchtwegen - in einer Gefährdungsbeurteilung - nach der Nutzung, der Einrichtung ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.Wie ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
Die Notwendigkeit einer oder mehrerer Sammelstellen, deren Kennzeichnung und Bemessung muss eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.Zu den Hintergründen:Bei Notfällen hat der Schutz und die Evakuierung von Personen oberste Priorität. Die Sammelstelle ist ein Punkt außerhalb des Gebäudes, an dem sich alle Beschäftigten im Falle einer Evakuierung einzufinden haben ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
. Über das Bauordnungsrecht hinaus können sich weitergehende Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge aus dieser ASR ergeben; dies gilt z. B. für das Erfordernis zur Einrichtung eines Nebenfluchtweges oder von Sammelstellen."In der ASR A2.3 wird ein Nebenfluchtweg nicht explizit gefordert. Der Arbeitgeber hat dies im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren. Ein Ergebnis ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
Grundlage für die Durchführung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), welche der Arbeitgeber für die einzelnen Arbeitsplätze zu erstellen hat. Auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
. Die tatsächliche Laufweglänge darf jedoch nicht mehr als das 1,5-fache der Fluchtweglänge betragen.Hinweis:Regelungen des Bauordnungsrecht zu Rettungsweglängen sind ebenfalls oder ggf. abweichend zu berücksichtigen. ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
sind, darf die Fluchtweglänge nicht mehr als 20 m betragen. Die tatsächliche Laufweglänge darf nicht mehr als das 1,5-Fache der Fluchtweglänge betragen." ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
Ketten, die im Kühlraum an einem geeigneten Platz angebracht sind, erreicht werden. Zudem muss eine Sichtverbindung zum vorgelagerten Raum gewährleistet werden, sofern der gefangene Raum nicht zum Schlafen genutzt wird und im vorgelagerten Raum nicht mehr als eine normale Fremdgefährdung vorhanden ist.Weiter sind die maximal zulässigen Fluchtweglängen gemäß Abschnitt 5 der ASR A 2.3 ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 14012
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutz gilt Folgendes:Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
Grundsätzliche Anforderungen an Fluchtwege finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.In § 4 (4) heißt es:"[…](4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
Gemäß § 3a in Verbindung mit § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Weiter hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 21866
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653
, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."zu Frage 2:Nach § 4 Absatz 4 ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43364
Bezüglich der Frage gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes Folgendes zu beachten:Gemäß der Nummer 4.1 Absatz 3 Satz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041