Ergebnisse 1 bis 20 von 30 Treffern
"Fluchtwege und Notausgänge" regelt unter Abschnitt 9, unter welchen Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erforderlich ist. Sofern diese Bedingungen vorliegen, sind Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten.Arbeitsstätten, in denen durch den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährdet ist und bei denen eine Sicherheitsbeleuchtung ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 14124
Treppenräume und Flure, Schichtbetrieb, wenn nicht während der gesamten Arbeitszeit durch das einfallende Tageslicht ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 1 lx für die Fluchtwege gegeben ist),4. betriebliche Gründe für Dunkelheit (z. B. Fotolabor),5. Anwesenheit ortsunkundiger Personen (z. B. Kunden, Besucher),6. erhöhte Gefährdung (z. B. durch Stolpern und Stürzen, auf Treppen),7. unübersichtliche ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 4119
Elektrisch betriebene Fluchtwegkennzeichen (beleuchtet oder hinterleuchtet) sind immer dann zwingend erforderlich, wenn eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist. Die Forderung nach einer Sicherheitsbeleuchtung kann sich zum Beispiel aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" i.V.m. ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", einer Sonderbauverordnung ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
Treppenräume und Flure, Schichtbetrieb, wenn nicht während der gesamten Arbeitszeit durch das einfallende Tageslicht ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 1 lx für die Fluchtwege gegeben ist), 4. betriebliche Gründe für Dunkelheit (z. B. Fotolabor), 5. Anwesenheit ortsunkundiger Personen (z. B. Kunden, Besucher), 6. erhöhte Gefährdung (z. B. durch Stolpern und Stürzen, auf Treppen), 7. unübersichtliche ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44108
ist, jedoch mindestens für einen Zeitraum von 30 min nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, die erforderliche Beleuchtungsstärke erbringen.(3) In Arbeitsstätten, in denen regelmäßig eine größere Anzahl ortunkundiger Personen auf einen Fluchtweg angewiesen sein kann, ist mit einem erhöhten Unfallrisiko aufgrund des Ausfalls einer Allgemeinbeleuchtung zu rechnen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 15472
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Nach Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 gilt Folgendes:"3.1 Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Der Fluchtweg beginnt an allen Orten ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
zu messen. Bei älteren Bestandsanlagen oder Arbeitsstätten, in denen sich regelmäßig eine größere Anzahl ortsunkundiger Personen aufhält, gelten ggf. abweichende Anforderungen. Diese Anforderungen können Sie, wie oben beschrieben, der ASR A2.3 Abschnitt 9.1 entnehmen. Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss für die Dauer, die für das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte ins Freie erforderlich ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 44020
für einen Zeitraum von 30 min nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, die erforderliche Beleuchtungsstärke erbringen. (3) In Arbeitsstätten, in denen regelmäßig eine größere Anzahl ortsunkundiger Personen auf einen Fluchtweg angewiesen sein kann, ist mit einem erhöhten Unfallrisiko aufgrund des Ausfalls der Allgemeinbeleuchtung zu rechnen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind solche Fluchtwege zu ermitteln ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 43557
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (vgl. Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Frage: Reicht eine Beschilderung gemäß des Flucht- und Rettungsplans als Fluchtwegkennzeichnung aus?Antwort: Nein.Begründung: Die Zeichen in Flucht- und Rettungsplänen stellen nicht notwendigerweise die in der Realität abzubildenden Zeichen ab. In der DIN ISO 23601 wird der Fluchtweg nicht mehr durch die Zeichen beschrieben sondern durch grüne Pfeile.Frage: Muss ein Mitarbeiter von seinem ...
Stand: 21.08.2023
Dialog: 18608
).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird ausgeführt, dass die Sicherheitsbeleuchtung (Abschnitt 9.1 Absatz 10) und die Sicherheitsleitsysteme (Abschnitt 8.4.1 Absatz 8) in Stand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen sind. Der Umfang und die Abstände für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ergeben sich aus den Herstellerangaben ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"(1 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 44040
. sein:[…]3. elektrische Betriebsräume und Räume für haustechnische Anlagen,[…]"Wie die Sicherheitsbeleuchtung konkret auszuführen ist, muss daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Auf die Informationen der Technischen Regeln für ArbeitsstättenASR A1.8 Verkehrswege undASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge sowieDGUV Information 211-041 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungweisen ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 3354
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Des Weiteren hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Forderungen an die Ausführung und Fluchtweggestaltung sind in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" aufgeführt.Fluchtwege müssen ins Freie ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Ziffer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an die Kennzeichnung in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, im vorliegenden Fall in der ASR ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 18728
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.2 "Allgemeine Anforderung an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 14875
In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43827
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"und die ASR A 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.Auf die Vorschriften unter § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 und 4 ArbStättV sowie die Nummern 2.3 Abs ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen mit blauen Schildern ist nicht zulässig.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 c) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 28.02.2025
Dialog: 44088